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Aussendung zum Ulrichsberg: „Tafeln am Ulrichsberg sind das eigentliche Verbrechen”

Der AK gegen den kärnt­ner Kon­sens hat sich heu­te vor­mit­tag mit einer Pres­se­aus­sendung an die Öffent­lich­keit gewandt. Die Grup­pe, die über Jah­re gegen das Tref­fen von Revi­sio­nis­tIn­nen und Neon­na­zis am kärnt­ner Ulrichs­berg kam­pag­nis­iert haben, the­ma­ti­sie­ren dar­in ein anste­hen­de Gerichts­ver­fah­ren wegen Sach­be­schä­di­gung von ein­schlä­gi­gen NS-Gedenktafeln

9. März 2017

:

Tafeln am Ulrichs­berg sind das eigent­li­che Ver­bre­chen — AK gegen den kärnt­ner Konsens
Gegen die Kri­mi­na­li­sie­rung von Antifaschismus!

Kärnten/Koroška (OTS) — Der AK gegen den kärnt­ner Kon­sens, der seit 2005 regel­mä­ßig Pro­tes­te gegen das SS-Vete­ra­nen Tref­fen am kärnt­ner Ulrichs­berg orga­ni­sier­te, hat­te sich als Grup­pe eigent­lich auf­ge­löst, da es ihm bereits 2009 gelun­gen war, dass das soge­nann­te Heim­kehr­ertref­fen abge­sagt wer­den muss­te. Die Ereig­nis­se rund um das Ulrichs­berg­tref­fen 2016 erfor­dern es jedoch, Stel­lung zu beziehen.

Aktu­ell wird meh­re­ren Jugend­li­chen vor­ge­wor­fen, dass sie im Vor­feld des Ulrichs­berg­tref­fens 2016 in den Ehren­hain am Ulrichs­berg, in dem Tafeln an ver­schie­de­ne Wehr­machts- und (Waffen-)SS-Einheiten „erin­nern”, ein­ge­bro­chen sei­en und meh­re­re Tafeln mit Far­be „beschä­digt“ hät­ten. Der Vor­wurf lau­tet Sach­be­schä­di­gung in unbe­kann­ter Höhe und als Geschä­dig­te wer­den die Pri­vat­stif­tung Mons Caran­ta­nus von Ex-Hypo-Vor­stand Tilo Ber­lin, dem ein gro­ßer Teil des Bergs gehört, sowie die Ulrichs­berg­ge­mein­schaft genannt. Am 21.3. fin­det nun in Klagenfurt/Celovec am Lan­des­ge­richt der damit ver­bun­de­ne Pro­zess statt.

„Wer auch immer im Vor­feld des Ulrichs­berg­tref­fen in den Ehren­hain ein­ge­bro­chen ist und die Tafeln mit Far­be ver­zier­te, scheint ins „Brau­ne“ getrof­fen zu haben. Wie aus den Bil­dern der media­len Berichts­er­stat­tung her­vor geht, wur­de u.a. die so genann­te „RAD Tafel“ im Zuge der Akti­on „beschä­digt“ und die­se müss­te eigent­lich ver­bo­ten sein,“ kom­men­tiert Jose­fi­ne Broz, Pres­se­spre­che­rin des AK gegen den Kärnt­ner Kon­sens, die Gescheh­nis­se. Beim RAD han­delt es sich um den „Reichs­ar­beits­dienst“, einer Orga­ni­sa­ti­on der NSDAP, die gemäß des Ver­bots­ge­set­zes als ver­bo­te­ne Orga­ni­sa­ti­on ein­zu­stu­fen ist. Auch nach dem Abzei­chen­ge­setz ver­stößt die Tafel, die auch das RAD-Sym­bol dar­stellt, gegen ein Bun­des­ge­setz: „Abzei­chen (…) einer in Öster­reich ver­bo­te­nen Orga­ni­sa­ti­on dür­fen öffent­lich weder getra­gen noch zur Schau gestellt, dar­ge­stellt oder ver­brei­tet wer­den,“ lau­tet der Geset­zes­text. „Es lässt sich schluss­fol­gern, dass hier eine Tafel „beschä­digt“ wur­de, die im Grun­de genom­men gar nicht exis­tie­ren dürf­te. Wären die zustän­di­gen Behör­den in Hin­blick auf die Geset­zes­kon­for­mi­tät der im Ehren­hain zur Schau gestell­ten Tafeln (schon vor Jah­ren) ihren Ver­pflich­tun­gen nach­ge­kom­men, hät­te es auch kei­ne der­ar­ti­ge Akti­on gebraucht um auf die am Ulrichs­berg betrie­be­ne geset­zes­wid­ri­ge Brauch­tums­pfle­ge auf­merk­sam zu machen,“ führt Broz wei­ter aus.

