Für seinen zweiten Vornamen kann er nichts – obwohl er ihn möglicherweise als Auszeichnung versteht. Vor 90 Jahren erhielten viele völlig unschuldige Kinder diesen Namen. Für seine Vorstrafen ist er allerdings verantwortlich. 14 bringt Frank T. (30) mit auf die Waage der Justiz. Das ist nicht wenig, aber noch nicht alles.
T., der sich am 8.10. vor dem Landesgericht Feldkirch wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt verantworten musste, ist uns bereits vor Jahren als „Präsident“ einer Neonazi-Gruppe untergekommen: Dafür wurde er 2021 zu drei Jahren Haft verurteilt. In den letzten Monaten trat er immer wieder in Deutschland bei Neonazi-Aufmärschen als Mitglied der „Black Elite Brotherhood“ in Erscheinung. Von seiner Sorte gibt’s noch mehr aus Österreich.
Aber das spielte im Prozess in Feldkirch keine Rolle. Auch nicht das ganz frische Tattoo, das sich T. rührenderweise für Charlie Kirk stechen hat lassen: „In memory and honor of Charlie your fight is our fight. Rest in peace.1993–2025“
Die Anklage gibt’s, weil T. bei einer Polizeikontrolle randaliert hatte. Zu den Polizeibeamten soll er gesagt haben, dass er sie zusammenschlagen würde. Das bestreitet er energisch:
Das ist nicht richtig, ich bin betrunken aus dem Auto gezogen worden und hab freiwillig einem Alkotest zugestimmt. Ich bin die ganze Zeit kooperativ gewesen, bis ich mich verarscht gefühlt hab. Ich habe ein schwieriges Verhältnis zu Polizisten.
Wie kann dieser Widerspruch aufgelöst werden? Durch einen Videobeweis – wie im Fußball. Das Video des Polizisten, der im Einsatz war, wird im Gerichtssaal abgespielt. Was folgt, ist die Wiedergabe einer schwierigen Konversation zwischen dem betrunkenen Frank, der zuvor aus dem Auto gezogen wurde, und den beiden Polizist*innen, die eine Alkoholkontrolle durchführen wollten und sich dafür etliche tiefe Beschimpfungen und Beschuldigungen anhören mussten:
Ja ja, die arme Polizei. Ihr tut mir echt leid, ihr geht lieber Leuten auf den Sack, statt richtige Verbrecher zu fassen. Es gibt Kindesmissbrauch, Leute, wo vergewaltigen, Pädophile, die mögt ihr am liebsten, der schöne Pädo, dem müssen wir nix tun, du Arschloch!
Zu seiner Drohung, die beiden Polizist*innen niederreißen zu wollen, erklärt T., dass er dieses Mittel ja nur angedroht hätte, es wäre ja nur eine Verteidigung gewesen.
Vom Vorwurf des Widerstands gegen die Staatsgewalt bleibt nur die eng damit verbundene, aber wesentlich milder geahndete gefährliche Drohung übrig, erklärt die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Das Problem bei T. seien die vielen Vorstrafen, die eine unbedingte Haftstrafe von sieben Monaten notwendig machen würden. T. sieht aber auch das eigentlich milde Urteil nicht ein und kündigt Berufung an. Es scheint: Mit den Rechtsmitteln kennt sich Frank T. besser aus als mit dem Recht. Von ihm werden wir vermutlich noch öfter hören.
Danke an prozess.report für die Prozessbeobachtung!
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