Der Angeklagte, der aus der ehemaligen DDR nach Vorarlberg zugezogen ist„ beschrieb, dass er in der DDR in einem rechtsextremen Umfeld aufgewachsen sei und bezeichnete die die ihm vorgeworfenen Delikte als eine Mischung aus Spaß und Dummheit: er habe zu wenig nachgedacht. Das fanden die Geschworenen auch und sprachen ihn in drei von vier Anklagepunkten für schuldig. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft erklärte sich noch nicht.
Bericht: ORF Vorarlberg, 1.9.2017