Die beiden, die einen mittlerweile vierjährigen Sohn haben, hatten sich 2011 im Urlaub in Kärnten kennengelernt, berichtet der ORF Wien:
Nur wenige Wochen, nachdem sie zusammen kamen, wurde die Frau schwanger. Schon während der Schwangerschaft traten Beziehungsprobleme auf. Nach der Geburt des Sohnes soll der 30-Jährige — ein Bezirksrat und der Klubobmann der FPÖ Inneren Stadt — immer wieder gewalttätig geworden sein und seine Freundin an den Haaren gerissen, gewürgt, geschlagen und getreten haben. „Er hat sie über Jahre hinweg massiv misshandelt. Es war öfters notwendig, dass sie im Spital behandelt wurde”, berichtete ihr Verteidiger. (ORF Wien)
Die Frau hat sich bereits zwei Mal für mehrere Monate von ihrem Freund getrennt, ist aber immer wieder zurückgekehrt – weil sie befürchtete, sonst das Sorgerecht für das gemeinsame Kind zu verlieren. Angeblich soll der Vater des Freundes, ebenfalls FPÖ-Politiker, ihr zu verstehen gegeben haben, „dass er mit seinem Einfluss allfällige Probleme seines Sohnes ‚richten‘ könne” (Kurier, 11.3.17).
Im April 2016 kam es jedenfalls zu einem sehr heftigen Streit, bei dem laut Anklage ihr Freund auf die 28-jährige Wienerin losging. Die nahm diesmal ein Brotmesser und stach ihn unter die rechte Achsel. Absichtliche schwere Körperverletzung, wie die Anklage behauptete oder gar versuchter Mord, wie ursprünglich angenommen (was zu vier Monaten U‑Haft für die Frau geführt hatte)? Nichts von beiden, urteilte der Schöffensenat, billigte der Frau Notwehr zu und sprach sie vom Vorwurf der absichtlichen schweren Körperverletzung frei. Sie habe nachweislich „jahrelange Verletzungen erleiden müssen“ und schließlich „das zur Verfügung stehende Mittel gewählt, das den Angriff verlässlich abwehrt“ (ORF Wien). Der Freispruch der Frau ist auch bereits rechtskräftig.
Noch nicht rechtskräftig ist das Urteil gegen den ehemaligen blauen Klubobmann, der wegen fortgesetzter Gewaltausübung zu zehn Monaten bedingter Haft und einem Schmerzensgeld von 500 Euro verurteilt wurde. Der Richter verwies auf zahlreiche Beweise, die die mehrjährige Gewaltausübung belegten: Nachbarn, die immer wieder etwas gehört oder gesehen haben, ein Hausarzt, der eine „erschreckende Dokumentation von Verletzungen“ (ORF Wien) vorgelegt hatte und schließlich eine als Zeugin einvernommene Polizistin, die die Angeklagte nach der Festnahme befragt hatte. Sie hatte ausgesagt, dass der Rücken der Frau „mit blauen Flecken, alten und neuen“ übersät gewesen sei. Sie habe auch „einen riesengroßen, hässlichen färbigen Fleck“ wahrgenommen, so die Beamtin. Vor Gericht gab der blaue Klubobmann zu „zwei bis drei Mal im Jahr“ gewalttätig gewesen zu sein und kündigte eine Anti-Gewalttherapie an. Ob er die Strafe annehmen werde, ließ er noch offen und erbat sich Bedenkzeit.
Nach der Verhandlung sah das für ihn dann ganz anders aus. Auf Facebook setzte er ein langes Posting ab (das er mittlerweile wieder gelöscht hat), in dem er sich und seine Verletzung bemitleidet und der Kriminalpolizei dafür dankt, dass sie seine Ex-Freundin für vier Monate in die Untersuchungshaft gebracht hat. Und weiter: „Der Umstand ihres Geschlechtes und der unbewiesene Beweis von angeblichen blauen Flecken (im Anhalteprotokoll war sie ohne Verletzungen) gaben Richter Philipp Schnabel genug Grund um sie Freizusprechen [sic!].“ Damit noch nicht genug: „Die Entscheidungen, die in unserem Land gefällt werden, sind immer skurriler, was mich dazu bring (sic!), den Rechtsstaat Österreich ernsthaft zu hinterfragen.”
Die Ausfälle gegen seine Ex-Freundin sparen wir hier besser aus. Nur noch eine Anmerkung: Die Frau musste vier Monate in der Untersuchungshaft verbüßen, obwohl sie dann freigesprochen wurde, der Mann musste keine Haft antreten (wenn es bei dem Urteil bleiben sollte) und verhöhnt die Frau.