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„Kopiermaschine“ Strache

Jetzt also auch Mari­ne Le Pen! Die rechts­extre­me Prä­si­dent­schafts­kan­di­da­tin wur­de dabei ertappt, dass sie meh­re­re Pas­sa­gen einer Rede des aus­ge­schie­de­nen kon­ser­va­ti­ven Kan­di­da­ten Fran­cois Fil­lon in ihrer Rede zum Ers­ten Mai ver­wen­det hat – ohne sie als Zitat aus­zu­wei­sen. Da fällt einem natür­lich gleich wie­der Mela­nia Trump ein, die Michel­le Oba­ma abge­kup­fert hat, oder noch besser: […]

3. Mai 2017

Ver­gli­chen mit Stra­che ist Mari­ne Le Pen noch eine Anfän­ge­rin beim Abkup­fern von Tex­ten. Der ist in die­sem Metier näm­lich schon seit vie­len Jah­ren unter­wegs – und zwar viel unver­schäm­ter als sei­ne Kame­ra­din Mari­ne. Erst vor weni­gen Tagen hat er die jüngs­te Pro­be sei­nes Kön­nens abge­lie­fert, indem er auf sei­ner Face­book-Sei­te einen (ziem­lich dum­men) Text der deut­schen Autorin Gabrie­le Brink­mann ali­as Pau­la Bengt­zon „ver­wen­det“ hat – ohne Zitie­rung natürlich.

Brink­mann gab sich empört: „Ich habe kein Herz für Popu­lis­ten, erst recht nicht, wenn sie geis­ti­ges Eigen­tum steh­len.“ (Kurier, 25.4.2017) Das mit dem „geis­ti­gen“ ist ange­sichts des Tex­tes zwar etwas hoch gegrif­fen, aber „Eigen­tum“ wür­de schon pas­sen. Man könn­te die Fra­ge anschlie­ßen, war­um aus­ge­rech­net die Eigen­tums­ver­tei­di­ger kein Pro­blem damit haben, geis­ti­ges Eigen­tum zu klau­en. Wir erin­nern da an Gut­ten­berg und Scha­van in der BRD oder an hei­mi­sche Grö­ßen wie Gio Hahn und den stei­ri­schen Lan­des­rat Buch­mann – natür­lich auch an die Leuch­ten von „Info-Direkt“.

Hein­rich Stra­che ver­tritt da eine ganz ande­re Sicht auf die Din­ge. Von Brink­manns Text habe er sich nur „inspi­rie­ren“ las­sen: „Die „holp­ri­gen Stel­len” habe er „geglät­tet”, auf Öster­reich umge­münzt und so die 3500 Zei­chen auf 5000 getrimmt. Dass von sei­nem Pos­ting mehr als die Hälf­te kopiert ist, erwähnt der FPÖ-Chef nicht — von Unrechts­be­wusst­sein kei­ne Spur“, schreibt der „Kurier“ am 26.4.2017.

Original und "Adaption", beschränkt auf die ersten beiden Absätze.
Ori­gi­nal und „Adap­ti­on” (hier beschränkt auf die ers­ten bei­den Absät­ze). Der gesam­ten Ver­gleich lässt sich zB beim Kurier nach­le­sen, Link.

Klingt doch super, oder? „Geglät­tet“ und „adap­tiert“ wur­de der geklau­te Text zum Bei­spiel auch dadurch, dass neben den „Deut­schen“ die „Öster­rei­cher“ in den Text ein­ge­fügt wur­den. Jetzt aber mal ehr­lich! Wer hät­te die­ses Aus­maß an poli­ti­scher Sen­si­bi­li­tät erwartet?

Wir! Schon 2005 glänz­te der damals frisch­ge­ba­cke­ne Par­tei­chef der FPÖ näm­lich dadurch, dass er im ORF-„Sommergespräch“ 2005 frisch und frech behaup­te­te, dass eine auf sei­ner Home­page ver­öf­fent­lich­te Rezen­si­on des Buches „Der Wald­gang“ von Ernst Jün­ger von ihm höchst­per­sön­lich stam­me. Erst als ihn sein Inter­view­er Armin Wolf dar­auf auf­merk­sam macht, dass die Rezen­si­on nicht von ihm stam­men kön­ne, knickt Stra­che ein.

