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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 2 Minuten

Innsbruck: Freude über das Verbrennen von Menschen

Aygül Beri­van Aslan, Abge­ord­ne­te der Grü­nen im Natio­nal­rat, war nicht zum ers­ten Mal Ziel­ob­jekt von Het­zern. Gegen sie hetz­ten schon rechts­extre­me Öster­rei­cher, rechts­extre­me Tür­ken und isla­mis­ti­sche Fun­dis. Jetzt stand ein tür­kisch­stäm­mi­ger Inns­bru­cker (31), Anhän­ger der rechts­extre­men tür­ki­schen Par­tei MHP, vor Gericht, weil er gegen die grü­ne Poli­ti­ke­rin und die Ale­vi­ten gehetzt hatte.

19. Okt. 2015

In der zen­tral­ana­to­li­schen Stadt Siv­as kamen 1993 bei einem Brand­an­schlag 37 Per­so­nen, fast alle Ale­vi­ten, ums Leben. Eine auf­ge­hetz­te Men­ge hat­te sich vor einem Hotel, in dem sich ale­vi­ti­sche Kul­tur­schaf­fen­de auf­hiel­ten, pro­tes­tie­rend ver­sam­melt und dabei auch Brand­sät­ze gewor­fen. Poli­zei und Mili­tär grif­fen nicht bzw. sogar zuguns­ten der Meu­te ein; die Hotel­in­sas­sen ver­brann­ten hilf­los in dem aus Holz gebau­ten Hotel.


Por­träts der 33 im Mas­sa­ker getö­te­ten Künst­le­rIn­nen (©Bernd Schwa­be in Han­no­ver, CC BY-SA 3.0)

Jähr­lich, am 2. Juli, fin­det des­halb eine Gedenk­fei­er für die Opfer des Brand­an­schla­ges statt. Als Beri­van Aslan über Twit­ter zu die­sem Geden­ken auf­rief, pos­te­te der Ange­klag­te: „Das ist der Reiz des Glücks, wenn ich sehe, wie die Brut drin­nen ver­brennt.” (TT, 17.10.15)

Die wider­li­che Het­ze soll­te tref­fen, und sie traf auch. Nicht nur Beri­van Aslan war tief betrof­fen, auch die ale­vi­ti­sche Com­mu­ni­ty, die zahl­reich zum Pro­zess erschien. Der Ange­klag­te ver­such­te dort abzu­schwä­chen: Er habe nicht alle Ale­vi­ten, son­dern nur die Abge­ord­ne­te belei­di­gen wol­len, weil sie ihn nicht bei der Woh­nungs­su­che unter­stützt habe. Aslan hin­ge­gen war über­zeugt, dass der Ange­klag­te sei­ne rechts­extre­me Gesin­nung zum Aus­druck brin­gen wollte.

Die Rich­te­rin ent­schied sich für eine nicht ganz ver­ständ­li­che Posi­ti­on. Es hand­le sich nicht um Ver­het­zung (§ 283 StGB), son­dern um das Ver­ge­hen der Gut­hei­ßung einer mit Stra­fe bedroh­ten Hand­lung (§ 282 StGB). Soweit ist das Urteil ja noch ver­ständ­lich. Weil der Ange­klag­te aber vor kur­zem zu einer Haft­stra­fe von zwei­ein­halb Jah­ren ver­ur­teilt wor­den ist, ver­zich­te­te die Rich­te­rin auf eine Zusatz­stra­fe: „Da brau­che es kei­ne sym­bo­li­sche Stra­fe mehr dazu.“ (TT) Da sind wir ande­rer Mei­nung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Schlagwörter: Hetze | Rechtsextremismus | Tirol | Verhetzung

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