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Lesezeit: 3 Minuten

Doppelt wegen Verhetzung verurteilt: Geri stolpert über seine vielen Accounts

Ziem­lich viel Stress für den Geri! Am 24.9. hat­te er eine Beru­fungs­ver­hand­lung in Inns­bruck, in der sein Schuld­spruch wegen Ver­het­zung bestä­tigt wur­de. Aber immer­hin Straf­re­duk­ti­on. Blö­der­wei­se am 2.10. neu­er­lich eine Ver­hand­lung wegen Ver­het­zung – am Lan­des­ge­richt Feld­kirch. Aber das kommt davon, wenn man unter ver­schie­de­nen Namen etli­che Accounts betreibt. Da kann man schon leicht den Über­blick verlieren.

10. Okt. 2025
Landesgericht Feldkirch (Foto: Böhringer Friedrich, Wikipedia)
Landesgericht Feldkirch (Foto: Böhringer Friedrich, Wikipedia)

Auf zu vie­len Hoch­zei­ten ist er unter­wegs, der Geri. Meh­re­re Accounts auf Face­book, sogar auf vkon­tak­te und auf Lin­ke­dIn fin­det man ihn – und dann noch die pri­va­te FB-Grup­pe „Wider­stand Öster­reich“, die er unter vier ver­schie­de­nen Namen allein admi­nis­triert. Weil die Grup­pe etli­che Brau­ne und sons­ti­ge Hetzer*innen beher­bergt und daher ziem­lich toxisch ist, wäre eine star­ke Admi­nis­tra­ti­on durch­aus sinn­voll, damit das Straf­recht außen vor bleibt. Aber ist der Geri der Rich­ti­ge dafür?

Einer, der in sei­nen Pos­tings ger­ne von Men­schen als „Rat­ten“, vom „lin­ken Unge­zie­fer“, von Jugend­li­chen, die als „Scheiß­hau­fen getre­ten“ wer­den sol­len, von der „Sau­pf­af­fen­brut“ und – das war der Gegen­stand der Ver­hand­lung vom 2.10. – von „Asy­lan­ten“ spricht, für die man das Christ­kind um ein „Schrott­ge­wehr“ bittet?

„Schrott­ge­wehr“? Als ihn ein ande­rer Pos­ter dar­auf anspricht, dass man ein „Schrott­ge­wehr“ beim Eisen­tand­ler ablie­fern kön­ne, ant­wor­tet ihm der Geri, ob er damit schon mal eine „Bren­ne­ke“ ver­bal­lert habe, und gibt gleich die Ant­wort: „Dann mach das mal. Der Bums ist super” Der Geri ist näm­lich so was wie ein Fach­mann, nicht bloß beim Het­zen. Er war laut eige­ner Anga­be ein­mal Leib­wäch­ter und zwar -– bit­te anhal­ten! – für eine sau­di­sche Fami­lie. Der Geri sagt zu sei­nem Job natür­lich „Body­guard“. Das klingt auf alle Fäl­le erha­be­ner als bloß „Leib­wäch­ter“. Wegen sei­nes Jobs bei den Sau­dis (Aus­län­der!) will sich Geri nicht rechts­ra­di­kal nen­nen lassen.

Aber Geri, wir wis­sen es doch bes­ser! Wer hat denn das Video mit der mehr­fach ver­ur­teil­ten Holo­caust­leug­ne­rin Ursu­la Haver­beck über die angeb­lich geplan­te Ver­nich­tung der Deut­schen geteilt und in etli­chen Face­book-Grup­pen wei­ter­ver­brei­tet mit dem Kom­men­tar: „Der längst aus­ge­heck­te Plan die wei­ße Ras­se in Euro­pa aus­zu­rot­ten“

Doch des­we­gen ist Ger­hard S. gar nicht ein­mal ange­klagt. Vor­ge­wor­fen wird ihm, dass er das Pos­ting mit dem „Schrott­ge­wehr“ gegen die „Asy­lan­ten“ nicht nur unter sei­nem Fake­na­men „Mus­ta­fa Abdul Rah­man“ am 28. Novem­ber 2024 in der FB-Grup­pe „Wider­stand Öster­reich“ ver­brei­tet hat, wofür er schon im April ver­ur­teilt wur­de, son­dern auch unter sei­nem Klar­na­men G.S.. In der Beru­fungs­ver­hand­lung vor dem OLG Inns­bruck (24.9.) war das Urteil der Erst­in­stanz von 1.440 Euro von 360 Tag­sät­zen zu 4 Euro auf 240 Tag­sät­ze mit je 4 Euro redu­ziert worden.

Hetz-Posting noch immer online

Als er vom Rich­ter befragt wird, ob das Pos­ting noch zu sehen ist, sagt er: „Nein.“ Geri, das ist gelo­gen! Der Rich­ter weist ihn dar­auf hin, dass das Pos­ting noch am 15.7. online war, wor­auf der Geri meint, dass er es inner­halb von 2, 3, 4 Wochen gelöscht habe.

Das inkri­mi­nier­te Pos­ting unter sei­nem Klar­na­men ist mitt­ler­wei­le tat­säch­lich gelöscht, auch das wort­glei­che Pos­ting, das er als „Mus­ta­fa Abdul Rah­man“ in der Grup­pe „Wider­stand Öster­reich“ gepos­tet hat, aber – Geri, auf­pas­sen, gut mit­le­sen! – das in der Beru­fungs­ver­hand­lung vom 24.9. rechts­kräf­tig abge­straf­te Pos­ting im Namen des Mus­ta­fa ist noch immer online. Zwar nicht mehr in der pri­va­ten FB-Grup­pe „Wider­stand Öster­reich“, dafür auf dem per­sön­li­chen Pro­fil des Mus­ta­fa (= Geri) und in eini­gen ande­ren FB-Grup­pen, in die Du es über­eif­rig wei­ter­ge­reicht hast. Die Grup­pen und Kon­ten, in denen Dein Mus­ta­fa-Pos­ting noch immer online zu fin­den ist, wer­den wir Dir hier nicht auch noch auf­lis­ten. Ein biss­chen Arbeit musst du schon sel­ber leis­ten. Aber die Staats­an­walt­schaft wer­den wir schon infor­mie­ren – dann geht’s viel­leicht bei Dir auch schneller.

Soll­te sich jemand wun­dern, war­um wir mit dem Geri per du sind: Wir ken­nen uns schon län­ger. Nach­dem uns der Geri in sei­nem Straf­pro­zess am 2.10. auch mehr­mals ange­spro­chen hat und sogar den Rich­ter als Mit­glied „die­ses komi­schen Ver­eins“ – gemeint hat er Stoppt die Rech­ten – ver­mu­tet hat, ste­hen wir gewis­ser­ma­ßen in einem Nahverhältnis.

Zum zweiten Mal verurteilt

Für sein Hetz­pos­ting als „Geri“ ist der Geri neu­er­lich zu einer Geld­stra­fe ver­ur­teilt wor­den. Dies­mal sind es 360 Tag­sät­ze zu je 4 Euro, also in der Sum­me 1.440 Euro. Zu unse­rer Über­ra­schung hat er das Urteil ange­nom­men. Der Geri hat aller­dings ange­kün­digt, dass er nicht zah­len, son­dern die Stra­fe absit­zen will. Damit wäre er zumin­dest eini­ge Mona­te aus dem Ver­kehr gezogen.

Wir dan­ken prozess.report für die Beob­ach­tung der Verhandlung!

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Schlagwörter: Rassismus/Antimuslimischer Rassismus | Verhetzung

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