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Lesezeit: 2 Minuten

Feldkirch: Gefährliche Drohung durch ein Member der „Black Elite Brotherhood“

14 Vor­stra­fen, dar­un­ter etli­che wegen Wie­der­be­tä­ti­gung, und nun Ran­da­le bei einer Ver­kehrs­kon­trol­le: Frank T. hat es schon wie­der erwischt. In Deutsch­land erscheint er im Rudel bei Neo­na­zi-Demos, vor dem Feld­kir­cher Gericht allei­ne – auch ohne Verteidigung.

15. Okt. 2025
Landesgericht Feldkirch Eingang 2025 (Foto: SdR)
Landesgericht Feldkirch 2025 (Foto: SdR)

Für sei­nen zwei­ten Vor­na­men kann er nichts – obwohl er ihn mög­li­cher­wei­se als Aus­zeich­nung ver­steht. Vor 90 Jah­ren erhiel­ten vie­le völ­lig unschul­di­ge Kin­der die­sen Namen. Für sei­ne Vor­stra­fen ist er aller­dings ver­ant­wort­lich. 14 bringt Frank T. (30) mit auf die Waa­ge der Jus­tiz. Das ist nicht wenig, aber noch nicht alles.

T., der sich am 8.10. vor dem Lan­des­ge­richt Feld­kirch wegen Wider­stands gegen die Staats­ge­walt ver­ant­wor­ten muss­te, ist uns bereits vor Jah­ren als „Prä­si­dent“ einer Neo­na­zi-Grup­pe unter­ge­kom­men: Dafür wur­de er 2021 zu drei Jah­ren Haft ver­ur­teilt. In den letz­ten Mona­ten trat er immer wie­der in Deutsch­land bei Neo­na­zi-Auf­mär­schen als Mit­glied der „Black Eli­te Brot­her­hood“ in Erschei­nung. Von sei­ner Sor­te gibt’s noch mehr aus Österreich.

Aber das spiel­te im Pro­zess in Feld­kirch kei­ne Rol­le. Auch nicht das ganz fri­sche Tat­too, das sich T. rüh­ren­der­wei­se für Char­lie Kirk ste­chen hat las­sen: „In memo­ry and honor of Char­lie your fight is our fight. Rest in peace.1993–2025“

Die Ankla­ge gibt’s, weil T. bei einer Poli­zei­kon­trol­le ran­da­liert hat­te. Zu den Poli­zei­be­am­ten soll er gesagt haben, dass er sie zusam­men­schla­gen wür­de. Das bestrei­tet er energisch:

Das ist nicht rich­tig, ich bin betrun­ken aus dem Auto gezo­gen wor­den und hab frei­wil­lig einem Alko­test zuge­stimmt. Ich bin die gan­ze Zeit koope­ra­tiv gewe­sen, bis ich mich ver­arscht gefühlt hab. Ich habe ein schwie­ri­ges Ver­hält­nis zu Poli­zis­ten.

Wie kann die­ser Wider­spruch auf­ge­löst wer­den? Durch einen Video­be­weis – wie im Fuß­ball. Das Video des Poli­zis­ten, der im Ein­satz war, wird im Gerichts­saal abge­spielt. Was folgt, ist die Wie­der­ga­be einer schwie­ri­gen Kon­ver­sa­ti­on zwi­schen dem betrun­ke­nen Frank, der zuvor aus dem Auto gezo­gen wur­de, und den bei­den Polizist*innen, die eine Alko­hol­kon­trol­le durch­füh­ren woll­ten und sich dafür etli­che tie­fe Beschimp­fun­gen und Beschul­di­gun­gen anhö­ren mussten:

Ja ja, die arme Poli­zei. Ihr tut mir echt leid, ihr geht lie­ber Leu­ten auf den Sack, statt rich­ti­ge Ver­bre­cher zu fas­sen. Es gibt Kin­des­miss­brauch, Leu­te, wo ver­ge­wal­ti­gen, Pädo­phi­le, die mögt ihr am liebs­ten, der schö­ne Pädo, dem müs­sen wir nix tun, du Arschloch!

Zu sei­ner Dro­hung, die bei­den Polizist*innen nie­der­rei­ßen zu wol­len, erklärt T., dass er die­ses Mit­tel ja nur ange­droht hät­te, es wäre ja nur eine Ver­tei­di­gung gewesen.

Vom Vor­wurf des Wider­stands gegen die Staats­ge­walt bleibt nur die eng damit ver­bun­de­ne, aber wesent­lich mil­der geahn­de­te gefähr­li­che Dro­hung übrig, erklärt die Rich­te­rin in ihrer Urteils­be­grün­dung. Das Pro­blem bei T. sei­en die vie­len Vor­stra­fen, die eine unbe­ding­te Haft­stra­fe von sie­ben Mona­ten not­wen­dig machen wür­den. T. sieht aber auch das eigent­lich mil­de Urteil nicht ein und kün­digt Beru­fung an. Es scheint: Mit den Rechts­mit­teln kennt sich Frank T. bes­ser aus als mit dem Recht. Von ihm wer­den wir ver­mut­lich noch öfter hören.

Dan­ke an prozess.report für die Prozessbeobachtung!

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Schlagwörter: Neonazismus/Neofaschismus | Nötigung/gefährliche Drohung | Vorarlberg

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