Der Innsbrucker FPÖ-Gemeinderat Fabian Walch veröffentlichte im September die Namensliste einer Schulklasse und erklärte die Vornamen der Kinder zum Beleg dafür, dass „wir in Innsbruck zur Minderheit in unserer eigenen Stadt werden“. Als Konsequenz forderte er, „endlich mit der Remigration“ zu beginnen.
Am 18. September 2026 übermittelte Stoppt die Rechten den Sachverhalt an die NS-Meldestelle der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN). Aus Sicht von SdR bestanden konkrete Anhaltspunkte für eine Prüfung nach dem Verhetzungsparagrafen.
Die Staatsanwaltschaft Innsbruck kam nun zu einer anderen rechtlichen Beurteilung. Nach Prüfung des Sachverhalts sah sie keinen Anfangsverdacht und leitete kein Ermittlungsverfahren ein. „Durch das Posting wurde nicht zu Hass oder Gewalt gegen eine Gruppe von Menschen aufgestachelt oder wurde diese beschimpft“, erklärte Sprecher Hansjörg Mayr gegenüber dem ORF Tirol (2.11.26). Damit ist die Causa für die Staatsanwaltschaft beendet.
Das ursprüngliche Posting ist inzwischen auf beiden Plattformen nicht mehr verfügbar. Instagram sperrte den Beitrag aus rechtlichen Gründen und verwies auf eine rechtliche Anordnung wegen eines Verstoßes gegen lokale Gesetzgebung, auf Facebook hat Walch das Posting selbst gelöscht.
Kein Hass?
Von 229 Kommentaren am 19. September hatte Walch rund 90 verborgen – dass darunter auch strafrechtlich relevante Hasskommentare waren, ist stark anzunehmen. Aber auch jene, die öffentlich sichtbar waren, zeigen wie Walchs Posting aufgenommen wurde: Die Reaktionen reichen von der Verschwörungserzählung des „Bevölkerungsaustausches“ bis zu Untergangsfantasmen und sogar einem „8-8“-Kommentar.

Die Sachverhaltsdarstellung
Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft ändert nichts an der Frage, weshalb Stoppt die Rechten den Sachverhalt zur Prüfung vorgelegt hat. Um diese Abwägung transparent und nachvollziehbar zu machen, veröffentlichen wir nachfolgend den vollständigen Wortlaut unserer Sachverhaltsdarstellung vom 18. September 2026.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir übermitteln Ihnen folgenden Sachverhalt mit dem Ersuchen um strafrechtliche Prüfung, insbesondere hinsichtlich des Verdachts der Verhetzung nach § 283 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 StGB.
Der Innsbrucker FPÖ-Gemeinderat Fabian Walch veröffentlichte am 18. September 2026 um 12.01 Uhr auf Facebook sowie ungefähr zeitgleich auf Instagram ein Foto einer Namensliste einer angeblichen ersten Schulklasse in Innsbruck.
Auf dem Foto ist eine Liste von 25 Schüler:innen zu sehen. Die Nachnamen wurden geschwärzt, die Vornamen der Kinder hingegen veröffentlicht. Ebenfalls erkennbar sind die Angaben „6020 Innsbruck“ sowie „25 SchülerInnen, 12m/13w“. Der Name der Klassenvorständin wurde geschwärzt.
Walch versah das Foto auf beiden Plattformen mit folgendem Text:
Die Namensliste einer ersten Klasse in Innsbruck… Ein Blick in die Schulen ist ein Blick in die Zukunft. Dass wir in Innsbruck zur Minderheit in unserer eigenen Stadt werden, ist die Realität, wenn wir nicht endlich mit der Remigration beginnen.
Facebook: facebook.com/photo?fbid=1458495226091274&set=a.344445590829582
Instagram: instagram.com/p/DdbLCXVDWN1/Screenshots der beiden Veröffentlichungen sind dieser Meldung beigeschlossen.
Nach unserer Einschätzung bestehen konkrete Anhaltspunkte für eine Prüfung nach § 283 StGB.
§ 283 Abs. 1 Z 1 StGB erfasst unter anderem das öffentliche Aufstacheln zu Hass gegen Gruppen, die nach Staatsangehörigkeit, Abstammung, nationaler oder ethnischer Herkunft oder Religion definiert sind.
Im vorliegenden Posting werden konkrete Schulkinder aufgrund ihrer Vornamen sichtbar einer als „fremd“ verstandenen Bevölkerungsgruppe zugeordnet. Walch stellt dieser Gruppe ein „Wir“ gegenüber und erklärt ihre Anwesenheit zum Beleg dafür, dass „wir in Innsbruck zur Minderheit in unserer eigenen Stadt werden“. Unmittelbar daran knüpft er die Forderung an, „endlich mit der Remigration“ zu beginnen.
Hervorzuheben ist, dass der veröffentlichten Namensliste keinerlei Informationen über die Staatsangehörigkeit, den Aufenthaltsstatus, den Geburtsort oder die Religion der Kinder zu entnehmen sind. Die Zuordnung zu jener Personengruppe, die nach Walchs Darstellung Gegenstand einer „Remigration“ sein soll, erfolgt daher ersichtlich anhand der Vornamen und der damit verbundenen Zuschreibung einer bestimmten nationalen, ethnischen beziehungsweise religiösen Herkunft.
Im konkreten Gesamtzusammenhang erscheint das Posting daher nicht lediglich als abstrakte Kritik an der österreichischen Migrationspolitik. Vielmehr werden anhand einer konkreten Schulklasse bereits Kinder als dem eigenen Kollektiv nicht zugehörig markiert, ihre Anwesenheit als demografische Bedrohung für die einheimische Bevölkerung dargestellt und daraus die Forderung nach ihrer beziehungsweise der „Remigration“ der so definierten Gruppe abgeleitet.
Aus unserer Sicht besteht daher zumindest der Anfangsverdacht, dass durch die Kombination aus der Veröffentlichung der Namensliste der Kinder, der ethnisch beziehungsweise national konnotierten Gegenüberstellung von „wir“ und der abgebildeten Gruppe, der behaupteten Gefahr, in der „eigenen Stadt“ zur Minderheit zu werden, und der daran unmittelbar anschließenden Forderung nach „Remigration“ zu Hass beziehungsweise Verachtung gegenüber einer nach § 283 Abs. 1 Z 1 StGB geschützten Gruppe aufgestachelt wird.
Wir ersuchen Sie um Prüfung und um weitere Veranlassung!
Unabhängige Recherche ermöglichen...
Jetzt unterstützen »
