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Lesezeit: 1 Minute

Salzburg: Trio wegen Wiederbetätigung verurteilt

Der Prozess in Salzburg wegen NS-Wiederbetätigung gegen die drei jungen Angeklagten wurde am Donnerstag fortgesetzt und mit den Beratungen der Geschworenen bzw. dem Urteil abgeschlossen. Alle drei Angeklagten wurden für schuldig befunden. Die härteste Strafe erhielt der jetzt 20-jährige Angeklagte mit einer Zusatzstrafe von 19 Monaten, davon drei Monate unbedingt. Der 24-Jährige erhielt sieben Monate, die 19-Jährige ein Monat bedingt – die letzteren Urteile sind rechtskräftig.

5. Feb. 2016

Der Prozess in Salzburg wegen NS-Wiederbetätigung gegen die drei jungen Angeklagten wurde am Donnerstag fortgesetzt und mit den Beratungen der Geschworenen bzw. dem Urteil abgeschlossen. Alle drei Angeklagten wurden für schuldig befunden. Die härteste Strafe erhielt der jetzt 20-jährige Angeklagte mit einer Zusatzstrafe von 19 Monaten, davon drei Monate unbedingt. Der 24-Jährige erhielt sieben Monate, die 19-Jährige ein Monat bedingt – die letzteren Urteile sind rechtskräftig.

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Schlagwörter: Neonazismus/Neofaschismus | Salzburg | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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