Auf zu vielen Hochzeiten ist er unterwegs, der Geri. Mehrere Accounts auf Facebook, sogar auf vkontakte und auf LinkedIn findet man ihn – und dann noch die private FB-Gruppe „Widerstand Österreich“, die er unter vier verschiedenen Namen allein administriert. Weil die Gruppe etliche Braune und sonstige Hetzer*innen beherbergt und daher ziemlich toxisch ist, wäre eine starke Administration durchaus sinnvoll, damit das Strafrecht außen vor bleibt. Aber ist der Geri der Richtige dafür?
Einer, der in seinen Postings gerne von Menschen als „Ratten“, vom „linken Ungeziefer“, von Jugendlichen, die als „Scheißhaufen getreten“ werden sollen, von der „Saupfaffenbrut“ und – das war der Gegenstand der Verhandlung vom 2.10. – von „Asylanten“ spricht, für die man das Christkind um ein „Schrottgewehr“ bittet?
„Schrottgewehr“? Als ihn ein anderer Poster darauf anspricht, dass man ein „Schrottgewehr“ beim Eisentandler abliefern könne, antwortet ihm der Geri, ob er damit schon mal eine „Brenneke“ verballert habe, und gibt gleich die Antwort: „Dann mach das mal. Der Bums ist super” Der Geri ist nämlich so was wie ein Fachmann, nicht bloß beim Hetzen. Er war laut eigener Angabe einmal Leibwächter und zwar -– bitte anhalten! – für eine saudische Familie. Der Geri sagt zu seinem Job natürlich „Bodyguard“. Das klingt auf alle Fälle erhabener als bloß „Leibwächter“. Wegen seines Jobs bei den Saudis (Ausländer!) will sich Geri nicht rechtsradikal nennen lassen.
Aber Geri, wir wissen es doch besser! Wer hat denn das Video mit der mehrfach verurteilten Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck über die angeblich geplante Vernichtung der Deutschen geteilt und in etlichen Facebook-Gruppen weiterverbreitet mit dem Kommentar: „Der längst ausgeheckte Plan die weiße Rasse in Europa auszurotten“
Doch deswegen ist Gerhard S. gar nicht einmal angeklagt. Vorgeworfen wird ihm, dass er das Posting mit dem „Schrottgewehr“ gegen die „Asylanten“ nicht nur unter seinem Fakenamen „Mustafa Abdul Rahman“ am 28. November 2024 in der FB-Gruppe „Widerstand Österreich“ verbreitet hat, wofür er schon im April verurteilt wurde, sondern auch unter seinem Klarnamen G.S.. In der Berufungsverhandlung vor dem OLG Innsbruck (24.9.) war das Urteil der Erstinstanz von 1.440 Euro von 360 Tagsätzen zu 4 Euro auf 240 Tagsätze mit je 4 Euro reduziert worden.
Hetz-Posting noch immer online
Als er vom Richter befragt wird, ob das Posting noch zu sehen ist, sagt er: „Nein.“ Geri, das ist gelogen! Der Richter weist ihn darauf hin, dass das Posting noch am 15.7. online war, worauf der Geri meint, dass er es innerhalb von 2, 3, 4 Wochen gelöscht habe.
Das inkriminierte Posting unter seinem Klarnamen ist mittlerweile tatsächlich gelöscht, auch das wortgleiche Posting, das er als „Mustafa Abdul Rahman“ in der Gruppe „Widerstand Österreich“ gepostet hat, aber – Geri, aufpassen, gut mitlesen! – das in der Berufungsverhandlung vom 24.9. rechtskräftig abgestrafte Posting im Namen des Mustafa ist noch immer online. Zwar nicht mehr in der privaten FB-Gruppe „Widerstand Österreich“, dafür auf dem persönlichen Profil des Mustafa (= Geri) und in einigen anderen FB-Gruppen, in die Du es übereifrig weitergereicht hast. Die Gruppen und Konten, in denen Dein Mustafa-Posting noch immer online zu finden ist, werden wir Dir hier nicht auch noch auflisten. Ein bisschen Arbeit musst du schon selber leisten. Aber die Staatsanwaltschaft werden wir schon informieren – dann geht’s vielleicht bei Dir auch schneller.
Sollte sich jemand wundern, warum wir mit dem Geri per du sind: Wir kennen uns schon länger. Nachdem uns der Geri in seinem Strafprozess am 2.10. auch mehrmals angesprochen hat und sogar den Richter als Mitglied „dieses komischen Vereins“ – gemeint hat er Stoppt die Rechten – vermutet hat, stehen wir gewissermaßen in einem Nahverhältnis.
Zum zweiten Mal verurteilt
Für sein Hetzposting als „Geri“ ist der Geri neuerlich zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Diesmal sind es 360 Tagsätze zu je 4 Euro, also in der Summe 1.440 Euro. Zu unserer Überraschung hat er das Urteil angenommen. Der Geri hat allerdings angekündigt, dass er nicht zahlen, sondern die Strafe absitzen will. Damit wäre er zumindest einige Monate aus dem Verkehr gezogen.
Wir danken prozess.report für die Beobachtung der Verhandlung!
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