Verglichen mit Strache ist Marine Le Pen noch eine Anfängerin beim Abkupfern von Texten. Der ist in diesem Metier nämlich schon seit vielen Jahren unterwegs – und zwar viel unverschämter als seine Kameradin Marine. Erst vor wenigen Tagen hat er die jüngste Probe seines Könnens abgeliefert, indem er auf seiner Facebook-Seite einen (ziemlich dummen) Text der deutschen Autorin Gabriele Brinkmann alias Paula Bengtzon „verwendet“ hat – ohne Zitierung natürlich.
Brinkmann gab sich empört: „Ich habe kein Herz für Populisten, erst recht nicht, wenn sie geistiges Eigentum stehlen.“ (Kurier, 25.4.2017) Das mit dem „geistigen“ ist angesichts des Textes zwar etwas hoch gegriffen, aber „Eigentum“ würde schon passen. Man könnte die Frage anschließen, warum ausgerechnet die Eigentumsverteidiger kein Problem damit haben, geistiges Eigentum zu klauen. Wir erinnern da an Guttenberg und Schavan in der BRD oder an heimische Größen wie Gio Hahn und den steirischen Landesrat Buchmann – natürlich auch an die Leuchten von „Info-Direkt“.
Heinrich Strache vertritt da eine ganz andere Sicht auf die Dinge. Von Brinkmanns Text habe er sich nur „inspirieren“ lassen: „Die „holprigen Stellen” habe er „geglättet”, auf Österreich umgemünzt und so die 3500 Zeichen auf 5000 getrimmt. Dass von seinem Posting mehr als die Hälfte kopiert ist, erwähnt der FPÖ-Chef nicht — von Unrechtsbewusstsein keine Spur“, schreibt der „Kurier“ am 26.4.2017.
Klingt doch super, oder? „Geglättet“ und „adaptiert“ wurde der geklaute Text zum Beispiel auch dadurch, dass neben den „Deutschen“ die „Österreicher“ in den Text eingefügt wurden. Jetzt aber mal ehrlich! Wer hätte dieses Ausmaß an politischer Sensibilität erwartet?
Wir! Schon 2005 glänzte der damals frischgebackene Parteichef der FPÖ nämlich dadurch, dass er im ORF-„Sommergespräch“ 2005 frisch und frech behauptete, dass eine auf seiner Homepage veröffentlichte Rezension des Buches „Der Waldgang“ von Ernst Jünger von ihm höchstpersönlich stamme. Erst als ihn sein Interviewer Armin Wolf darauf aufmerksam macht, dass die Rezension nicht von ihm stammen könne, knickt Strache ein.
Im „Sommergespräch“ 2012, das wieder zwischen Armin Wolf und Heinrich Strache stattfindet, kommt es zu einer Neuauflage des Streits um die Urheberschaft. Strache, der zuvor auf Facebook gepostet hatte, dass Armin Wolf 2005 „fälschlich“ behauptet habe, dass er abgeschrieben hätte, wird von Wolf zur Rede gestellt und an sein Geständnis von 2005 erinnert. Davon will Strache aber nichts mehr wissen und behauptet stattdessen, dass er plagiiert worden sei. Das „Sommergespräch“ endet mit der Feststellung von Wolf, dass man sich in der Sendung wohl nicht mehr einigen könne.
Nachdem Armin Wolf nach der Sendung die eindeutigen Fakten online stellte, musste Strache auf seiner Facebook-Seite w.o. geben und kleinlaut erklären, dass Wolf „völlig korrekt gehandelt“ habe: „Daher ziehe ich meine diesbezüglichen Vorwürfe gegen Armin Wolf selbstverständlich zurück. Ehre, wem Ehre gebührt!“
Eigentlich ziemlich blamabel für Strache und die FPÖ, aber ohne jegliche Konsequenz. Erst im März 2017 verlor die FPÖ endgültig einen Rechtsstreit, den die Partei gegen das Medienkollektiv „Filmpiraten“ angestrengt hatte. Die FPÖ hatte für FPÖ-TV 2014 ungefragt ein Video der „Filmpiraten“ geklaut. Als die Partei aufgefordert wurde, die Nutzung dieses Videos zu unterlassen, antwortete die FPÖ mit einer Klage mit hohem Streitwert, mit der die FPÖ gerichtlich festgestellt wissen wollte, dass keine Urheberrechtsansprüche der „Filmpiraten“ bestünden. Durch die hohen Prozesskosten waren die „Fimpiraten“ existenziell gefährdet, aber sie gewannen die Klage bis zum Obersten Gerichtshof. Die Auseinandersetzung ist damit noch nicht beendet, denn die FPÖ verwende das Filmmaterial auf YouTube noch immer, hieß es im „Kurier“ vom 11.3.2017.
2015 hatte Strache einen Streit um die Urheberrechte gegen zwei Karikaturisten verloren. Auf seiner Facebook-Seite hatte er Teile einer Karikatur der beiden verwendet und für eigene Zwecke verfälscht, berichtete die „Tiroler Tageszeitung“ vom 15.10.2015.
2014 protestierte der Kärntner Kabarettist Wolfgang Feistritzer alias „Petutschnig Hons“ dagegen, dass Strache ohne sein Einverständnis ein Video von ihm auf seine Facebook-Seite hochgeladen hatte: „Du Strache, hurch amol zu. Du hast mei Video zum HCB-Skandal im Görtschitztal auf deine Homepage aufigeladen. Des derf ma nit, Strache!“ (Kleine Zeitung, 20.12.2014)
Ebenfalls 2014 ging die Modedesignerin Lena Hoschek gegen Strache anwaltlich vor, weil der auf seiner Facebook-Seite eine junge Frau im Dirndl mit dem Text „tradition schlägt jeden trend“ gepostet hatte. Ohne Genehmigung der Designerin, von der das Foto stammte.
2008 warf Jörg Haider in einer TV-Debatte (22.8.) Strache vor, dass der eine „komplette Kopiermaschine“ sei. Da hatte er nicht Unrecht!