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Lesezeit: 5 Minuten

Erste Verfahren gegen homophobe Hassverbrecher

In Graz und Linz wurden in der letzten Woche erstinstanzlich zwei Verfahren gegen jene Hassverbrecher abgeschlossen, die homosexuelle Männer terrorisiert hatten.

9. Juli 2025
Collage Prozesse (Fotos SdR)
Rückblick Prozesse (Fotos SdR)

Im März berichtete die Medienszene breit über die Ermittlungen der polizeilichen Arbeitsgruppe „Venator“ (lat. für Jäger) und zwanzig Festnahmen von Personen, die quer durch Österreich angebliche Kinderschänder zu Dates lockte, misshandelte und erpresste. Pädophile waren nicht unter den Opfern, aber einige schwule Männer. Die homophoben Täter, darunter etliche Rechtsextreme, gingen zumeist planmäßig vor. Jetzt standen drei von ihnen in Graz vor Gericht – und in Linz zwei so genannte „Nachahmungstäter“.

Als am 21. März rund 400 Polizist*innen von Cobra und Wega mit Hausdurchsuchungen die mutmaßliche Tätergruppe aufmischten und dabei auch auf rechtsextremes Propagandamaterial und Nazi-Devotionalien stießen, hatten drei Verdächtige ihre erste Prozessrunde bereits hinter sich. Die „Kleine Zeitung“ (1.4.25) berichtete, dass der Prozess gegen drei Jugendliche, die südlich von Graz schwule Männer überfallen und misshandelt hatten, vertagt werden musste, um einen wichtigen Zeugen befragen zu können.

Das Hassverbrecher-Trio aus der Südsteiermark

Ob dieses Trio ident ist mit jenen drei Jugendlichen, die sich am 1. Juli wegen „Körperverletzung, Nötigung, Raub und versuchtem schweren Raub in Mureck und anderen Orten“ vor dem Landesgericht Graz einfinden mussten, ist nicht klar. Nur die „Kronen Zeitung“ (2.7.25) berichtete – leider sehr lückenhaft – über diesen Prozess, der in Details (Badeteich) Übereinstimmungen mit den Beschreibungen der drei Jugendlichen vom März aufweist.

Nicht klar ist, ob die Ermittlungen organisierte Verbindungen des Trios ergeben haben und ob die in der Verhandlung angesprochen wurden. Ein kleines Indiz dafür lieferte der „Krone“-Bericht: Das Trio hatte seine kriminellen Aktionen gefilmt und in der Telegram-Gruppe „Pedo Hunting Austria“ online gestellt. Das Urteil gegen die drei jugendlichen Angeklagten, „Haftstrafen zwischen zwölf Monaten auf Bewährung und 18 Monaten teilbedingt“ (krone.at), ist noch nicht rechtskräftig.

Noch im März war die Staatsanwaltschaft Graz der Ansicht, dass wegen der arbeitsteiligen und planvollen Vorbereitungsarbeiten der Tätergruppen in den sozialen Netzwerken und Messengerdiensten der Verdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung geprüft werden müsse. Davon scheint mittlerweile nicht mehr die Rede zu sein. In der TG-Gruppe „Pedo Hunting Austria“, die nach den Recherchen von „Österreich Rechtsaußen“ von einem deklarierten Neonazi geleitet wurde, haben sich zwar rund 400 Mitglieder befunden, die eigentliche Rekrutierung und Aktivierung der überwiegend jugendlichen Täter*innen (darunter auch einige wenige Frauen) fand nach Filterung in anderen Foren und Diensten statt. Einen weiteren Hinweis gibt der „Krone“-Bericht noch: „Derzeit wird gegen 31 Beschuldigte und (noch) unbekannte Täter ermittelt.“

„Trittbrettfahrer“ aus dem Mühlviertel

Die beiden Angeklagten, gegen die in Linz am 2. Juli verhandelt wurde, werden als „Nachahmungstäter“ bezeichnet, die erst nach der medialen Berichterstattung im März insgesamt drei Männer über eine Dating-Plattform für Schwule zu Treffpunkten gelockt und dort überfallen, bedroht und ausgeraubt haben.

