Die Staatsanwaltschaft ließ sich offen, ob sie Rechtsmittel gegen den Freispruch einlegen wird, womit der Freispruch nicht rechtskräftig ist. Medien waren nicht bei der Verhandlung anwesend.
Am 10.5. wurde am Landesgericht Wels gegen zwei Angeklagte (37 und 28) verhandelt, die laut Anklage im November des Vorjahres in Natternbach Wiederbetätigung dadurch begangen haben, indem sie auf Facebook ein Bild mit Hitler und dem Spruch „Dem Hitler die Treue“ und über andere soziale Netzwerke braunes Material gepostet haben. Aus welchem Motiv auch immer: […]
Die Staatsanwaltschaft ließ sich offen, ob sie Rechtsmittel gegen den Freispruch einlegen wird, womit der Freispruch nicht rechtskräftig ist. Medien waren nicht bei der Verhandlung anwesend.