Wie der AK gegen den kärnt­ner Kon­sens durch akri­bi­sche Recher­che über die Jah­re hin­weg auf­ge­zeigt und 2009 auch in einem umfas­sen­den Buch, zu fin­den unter https://goo.gl/ZMBDEt, über das Tref­fen ver­öf­fent­licht hat, han­delt es sich bei der RAD-Tafel wahr­lich nicht die ein­zi­ge frag­wür­di­ge. „Des Sol­da­ten Ehre ist sei­ne Treue“, die­ser leicht abge­wan­del­te Wahl­spruch der SS ziert bei­spiels­wei­se eine wei­te­re Tafel im „Ehren­hain“. Eben­so pro­ble­ma­tisch erschei­nen u.a. jene Tafeln, die den Rit­ter­kreuz­tä­gern, also den Trä­gern der höchs­ten mili­tä­ri­sche Aus­zeich­nung des NS-Staa­tes, gewid­met ist, oder auf der die Kame­rad­schaft IV, eine Vete­ra­nen­or­ga­ni­sa­ti­on der ehe­ma­li­gen Waf­fen-SS, glo­ri­fi­ziert wird. Auch ein­zel­nen Ver­bän­den der (Waffen-)SS wie bei­spiels­wei­se der flä­mi­schen, däni­schen und let­ti­schen (Waffen-)SS-Division wird im Ehren­hain expli­zit gedacht.

„Die­se Tafeln und die damit ver­bun­de­ne Brauch­tums­pfle­ge am Ulrichs­berg beschä­di­gen seit gerau­mer Zeit ein glaub­haf­tes Image einer auf­ge­ar­bei­te­ten NS-Ver­gan­gen­heit. Der eigent­li­che Skan­dal ist folg­lich dar­in zu fin­den, dass die­se Tafeln nach wie vor unbe­hel­ligt, fern­ab von poli­ti­scher und gesell­schaft­li­cher Kri­tik sowie recht­li­chen Kon­se­quen­zen im Ehren­hain hän­gen kön­nen. Inso­fern sind die Tafeln das eigent­li­che Ver­bre­chen und nicht eine Akti­on, bei der mit Farb­beu­teln auf die geschichts­re­vi­sio­nis­ti­sche und ‑rela­ti­vie­ren­de Tra­di­ti­on am Ulrichs­berg auf­merk­sam gemacht wur­de. Denn das Ulrichs­berg­ge­den­ken steht bis heu­te für die Glo­ri­fi­zie­rung der Täter_innen der natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Ver­bre­chen sowie des Ver­nich­tungs­kriegs der Wehr­macht“ zeigt sich Jose­fi­ne Broz empört.

Der AK gegen den kärnt­ner Kon­sens for­dert daher auf, das lau­fen­de Ver­fah­ren gegen Antifaschist_innen ein­zu­stel­len und den Ehren­hain am Ulrichs­berg in ein Denk­mal für Partisan_innen umzu­wan­deln! Anti­fa­schis­mus ist kein Verbrechen!

Eine län­ge­re Stel­lung­nah­me fin­det sich unter http://www.u‑berg.at.
Quel­le: APA-OTS.

Die dar­in zitier­te „län­ge­re” Aus­sendung fin­det man hier: Pres­se­aus­sendung des AK gegen den kärnt­ner Kon­sens (9.3.2017) Gegen die Kri­mi­na­li­sie­rung von Anti­fa­schis­mus! Tafeln der Ulrichs­berg­ge­mein­schaft sind das eigent­li­che Verbrechen.

 

Tafel des Reichs­ar­beits­dienst (RAD) am Ulrichs­berg: Links die gan­ze Tafel, rechts oben das RAD-Logo aus dem NSDAP-Orga­ni­sa­ti­ons­buch, rechts unten das von der LPD Kla­gen­furt den Medi­en über­las­se­ne „hal­be” Bild von der RAD-Tafel, zufäl­li­ger­wei­se ohne dem ver­bo­te­nen Sym­bol… — Bild­quel­len: NSDAP/LPD Klagenfurt/AK gegen den kärnt­ner Kon­sens, Mon­ta­ge: stopptdierechten.at
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