Ihnen wurden in der Anklage schwerer Raub, schwere Erpressung, schwere Sachbeschädigung, gefährliche Drohung und betrügerischer Datenverarbeitungsmissbrauch am 1. und 2. April in Mauthausen vorgehalten. Der Erstangeklagte E.D. (23) ist wie der Zweitangeklagte J.R. (21) einer von den ganz wenigen unter den bisher bekannten Tätern, die Migrationshintergrund haben. Obwohl sich vor allem beim Erstangeklagten D. ein kriminelles Motiv wegen seiner einschlägigen Vorstrafen (2019: gefährliche Drohung, 2021 Diebstahl, 2022 Sachbeschädigung, Jänner 2025: betrügerischer Datenverarbeitungsmissbrauch) anbietet, ist bei ihm und auch beim von ihm angeworbenen Zweitangeklagten (keine Vorstrafen) zumindest ein deutlich homophobes Motiv ebenfalls gegeben. „Um ihnen eine Abreibung zu verpassen“ (krone.at, 3.7.25), haben sie sich mit Messer, Softgun und Baseballschläger bewaffnet, schwarz gekleidet und mit Sturmhaube maskiert, ihre drei Opfer bedroht, gedemütigt und beraubt.

Die Homophobie der beiden wird vom Gericht nicht hinterfragt. Dabei wäre das angesichts des jugendlichen Publikums – eine Schulklasse füllte den Verhandlungssaal – wichtig gewesen. Der Erstangeklagte D. verlegte sich nämlich auf durchgängiges Schweigen, was sein Verteidiger gleich zu Beginn der Verhandlung ankündigt hatte. Der Zweitangeklagte sagte zwar aus, aber nicht sehr viel. Unsere Prozessbeobachtung vermerkte kritisch:

Weder Richter noch Staatsanwaltschaft wollten wissen, ob sich die Angeklagten für Sex oder für Raub oder für Selbstjustiz aus ideologischen Gründen treffen wollten. Wann sie das verabredet haben, wie lange inseriert war, was sie davor getan hatten. Wie sie sich kennengelernt haben. Nichts, gar nichts.

„Weil beide Angeklagte geständig waren und auch bereits Schaden gutgemacht haben, wurde auf die Einvernahme der Opfer verzichtet“, ist im Prozessbericht der „Oberösterreichischen Nachrichten“ (3.7.25) zu lesen. Irrtum! Nach einer kurzen Pause wurden die drei Opfer als Zeugen doch noch befragt. Unsere Prozessbeobachtung notierte: „Man habe gespürt, dass die Klasse sehr gespannt auf die Zeugen (Opfer) war. Ganz normale Typen, aber die Sympathie des Publikums lag nicht bei ihnen, obwohl sie Furchtbares durchgemacht haben.“

Dass die drei Opfer durch Überfall und Bewaffnung der beiden Angeklagten schwer geschockt wurden, kam nur in der Befragung eines Opfers zum Vorschein, der von seinen Panikattacken, den schweren Schlafstörungen seit dem Überfall und der folgenden Beendigung seines Arbeitsverhältnisses erzählte. Im Urteil wurden ihm dann dafür lächerliche 300 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Die anderen Schäden – bei zwei Opfern wurden die Reifen ihrer PKW durchstochen, und auf ein Auto wurde geschossen – sind überwiegend, aber nicht vollständig abgegolten. Die geraubten Gelder sind zurückgezahlt, die beiden Angeklagten waren im Sinn der Anklage voll geständig.

Der Erstangeklagte fasste insgesamt 33 Monate unbedingt aus, der Zweitangeklagte 21 Monate, davon aber 14 Monate bedingt. Beide erhalten Bewährungshilfe, waren mit den Urteilen sehr zufrieden und verzichteten auf Einspruch. Die Staatsanwaltschaft äußerte sich nicht, daher waren die Urteile zu Verhandlungsende nicht rechtkräftig.

Danke für die Prozessbeobachtung in Linz!

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Schlagwörter: Körperverletzung | LGBTQIA+-Feindlichkeit | Oberösterreich | Steiermark

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