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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 3 Minuten

Eine seltsame Verfahrenseinstellung

Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hat in der Vorwoche bekanntgegeben, dass sie die Ermittlungen gegen den ORF-Journalisten Ed Moschitz ebenso einstellt wie die gegen den FPÖ-Vorsitzenden Strache (siehe dazu: „Österreich – Ungarn, die Rechte und die Pressefreiheit“). Das ist nach drei Jahren (!) Ermittlungen der vorläufige und merkwürdige Schlusspunkt nach der ausgezeichneten ORF-Dokumentation „Am rechten Rand“, die die FPÖ in höchste Erregung versetzt hatte.

4. Juni 2013


Screenshot aus der Doku „Am rechten Rand“

Eigentlich waren es Dreharbeiten zu der Doku „Am rechten Rand“ über zwei junge Neonazis am Rande einer FPÖ-Wahlveranstaltung in Wiener Neustadt, die die FPÖ und ihren Vorsitzenden Strache so in Aufregung versetzt hatten, dass er sogar mit seiner Entleibung drohte: „Ich lasse mich abstechen, wenn das nicht stimmt.“

Die drastische Maßnahme bleibt Strache erspart, weil die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt nach drei Jahren Ermittlungen, in denen Gutachten auf Gutachten folgte, zu dem Ergebnis kam, dass

mit der für das Strafverfahren notwendigen Sicherheit weder eine allfällige Manipulation, noch die Tatsache feststellbar (ist), ob am 12.3.2010 in Wiener Neustadt (von wem auch immer) während einer Wahlkampfveranstaltung der FPÖ in räumlicher Nähe zum Bundesparteiobmann Heinz-Christian Strache eine Äußerung wie „Sieg Heil“ oder „Heil Hitler“ getätigt wurde.


Screenshot aus der Doku „Am rechten Rand“

Dabei wäre es interessant gewesen zu erfahren, was denn wirklich „stimmt“ bzw. was Strache eigentlich gehört haben will. Zunächst behauptete er nämlich, „Heil Hitler“ gehört zu haben, dann wurde daraus ein „Sieg Heil“.

Nachdem die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt zunächst gegen Ed Moschitz sogar wegen Anstiftung zur NS-Wiederbetätigung ermittelt hatte, wurde dieser Vorwurf im Juni 2011 fallengelassen. Was immer noch blieb, war der Vorwurf der Fälschung eines Beweismittels (§ 293 StGB) und der Begünstigung (§ 299) gegen Moschitz, der Vorwurf der NS-Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz (§ 3g) gegen einen der jungen Neonazis sowie der Vorwurf der Beweismittelfälschung gegen unbekannte Täter (damit waren die Mitarbeiter des ORF-Filmteams gemeint).


Screenshot aus der Doku „Am rechten Rand“

Strache wiederum wurde 2010 vom damaligen Chef der ORF-Sendereihe „Am Schauplatz“, Christian Schüller, wegen des Verdachts der falschen Beweisaussage (§ 288 StGB) und der Verleumdung (§ 297 StGB) angezeigt. Im Herbst 2010 hob der Nationalrat Straches Immunität auf, um Ermittlungen in dieser Angelegenheit zu ermöglichen. Strache wurde allerdings bis zur Einstellung des Verfahrens in der Vorwoche dazu nie einvernommen.

Moschitz hatte sich wegen der langen Verfahrensdauer mehrmals öffentlich beschwert und auch an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewandt. Der hatte Anfang Mai 2013 erklärt, dass er die Beschwerde von Moschitz in Kürze prüfen werde. Mit der Verfahrenseinstellung kam die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt dieser Prüfung zuvor.

Ed Moschitz hat dazu folgende Stellungnahme abgegeben:

Es handelt sich wohl nur um einen Zufall, dass genau dann, wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Prüfung meines Falles vorbereitet, die Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt ploetzlich „keinen Grund mehr zu strafrechtlicher Verfolgung sieht“ und sich mit der Einstellung des Verfahrens beeilt.

Dass Staatsanwalt Handler gleichzeitig auch das Verfahren gegen FPÖ-Chef Strache einstellt, ist unfassbar. Während nämlich Strache vor laufender Kamera am 12. März 2010 noch behauptete „Heil Hitler“ gehört zu haben, konnte er sich Tage später nur mehr an ein „Sieg Heil“ erinnern. Auch die anderen von der FPÖ namhaft gemachten Zeugen wollen unterschiedliche „Nazisager“ gehört haben.

Weil aber die Behörden überhaupt keine Nazisager auf der Drehkassette hören konnten, haben die Staatsanwälte in Wr. Neustadt sich entschlossen mehrere teure Gutachten in Auftrag zu geben. Aber auch gerichtlich beeideten Gutachter konnten weder verbotenes Gedankengut noch Manipulationsspuren auf der Kassette feststellen.

Als Journalist, der seine Quellen prüfen muss, find ich es natürlich seltsam, dass eine Staatsanwaltschaft es im gesamten Verfahren verabsäumt, FPÖ-Chef Strache als Beschuldigten einzuvernehmen. Das, obwohl der Immunitätsausschuss des Parlaments Straches parlamentarische Immunität bereits im Herbst 2010, wegen eines dringenden Tatverdachtes!! der „falschen Zeugenaussage“ und „übler Nachrede“ aufgehoben hatte. Einen dringenden Tatverdacht hat es übrigens gegen mich niemals gegeben.

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