Salzburg: Mildes Urteil für Wiederbetätigung

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Am Mitt­woch, 22. März, muss­te sich ein 24-jäh­ri­ger Salz­bur­ger wegen des Ver­dachts der NS-Wie­der­be­tä­ti­gung vor dem Salz­bur­ger Lan­des­ge­richt ver­ant­wor­ten, weil er im Zeit­raum zwi­schen Juli und August auf Face­book sehr ein­schlä­gi­ge Kom­men­ta­re von sich gege­ben hat. Vor allem wegen der ein­ge­schränk­ten Zurech­nungs­fä­hig­keit des Ange­klag­ten zum Tat­zeit­punkt kam es zu einem mil­den Urteil.

Die Pos­tings des Stu­den­ten waren ein­deu­tig: „Vergast das Gsindl“, „Adi soll säu­bern“ und „ich for­de­re, dass Maut­hau­sen wie­der ein­ge­schal­ten wird”. Aber der Ver­tei­di­ger mach­te gel­tend, dass der Ange­klag­te damals wegen einer post­trau­ma­ti­schen Belas­tungs­stö­rung in einer psych­ia­tri­schen Ein­rich­tung betreut wor­den sei. „Es wur­de eine inten­si­ve The­ra­pie durch­ge­führt. Er war immer wie­der in einer Aus­nah­me­si­tua­ti­on”, zitiert die APA den Verteidiger.

Verhandlung vor dem Landesgericht Salzburg - Bildquelle: Wikipedia/Andreas Praefcke, frei unter CC 3.0.

Ver­hand­lung vor dem Lan­des­ge­richt Salz­burg — Bild­quel­le: Wikipedia/Andreas Praef­cke, frei unter CC 3.0.

Der Stu­dent aus dem Pinz­gau zeig­te sich zudem „gestän­dig“. Des­halb, wegen sei­ner Unbe­schol­ten­heit und wegen der ein­ge­schränk­ten Zurech­nungs­fä­hig­keit ver­häng­te das Geschwo­re­nen­ge­richt eine außer­or­dent­lich mil­de Stra­fe: drei Mona­te bedingt. Das Urteil ist noch nicht rechts­kräf­tig, weil sich die Staats­an­walt­schaft noch nicht erklärt hat (Quel­len: Kurier, Kro­ne Sbg. 23.3.17, APA 22.3.17).