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Wien: Jetzt aber! Prozess gegen Betreiber von „kreuz-net.info“

Am 25. Juli hät­te sich der Betrei­ber der Inter­­net-Sei­­te „kreuz-net.info“ schon vor dem Wie­ner Lan­des­ge­richt wegen Ver­het­zung ver­ant­wor­ten müs­sen, aber er war ein­fach nicht erschie­nen. Dabei hat­te sich Gün­ther Schnee­­weiß-Arnol­d­stein schon zwei Wochen zuvor für den Pro­zess­ter­min am 11. Juli ent­schul­digt und vom Rich­ter Dis­pens erhal­ten, um den Begriff Unzucht theo­lo­gisch abzu­klä­ren https://www.stopptdierechten.at/2017/07/12/kreuz-net-info-betreiber-vor-gericht-und-kreuz-net/ . Jetzt […]

6. Sep 2017

Im Dezem­ber 2015 hat­te Schnee­weiß-Arnold­stein auf sei­ner Sei­te gegen „Homo-Unzücht­ler“ und „Man­nes-Abart“ gehetzt und die Syphi­lis als „Got­tes Stra­fe“ bezeich­net. Die Staats­an­walt­schaft Wien nahm Ermitt­lun­gen auf, stell­te die­se aber zunächst wie­der ein und nahm sie dann auf Wei­sung der Ober­staats­an­walt­schaft wie­der auf. Mit dem Resul­tat, dass Schnee­weiß-Arnold­stein, ein – mil­de aus­ge­drückt – sehr kon­ser­va­ti­ver katho­li­scher Ver­bin­dungs­stu­dent (Mar­co-Danu­bia Wien), wobei die Ver­bin­dung hier auch für Ver­bin­dung zum deutsch­na­tio­na­len Lager steht, wegen Ver­het­zung ange­klagt wur­de und eigent­lich schon am 11.7. und dann am 25.7. vor Gericht ste­hen hät­te müssen.

kreuz.net und kreuz-net.info - nicht nur ähnlicher Name und gleiches Programm sondern auch überaus ähnliches Erscheinungsbild... (oben alt, unten neu)
kreuz.net und kreuz-net.info — nicht nur ähn­li­cher Name und glei­ches Pro­gramm son­dern auch über­aus ähn­li­ches Erschei­nungs­bild… (oben alt, unten neu)

Jetzt, am 5. Sep­tem­ber, hat es aber geklappt. Ver­tei­di­ger und Ange­klag­ter ver­such­ten es tat­säch­lich mit einer theo­lo­gi­schen Erläu­te­rung von „Unzucht“ und „Got­tes Stra­fe“, schei­ter­ten aber dar­an, dass nicht vor einem Got­tes­ge­richt ver­han­delt wur­de, son­dern ganz pro­fan vor dem Wie­ner Lan­des­ge­richt. Dem stand — gott­sei­dank! — nicht das Alte Tes­ta­ment, son­dern das Straf­ge­setz­buch zur Beur­tei­lung zur Ver­fü­gung. Dem­entspre­chend klar die Hal­tung des Richters:

„Wenn Sie das nicht sehen, dass das her­ab­wür­di­gend ist, und wenn Sie nicht ver­ste­hen, dass der Staat die­se Grup­pe davor schüt­zen muss, bleibt nichts ande­res übrig, als Sie zu ver­ur­teil­ten” (diepresse.com).

„kreuz-net.info“ von Schnee­weiß-Arnold­stein ist die etwas lah­me Kopie der offen anti­se­mi­ti­schen, homo­pho­ben und auch NS-Ideo­lo­gie trans­por­tie­ren­den Hetz­sei­te „kreuz.net“, die auch und gera­de in Öster­reich über eine erheb­li­che Anhän­ger­schaft, aber auch Autoren ver­füg­te. Gegen „kreuz.net“ wur­de in Öster­reich und Deutsch­land ermit­telt, von Resul­ta­ten ist nichts zu hören. Die Antwort auf eine ent­spre­chen­de Anfra­ge an den Jus­tiz­mi­nis­ter ist in einer Woche zu erwarten. 

Für den Bei­trag vom Dezem­ber 2015 erhielt Schnee­weiß-Arnold­stein jeden­falls die irdi­sche Stra­fe von 4 Mona­ten Haft, bedingt auf drei Jah­re. Das Urteil ist noch nicht rechts­kräf­tig. Viel­leicht will sich Schnee­weiß-Arnold­stein noch mit einer höhe­ren Instanz beraten?

Berich­te zu „kreuz.net“.

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