Im „Som­mer­ge­spräch“ 2012, das wie­der zwi­schen Armin Wolf und Hein­rich Stra­che statt­fin­det, kommt es zu einer Neu­auf­la­ge des Streits um die Urhe­ber­schaft. Stra­che, der zuvor auf Face­book gepos­tet hat­te, dass Armin Wolf 2005 „fälsch­lich“ behaup­tet habe, dass er abge­schrie­ben hät­te, wird von Wolf zur Rede gestellt und an sein Geständ­nis von 2005 erin­nert. Davon will Stra­che aber nichts mehr wis­sen und behaup­tet statt­des­sen, dass er pla­gi­iert wor­den sei. Das „Som­mer­ge­spräch“ endet mit der Fest­stel­lung von Wolf, dass man sich in der Sen­dung wohl nicht mehr eini­gen könne.

Nach­dem Armin Wolf nach der Sen­dung die ein­deu­ti­gen Fak­ten online stell­te, muss­te Stra­che auf sei­ner Face­book-Sei­te w.o. geben und klein­laut erklä­ren, dass Wolf „völ­lig kor­rekt gehan­delt habe: „Daher zie­he ich mei­ne dies­be­züg­li­chen Vor­wür­fe gegen Armin Wolf selbst­ver­ständ­lich zurück. Ehre, wem Ehre gebührt!“

Eigent­lich ziem­lich bla­ma­bel für Stra­che und die FPÖ, aber ohne jeg­li­che Kon­se­quenz. Erst im März 2017 ver­lor die FPÖ end­gül­tig einen Rechts­streit, den die Par­tei gegen das Medi­en­kol­lek­tiv „Film­pi­ra­ten“ ange­strengt hat­te. Die FPÖ hat­te für FPÖ-TV 2014 unge­fragt ein Video der „Film­pi­ra­ten“ geklaut. Als die Par­tei auf­ge­for­dert wur­de, die Nut­zung die­ses Vide­os zu unter­las­sen, ant­wor­te­te die FPÖ mit einer Kla­ge mit hohem Streit­wert, mit der die FPÖ gericht­lich fest­ge­stellt wis­sen woll­te, dass kei­ne Urhe­ber­rechts­an­sprü­che der „Film­pi­ra­ten“ bestün­den. Durch die hohen Pro­zess­kos­ten waren die „Fim­pi­ra­ten“ exis­ten­zi­ell gefähr­det, aber sie gewan­nen die Kla­ge bis zum Obers­ten Gerichts­hof. Die Aus­ein­an­der­set­zung ist damit noch nicht been­det, denn die FPÖ ver­wen­de das Film­ma­te­ri­al auf You­Tube noch immer, hieß es im „Kurier“ vom 11.3.2017.

2015 hat­te Stra­che einen Streit um die Urhe­ber­rech­te gegen zwei Kari­ka­tu­ris­ten ver­lo­ren. Auf sei­ner Face­book-Sei­te hat­te er Tei­le einer Kari­ka­tur der bei­den ver­wen­det und für eige­ne Zwe­cke ver­fälscht, berich­te­te die „Tiro­ler Tages­zei­tung“ vom 15.10.2015.

2014 pro­tes­tier­te der Kärnt­ner Kaba­ret­tist Wolf­gang Feis­trit­zer ali­as „Petut­s­ch­nig Hons“ dage­gen, dass Stra­che ohne sein Ein­ver­ständ­nis ein Video von ihm auf sei­ne Face­book-Sei­te hoch­ge­la­den hat­te: „Du Stra­che, hurch amol zu. Du hast mei Video zum HCB-Skan­dal im Gört­s­chitz­tal auf dei­ne Home­page auf­i­ge­la­den. Des derf ma nit, Stra­che!“ (Klei­ne Zei­tung, 20.12.2014)

Eben­falls 2014 ging die Mode­de­si­gne­rin Lena Hoschek gegen Stra­che anwalt­lich vor, weil der auf sei­ner Face­book-Sei­te eine jun­ge Frau im Dirndl mit dem Text „tra­di­ti­on schlägt jeden trend“ gepos­tet hat­te. Ohne Geneh­mi­gung der Desi­gne­rin, von der das Foto stammte.

2008 warf Jörg Hai­der in einer TV-Debat­te (22.8.) Stra­che vor, dass der eine „kom­plet­te Kopier­ma­schi­ne“ sei. Da hat­te er nicht Unrecht!

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