Am Mittwoch, 22. März, musste sich ein 24-jähriger Salzburger wegen des Verdachts der NS-Wiederbetätigung vor dem Salzburger Landesgericht verantworten, weil er im Zeitraum zwischen Juli und August auf Facebook sehr einschlägige Kommentare von sich gegeben hat. Vor allem wegen der eingeschränkten Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten zum Tatzeitpunkt kam es zu einem milden Urteil.
Die Postings des Studenten waren eindeutig: „Vergast das Gsindl“, „Adi soll säubern“ und „ich fordere, dass Mauthausen wieder eingeschalten wird”. Aber der Verteidiger machte geltend, dass der Angeklagte damals wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung in einer psychiatrischen Einrichtung betreut worden sei. „Es wurde eine intensive Therapie durchgeführt. Er war immer wieder in einer Ausnahmesituation”, zitiert die APA den Verteidiger.

Verhandlung vor dem Landesgericht Salzburg — Bildquelle: Wikipedia/Andreas Praefcke, frei unter CC 3.0.
Der Student aus dem Pinzgau zeigte sich zudem „geständig“. Deshalb, wegen seiner Unbescholtenheit und wegen der eingeschränkten Zurechnungsfähigkeit verhängte das Geschworenengericht eine außerordentlich milde Strafe: drei Monate bedingt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil sich die Staatsanwaltschaft noch nicht erklärt hat (Quellen: Kurier, Krone Sbg. 23.3.17, APA 22.3.17).