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Lesezeit: 4 Minuten

Lebensrune, Holocaust-Sager und ein Freispruch

Das war wie­der ein­mal ein Straf­ge­richts­pro­zess zum Ver­zwei­feln. Das Ehe­paar aus dem Bezirk Vöck­la­bruck, das über meh­re­re Mona­te vor sei­nem Wirts­haus eine Flag­ge mit der Lebens­ru­ne hoch­ge­zo­gen hat­te, wur­de in Wels vom Vor­wurf der NS-Wie­der­be­tä­ti­gung frei­ge­spro­chen. Das Maut­hau­sen Komi­tee ist ent­setzt und kri­ti­siert das Urteil. Zurecht!

10. Feb. 2026
Landesgericht und Staatsanwaltschaft Wels (© SdR)
Landesgericht und Staatsanwaltschaft Wels (© SdR)

Der Ver­tei­di­ger des Ehe­paa­res, das ein Gast­haus nahe einer bekann­ten Braue­rei betreibt, ist gut vor­be­rei­tet in der Ver­hand­lung auf­ge­tre­ten. Für die Ankla­ge lässt sich das nicht in glei­chem Maß behaupten.

Holocaust als „Kindergeburtstag“?

Das Ehe­paar hat­te zwi­schen Anfang August und Okto­ber 2025 eine gro­ße Flag­ge mit der im Natio­nal­so­zia­lis­mus vom SS-Ver­ein Lebens­born ver­wen­de­ten Lebens­ru­ne vor dem Gast­haus gehisst. Nach einer anony­men Anzei­ge erfolg­te bei H.W. (67) und sei­ner Ehe­frau I.W. (58) eine Haus­durch­su­chung, bei der der Wirt dem Staats­an­walt aus­rich­ten ließ, dass der ihm 17-mal den Arsch lecken sol­le. Aus Erre­gung, Zorn wegen der Haus­durch­su­chung, weil es alle im Dorf mitkriegen?

Im Zuge der Ver­neh­mung durch die Poli­zei habe er eine Bemer­kung gemacht, die sich zurecht in der Ankla­ge wie­der­fand: „Das, was Adolf gemacht hat, war im Ver­gleich zu Coro­na glo­bal gese­hen ein Kin­der­ge­burts­tag.“ Damals sei­en nur sechs Mil­lio­nen Juden ermor­det wor­den, habe er dem Poli­zis­ten ent­ge­gen­ge­schleu­dert. Beim Staats­an­walt ent­schul­dig­te sich H.W. für die Arschle­cken-Aus­sa­ge, die den Holo­caust ver­harm­lo­sen­de Äuße­rung bestritt er vor Gericht.

Im Zuge der Haus­durch­su­chung wur­den rechts­extre­me Bücher und Zeit­schrif­ten gefun­den, die sogar in der Wirts­stu­be auf­ge­legt waren – als Lek­tü­re für die Gäs­te. Der Ange­klag­te H.W. hat­te dafür als Erklä­rung zunächst die Coro­na-Maß­nah­men der Regie­rung parat. Aber was haben revi­sio­nis­ti­sche Bücher über die Rhein­wie­sen­la­ger oder über Hit­ler („Hit­ler – Eine Kor­rek­tur“) damit zu tun? Hier wird H.W. völ­lig wider­sprüch­lich: Einer­seits will er Hit­ler gar nicht ken­nen, ande­rer­seits hält er die NSDAP – wie es neu­er­dings bei vie­len Rechts­extre­me wie­der kur­siert – für eine lin­ke Par­tei, die sei­ne Mut­ter wegen „Feind­be­güns­ti­gung“ erschie­ßen woll­te. Die Nazis sei­en für ihn Ver­bre­cher („Lin­ke“ eben), wäh­rend in der Wehr­macht die Guten gewe­se­ne seien.

Über die „Iden­ti­tä­ren“ wird er auch noch befragt. Ob sich die in sei­nem Lokal ver­sam­melt hät­ten, wie in einer anony­men Anzei­ge behaup­tet wur­de. Der Wirt ver­neint, bezeich­net die Iden­ti­tä­ren als Idio­ten. Das beißt sich mit dem Umstand, dass er in der Gast­stu­be auch die iden­ti­tä­ren-nahen Zeit­schrif­ten „Info-Direkt“ und „Com­pact“ auf­lie­gen hatte.

