Wien: Prügelnder FPÖ-Bezirksrat vor Gericht

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Um es kor­rekt wie­der­zu­ge­ben: Der Ange­klag­te war nicht nur FPÖ-Bezirks­rat, son­dern auch Klub­ob­mann der FPÖ in einem Wie­ner Bezirk. Am Frei­tag der Vor­wo­che wur­de die im Jän­ner ver­tag­te Ver­hand­lung wie­der auf­ge­nom­men. Ange­klagt waren Ex-Bezirks­rat und Ex-Klub­ob­mann sowie des­sen Ex-Freun­din. Sie wegen des Ver­dachts der absicht­lich schwe­ren Kör­per­ver­let­zung und er wegen fort­ge­setz­ter Gewaltausübung.

Die bei­den, die einen mitt­ler­wei­le vier­jäh­ri­gen Sohn haben, hat­ten sich 2011 im Urlaub in Kärn­ten ken­nen­ge­lernt, berich­tet der ORF Wien:

Nur weni­ge Wochen, nach­dem sie zusam­men kamen, wur­de die Frau schwan­ger. Schon wäh­rend der Schwan­ger­schaft tra­ten Bezie­hungs­pro­ble­me auf. Nach der Geburt des Soh­nes soll der 30-Jäh­ri­ge — ein Bezirks­rat und der Klub­ob­mann der FPÖ Inne­ren Stadt — immer wie­der gewalt­tä­tig gewor­den sein und sei­ne Freun­din an den Haa­ren geris­sen, gewürgt, geschla­gen und getre­ten haben. ‚Er hat sie über Jah­re hin­weg mas­siv miss­han­delt. Es war öfters not­wen­dig, dass sie im Spi­tal behan­delt wur­de’, berich­te­te ihr Ver­tei­di­ger. (ORF Wien)

Die Frau hat sich bereits zwei Mal für meh­re­re Mona­te von ihrem Freund getrennt, ist aber immer wie­der zurück­ge­kehrt – weil sie befürch­te­te, sonst das Sor­ge­recht für das gemein­sa­me Kind zu ver­lie­ren. Angeb­lich soll der Vater des Freun­des, eben­falls FPÖ-Poli­ti­ker, ihr zu ver­ste­hen gege­ben haben, “dass er mit sei­nem Ein­fluss all­fäl­li­ge Pro­ble­me sei­nes Soh­nes ‚rich­ten‘ kön­ne” (Kurier, 11.3.2017).

Im April 2016 kam es jeden­falls zu einem sehr hef­ti­gen Streit, bei dem laut Ankla­ge ihr Freund auf die 28-jäh­ri­ge Wie­ne­rin los­ging. Die nahm dies­mal ein Brot­mes­ser und stach ihn unter die rech­te Ach­sel. Absicht­li­che schwe­re Kör­per­ver­let­zung, wie die Ankla­ge behaup­te­te oder gar ver­such­ter Mord, wie ursprüng­lich ange­nom­men (was zu vier Mona­ten U‑Haft für die Frau geführt hat­te)? Nichts von bei­den, urteil­te der Schöf­fen­se­nat, bil­lig­te der Frau Not­wehr zu und sprach sie vom Vor­wurf der absicht­li­chen schwe­ren Kör­per­ver­let­zung frei. Sie habe nach­weis­lich „jah­re­lan­ge Ver­let­zun­gen erlei­den müs­sen“ und schließ­lich „das zur Ver­fü­gung ste­hen­de Mit­tel gewählt, das den Angriff ver­läss­lich abwehrt“ (ORF Wien). Der Frei­spruch der Frau ist auch bereits rechtskräftig.

Noch nicht rechts­kräf­tig ist das Urteil gegen den ehe­ma­li­gen blau­en Klub­ob­mann, der wegen fort­ge­setz­ter Gewalt­aus­übung zu zehn Mona­ten beding­ter Haft und einem Schmer­zens­geld von 500 Euro ver­ur­teilt wur­de. Der Rich­ter ver­wies auf zahl­rei­che Bewei­se, die die mehr­jäh­ri­ge Gewalt­aus­übung beleg­ten: Nach­barn, die immer wie­der etwas gehört oder gese­hen haben, ein Haus­arzt, der eine „erschre­cken­de Doku­men­ta­ti­on von Ver­let­zun­gen“ (ORF Wien) vor­ge­legt hat­te und schließ­lich eine als Zeu­gin ein­ver­nom­me­ne Poli­zis­tin, die die Ange­klag­te nach der Fest­nah­me befragt hat­te. Sie hat­te aus­ge­sagt, dass der Rücken der Frau „mit blau­en Fle­cken, alten und neu­en“ über­sät gewe­sen sei. Sie habe auch „einen rie­sen­gro­ßen, häss­li­chen fär­bi­gen Fleck“ wahr­ge­nom­men, so die Beam­tin. Vor Gericht gab der blaue Klub­ob­mann zu „zwei bis drei Mal im Jahr“ gewalt­tä­tig gewe­sen zu sein und kün­dig­te eine Anti-Gewalt­the­ra­pie an. Ob er die Stra­fe anneh­men wer­de, ließ er noch offen und erbat sich Bedenkzeit.

Nach der Ver­hand­lung sah das für ihn dann ganz anders aus. Auf Face­book setz­te er ein lan­ges Pos­ting ab (das er mitt­ler­wei­le wie­der gelöscht hat), in dem er sich und sei­ne Ver­let­zung bemit­lei­det und der Kri­mi­nal­po­li­zei dafür dankt, dass sie sei­ne Ex-Freun­din für vier Mona­te in die Unter­su­chungs­haft gebracht hat. Und wei­ter: „Der Umstand ihres Geschlech­tes und der unbe­wie­se­ne Beweis von angeb­li­chen blau­en Fle­cken (im Anhal­te­pro­to­koll war sie ohne Ver­let­zun­gen) gaben Rich­ter Phil­ipp Schna­bel genug Grund um sie Frei­zu­spre­chen (sic!).“ Damit noch nicht genug: „Die Ent­schei­dun­gen, die in unse­rem Land gefällt wer­den, sind immer skur­ri­ler, was mich dazu bring (sic!), den Rechts­staat Öster­reich ernst­haft zu hin­ter­fra­gen.

Die Aus­fäl­le gegen sei­ne Ex-Freun­din spa­ren wir hier bes­ser aus. Nur noch eine Anmer­kung: Die Frau muss­te vier Mona­te in der Unter­su­chungs­haft ver­bü­ßen, obwohl sie dann frei­ge­spro­chen wurd, der Mann muss­te kei­ne Haft antre­ten (wenn es bei dem Urteil blei­ben soll­te) und ver­höhnt die Frau.