Während der Verhandlung am Landesgericht Korneuburg wippt Christian fast ununterbrochen abwechselnd mit seinen Füßen. Wenn ihm die Situation bzw. die Fragen besonders unangenehm werden, verkrallt er seine Hände in seinem Sakko – fast so, als möchte er seinen ganzen Körper darin verstecken. Auch in den kurzen Verhandlungspausen zieht sich Christian mit gesenktem Blick in sich zurück. Er hat auch kaum Kontakt mit seinem Verteidiger, der sich abmüht, die Anklagepunkte zu § 207 a (3) und § 207a (3b), 2. Fall, StGB wegzureden. Mit Erfolg, denn nach einer Verhandlungspause erklärt der vorsitzende Richter, der den Prozess souverän und ruhig führt, dass diese Punkte der Anklage ausgeschieden und von einem Einzelrichter verhandelt würden.
Trotz einer intensiven Befragung und umfangreichen Auskunft des dazu einvernommenen Beamten des Landesverfassungsschutzes waren noch Unklarheiten geblieben. Hatte der Angeklagte, wie sein Verteidiger zu argumentieren versuchte, das kinderpornographische Material wirklich nur als unbeabsichtigten Beifang zu anderem pornographischen Material erhalten? Hat er die ihm angeblich untergeschobenen Fotos von unmündigen Kindern – darauf bezieht sich der 2.Fall beim § 207a (3b) – nie angesehen? Der Verfassungsschützer hält das zwar für ziemlich unwahrscheinlich, will es aber nicht völlig ausschließen. Christian bekennt sich in diesem Punkt der Anklage weder schuldig noch tatsachengeständig.
Bei der ihm vorgeworfenen NS-Wiederbetätigung bestreitet er die Fakten nicht, sieht sich aber als unschuldig. Unschuldig? Bei einer Hausdurchsuchung waren bei ihm über 2.400 Dateien mit NS-Inhalten gefunden worden, in jedem Raum seiner Wohnung Nazi-Devotionalien, selbst in seinem Auto fand man einschlägiges Material. Der Staatsanwalt fasst das so zusammen: „Diesen Umfang haben wir normalerweise nicht.“
Zu den Nazi-Devotionalien in seiner Wohnung – in seinem Schlafzimmer hatte er zum Beispiel eine Glasvitrine mit NS-Devotionalien neben dem Bett – verantwortete sich der Niederösterreicher mit der eher lebensfremden Ansage, dass niemand außer ihm über die Jahre hinweg seine Wohnung betreten habe. Das Sammeln sei eine Leidenschaft von ihm, der Rest eine Erinnerung an seinen Onkel. Das spielte keine besondere Rolle beim Urteil über ihn, denn Christian war auch noch fleißig und sehr einschlägig auf WhatsApp unterwegs. So waren die Behörden auch auf ihn gekommen: als Beifang zu Ermittlungen gegen einen anderen, der Wiederbetätigung Verdächtigten. Auf WhatsApp war Christian auch in einer Gruppe unterwegs, die sich „Polterabend“ nannte. Christian hat dort eifrig abgehitlert und sich über den Holocaust „lustig“ gemacht: „Was soll das überhaupt sein?“
Der vorsitzende Richter fragt ihn sehr direkt: „Hat’s den Holocaust gegeben?“, worauf Christian sehr kleinlaut antwortet: „Natürlich!“
Natürlich gab’s jedes Jahr auch die Jubelpostings zu Hitlers Geburtstag – mit und ohne Eiernockerl. Der vorsitzende Richter merkte an, dass dafür an seinem Landesgericht Leute schon rechtskräftig verurteilt wurden.
Andere Chatnachrichten von Christian sind auch noch grausig-zynisch. Vor allem sind es viele – sehr viele. Wie er in diese Gruppe hineingeraten ist, kann sich Christian nicht erklären, die Nachrichten habe er allerdings geschickt. Sein Verteidiger versucht eine Rechtfertigung in seinem Schlussplädoyer durch einen stark hinkenden Vergleich: In einem Fußballstadion ließen sich manche auch zu etwas hinreißen, was ihnen später unangenehm sei. Bloß war Christian über Jahre hinweg die Nazi-Vitrine neben seinem Bett nicht unangenehm – ganz im Gegenteil!
Den Geschworenen wird zwar nur eine Hauptfrage gestellt, aber das Vortragen der einzelnen darin gefassten Delikte dauert lange. Das Urteil ist bereits rechtskräftig: zwölf Monate bedingt.
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