Die Lebensrune nur ein „Schutzzeichen“

Die Flag­ge mit der Lebens­ru­ne, die vor dem Wirts­haus flat­ter­te und beschlag­nahmt wur­de, ist danach vom Wirt kur­zer­hand durch eine zwei­te iden­te Flag­ge ersetzt wor­den. Aus Trotz, wie er in der Ver­hand­lung anmerk­te. Zum Schutz, wie der Ver­tei­di­ger in sei­nem Schluss­plä­doy­er behaup­te­te. Die Lebens­ru­ne wur­de in der Ver­hand­lung vom Ver­tei­di­ger zu einem harm­lo­sen eso­te­ri­schen Schutz­zei­chen erklärt, das als Flag­ge hoch­ge­zo­gen wor­den sei, um das Grund­stück vor Gift­an­grif­fen zu schüt­zen. Zwei Jah­re zuvor sei­en näm­lich zwei Hus­kies der Wirts­leu­te durch Gift umgekommen.

Die Lebens­ru­ne qua­si als ver­spä­te­te Gift­schran­ke – womit wir bei der Zweit­an­ge­klag­ten, sei­ner Frau wären. Von ihr stamm­te die Idee mit der Lebens­ru­ne, weil sie sich als Eso­te­ri­ke­rin bei den Runen kun­dig gemacht habe. Auf Nach­fra­ge des Rich­ters konn­te die Runen­kun­di­ge aller­dings kei­ne ande­ren Runen zeich­nen oder beschreiben.

Die Ehefrau in Telegram-Chats

I.W., über die ihr Mann behaup­te­te, dass sie nur stri­cke und in der Küche sei, haben wir anders in Erin­ne­rung. 2022 etwa war sie in einem Tele­gram-Chat an einer „Unter­hal­tung“ über einen wild anti­se­mi­ti­schen Kom­men­tar betei­ligt. Eini­ge in der Grup­pe kri­ti­sier­ten den anti­se­mi­ti­schen Kom­men­tar, I.W. stell­te sich gegen die Kri­ti­ker, schimpf­te über die Anti­se­mi­tis­mus-Defi­ni­ti­on im Duden, den sie als „Pro­pa­gan­da­bibel für Arme“ bezeichnete.

Damals war sie auch in einer Tele­gram-Grup­pe, die sich „MZW-Off­lin­ever­net­zung“ nann­te. „MZW“ steht für „Mut zur Wahr­heit“. Klingt unpro­ble­ma­tisch, war aber der Ver­such des US-Neo­na­zi John de Nugent, mit dezen­tra­len Grup­pen brau­nen Ter­ror zu ver­brei­ten. Sol­che Grup­pen exis­tier­ten in Deutsch­land, eine auch in Gmun­den. Harm­los war die Grup­pe, in der W. mit­kom­men­tier­te, nicht.

I.W. in der Telegram-Gruppe "Offlinevernetzung"
I.W. in der Tele­gram-Grup­pe „Off­lin­ever­net­zung”: auch mit Runen?

Freispruch mit Nachhall

Vor den Geschwo­re­nen prä­sen­tiert sich I.W. als die stri­cken­de Unschuld vom Land. Die Bücher und Zeit­schrif­ten ihres Man­nes, will sie nicht ein­mal ange­schaut haben („kei­ne Zeit dafür“), Rechts­extre­me ken­ne sie kei­ne, boh­ren­de Nach­fra­gen blei­ben ihr erspart. In sei­nem Schluss­plä­doy­er erklärt der Staats­an­walt die Holo­caust-Äuße­run­gen des Ange­klag­ten für strit­tig und hält die Lebens­ru­ne nicht mehr für eine wich­ti­ge Rune, was der Ver­tei­di­ger dank­bar auf­greift, um wei­ter am Mythos der unschul­di­gen Rune für die Gift­ab­wehr zu stricken.

So blei­ben die Geschwo­re­nen bei der Urteils­fin­dung ziem­lich allein­ge­las­sen und ent­schei­den sich beim Wirt mit knap­per Mehr­heit für des­sen Unschuld, wäh­rend sie sei­ne stri­cken­de Gat­tin ein­stim­mig frei­spre­chen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Kri­tik am Urteil kam vom Maut­hau­sen Komi­tee (MKÖ), das sich ver­wun­dert und ent­setzt zeigte.

Dan­ke für die Prozessbeobachtung!

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Schlagwörter: Neonazismus/Neofaschismus | Oberösterreich | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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