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Lesezeit: 2 Minuten

Der braune „hansivandenzwergen“ & seine Hitler-Postings

Ein Nie­der­ös­ter­rei­cher ver­harm­los­te vor Gericht jah­re­lan­ge Eier­no­ckerl- und Hit­ler-Pos­tings als „Dumm­heit“ und weil er sich über die Regie­rung geär­gert hät­te. Nun ist „han­siv­an­den­zwer­gen” verstummt.

8. Nov. 2025
Eiernockerl und grüner Salat
Eiernockerl und grüner Salat

Sei­ne Pos­tings zum 20. April sei­en nur „Dumm­heit“ gewe­sen, mein­te der 52-Jäh­ri­ge LKW-Fah­rer aus dem Bezirk Gän­sern­dorf am 27. Okto­ber vor dem Geschwo­re­nen­ge­richt am Lan­des­ge­richt Kor­neu­burg, als er erklä­ren soll­te, war­um er über drei Jah­re hin­weg am 20. April Eier­no­ckerl-Pos­tings und auch an ande­ren Tagen Hit­ler-hul­di­gen­de Mel­dun­gen ver­öf­fent­lich­te. Es sei „ein dep­per­ter Scherz“ gewe­sen, füg­te sein Ver­tei­di­ger an. F. hat­te mehr als 1.100 Fol­lower, er bekann­te sich schuldig.

Hans F: Eiernockerl 2023, 2024, 2025 (Screenshots FB, jeweils 20.4.)
Hans F: Eier­no­ckerl 2023, 2024, 2025 (Screen­shots FB, jeweils 20.4.)

Kei­nen Scherz sah Stoppt die Rech­ten und zeig­te Hans F. für sei­ne Face­book-Pos­tings nach dem Ver­bots­ge­setz an. 2023 am 20. April: „Mahl­zeit gewünscht“, dazu ein Foto mit Eier­no­ckerl und grü­nem Salat. Dar­un­ter zustim­men­de Kom­men­ta­re, auch von F.; 2024 am 20. April: wie­der Eier­no­ckerl und „Mahl­zeit gewünscht und einen schö­nen Sams­tag Abend“ Dar­un­ter wie­der zustim­men­de Kom­men­ta­re, auch ein Hit­ler­gruß-Emo­ji; 18. August 2024: Foto einer Hit­ler-ähn­li­chen Per­son in einem LKW und der Text: „Der F.…. im F.…. haupt­qua­tier Er kommt um uns zu ret­ten“; 2025, erneut 20. April: Koch­ge­schirr und Zuta­ten für Eier­no­ckerl, Text: „Mahl­zeit – das Ergeb­nis soll­te jeder ken­nen – in die­sem Sin­ne fro­he Ostern“, dazu drei Hit­ler­gruß-Emo­jis. In den Kom­men­ta­ren Zustim­mung samt Eier­no­ckerl-Fotos und Hit­ler­gruß-Emo­jis; sechs Tage spä­ter eine Hit­ler-ähn­li­che Figur auf einem Fit­ness­ge­rät: „Er trai­niert grad für Comeback“

Hitler-Postings Hans F. (Screenshots FB)
Hit­ler-Pos­tings Hans F. (Screen­shots FB)

War­um haben sie das gemacht?”, woll­te die vor­sit­zen­de Rich­te­rin Lydia Rada wis­sen. „Aus Dumm­heit”, kam die kur­ze Ant­wort. Er wis­se, wann Hit­lers Geburts­tag sei und dass Eier­no­ckerl mit grü­nem Salat angeb­lich sei­ne Lieb­lings­spei­se gewe­sen sind, gab der Ange­klag­te auf Nach­fra­ge der Rich­te­rin zu. Was er sich von den Pos­tings erwar­tet habe? „Nix. Ich hab’ nicht gewusst, dass es sol­che Aus­ma­ße annimmt.” Das Foto vom „Füh­rer­haupt­quar­tier, der kommt, um uns zu ret­ten” habe er gepos­tet, weil er sich über die dama­li­ge Regie­rung geär­gert habe. „Und er soll der Hei­land sein? Er soll’s bes­ser machen?”, frag­te die Rich­te­rin. Die Ant­wort des Ange­klag­ten war ein Nein. „Ich bin rat­los, war­um sie so etwas dazu schrei­ben”, gab Rada zu.

Die Ver­tei­di­gung beton­te, der Ange­klag­te sei „kein Kel­ler­na­zi“, son­dern habe naiv und dumm gehan­delt. Der Staats­an­walt wider­sprach der Dar­stel­lung von Unwis­sen­heit und for­der­te eine har­te Stra­fe als Gene­ral­prä­ven­ti­on: „Wir haben kein reu­mü­ti­ges Geständ­nis, davon sind wir weit entfernt.“

Die Geschwo­re­nen befan­den den Ange­klag­ten in allen fünf Ankla­ge­punk­ten für schul­dig: 15 Mona­te bedingt (nicht rechts­kräf­tig). Das mil­dern­de Geständ­nis und die bis­he­ri­ge Unbe­schol­ten­heit wirk­ten sich auf das Straf­maß aus, doch die Rich­te­rin stell­te klar: „Aber es ist eben kei­ne Dumm­heit. Mit den 15 Mona­ten wird der Bevöl­ke­rung gezeigt, dass es so nicht geht.“ Sein Face­book-Pro­fil „han­siv­an­den­zwer­gen“ hat F. mitt­ler­wei­le gelöscht. Es ist kein Ver­lust, von ihm nichts mehr lesen zu können.

(Alle Zita­te aus kurier.at, 27.10.25)

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Schlagwörter: Neonazismus/Neofaschismus | Niederösterreich | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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