Zehn Monate bedingte Haft und eine Geldstrafe von 7.500 Euro fasste ein 34-jähriger Arbeiter am Landesgericht Feldkirch noch nicht rechtskräftig wegen Wiederbetätigung aus, weil er über WhatsApp einschlägige dümmliche Nachrichten verschickt und außerdem in seiner Wohnung Nazi-Devotionalien wie das gerahmte Bild eines Reichsadlers mit Hakenkreuz und ein Bier mit Hitler-Bild ausgestellt hatte.
Der Angeklagte, der aus der ehemaligen DDR nach Vorarlberg zugezogen ist„ beschrieb, dass er in der DDR in einem rechtsextremen Umfeld aufgewachsen sei und bezeichnete die die ihm vorgeworfenen Delikte als eine Mischung aus Spaß und Dummheit: er habe zu wenig nachgedacht. Das fanden die Geschworenen auch und sprachen ihn in drei von vier Anklagepunkten für schuldig. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft erklärte sich noch nicht.
Bericht: ORF Vorarlberg, 1.9.2017