Aussendung zum Ulrichsberg: „Tafeln am Ulrichsberg sind das eigentliche Verbrechen”

Der AK gegen den kärnt­ner Kon­sens hat sich heute vor­mit­tag mit ein­er Presseaussendung an die Öffentlichkeit gewandt. Die Gruppe, die über Jahre gegen das Tre­f­fen von Revi­sion­istIn­nen und Neon­nazis am kärnt­ner Ulrichs­berg kam­pag­nisiert haben, the­ma­tisieren darin ein anste­hende Gerichtsver­fahren wegen Sachbeschädi­gung von ein­schlägi­gen NS-Gedenk­tafeln:

Tafeln am Ulrichs­berg sind das eigentliche Ver­brechen — AK gegen den kärnt­ner Konsens
Gegen die Krim­i­nal­isierung von Antifaschismus!

Kärnten/Koroška (OTS) — Der AK gegen den kärnt­ner Kon­sens, der seit 2005 regelmäßig Proteste gegen das SS-Vet­er­a­nen Tre­f­fen am kärnt­ner Ulrichs­berg organ­isierte, hat­te sich als Gruppe eigentlich aufgelöst, da es ihm bere­its 2009 gelun­gen war, dass das soge­nan­nte Heimkehrertr­e­f­fen abge­sagt wer­den musste. Die Ereignisse rund um das Ulrichs­bergtr­e­f­fen 2016 erfordern es jedoch, Stel­lung zu beziehen.

Aktuell wird mehreren Jugendlichen vorge­wor­fen, dass sie im Vor­feld des Ulrichs­bergtr­e­f­fens 2016 in den Ehren­hain am Ulrichs­berg, in dem Tafeln an ver­schiedene Wehrma­chts- und (Waffen-)SS-Einheiten „erin­nern”, einge­brochen seien und mehrere Tafeln mit Farbe „beschädigt“ hät­ten. Der Vor­wurf lautet Sachbeschädi­gung in unbekan­nter Höhe und als Geschädigte wer­den die Pri­vat­s­tiftung Mons Caran­tanus von Ex-Hypo-Vor­stand Tilo Berlin, dem ein großer Teil des Bergs gehört, sowie die Ulrichs­bergge­mein­schaft genan­nt. Am 21.3. find­et nun in Klagenfurt/Celovec am Lan­des­gericht der damit ver­bun­dene Prozess statt.

„Wer auch immer im Vor­feld des Ulrichs­bergtr­e­f­fen in den Ehren­hain einge­brochen ist und die Tafeln mit Farbe verzierte, scheint ins „Braune“ getrof­fen zu haben. Wie aus den Bildern der medi­alen Bericht­ser­stat­tung her­vor geht, wurde u.a. die so genan­nte „RAD Tafel“ im Zuge der Aktion „beschädigt“ und diese müsste eigentlich ver­boten sein,“ kom­men­tiert Jose­fine Broz, Press­esprecherin des AK gegen den Kärnt­ner Kon­sens, die Geschehnisse. Beim RAD han­delt es sich um den „Reich­sar­beits­di­enst“, ein­er Organ­i­sa­tion der NSDAP, die gemäß des Ver­bots­ge­set­zes als ver­botene Organ­i­sa­tion einzustufen ist. Auch nach dem Abze­ichenge­setz ver­stößt die Tafel, die auch das RAD-Sym­bol darstellt, gegen ein Bun­des­ge­setz: „Abze­ichen (…) ein­er in Öster­re­ich ver­bote­nen Organ­i­sa­tion dür­fen öffentlich wed­er getra­gen noch zur Schau gestellt, dargestellt oder ver­bre­it­et wer­den,“ lautet der Geset­zes­text. „Es lässt sich schlussfol­gern, dass hier eine Tafel „beschädigt“ wurde, die im Grunde genom­men gar nicht existieren dürfte. Wären die zuständi­gen Behör­den in Hin­blick auf die Geset­zeskon­for­mität der im Ehren­hain zur Schau gestell­ten Tafeln (schon vor Jahren) ihren Verpflich­tun­gen nachgekom­men, hätte es auch keine der­ar­tige Aktion gebraucht um auf die am Ulrichs­berg betriebene geset­zeswidrige Brauch­tum­spflege aufmerk­sam zu machen,“ führt Broz weit­er aus.

Wie der AK gegen den kärnt­ner Kon­sens durch akribis­che Recherche über die Jahre hin­weg aufgezeigt und 2009 auch in einem umfassenden Buch, zu find­en unter https://goo.gl/ZMBDEt, über das Tre­f­fen veröf­fentlicht hat, han­delt es sich bei der RAD-Tafel wahrlich nicht die einzige frag­würdi­ge. „Des Sol­dat­en Ehre ist seine Treue“, dieser leicht abge­wan­delte Wahlspruch der SS ziert beispiel­sweise eine weit­ere Tafel im „Ehren­hain“. Eben­so prob­lema­tisch erscheinen u.a. jene Tafeln, die den Rit­terkreuztägern, also den Trägern der höch­sten mil­itärische Ausze­ich­nung des NS-Staates, gewid­met ist, oder auf der die Kam­er­ad­schaft IV, eine Vet­er­a­nenor­gan­i­sa­tion der ehe­ma­li­gen Waf­fen-SS, glo­ri­fiziert wird. Auch einzel­nen Ver­bän­den der (Waffen-)SS wie beispiel­sweise der flämis­chen, dänis­chen und let­tis­chen (Waffen-)SS-Division wird im Ehren­hain expliz­it gedacht.

„Diese Tafeln und die damit ver­bun­dene Brauch­tum­spflege am Ulrichs­berg beschädi­gen seit ger­aumer Zeit ein glaub­haftes Image ein­er aufgear­beit­eten NS-Ver­gan­gen­heit. Der eigentliche Skan­dal ist fol­glich darin zu find­en, dass diese Tafeln nach wie vor unbe­hel­ligt, fernab von poli­tis­ch­er und gesellschaftlich­er Kri­tik sowie rechtlichen Kon­se­quen­zen im Ehren­hain hän­gen kön­nen. Insofern sind die Tafeln das eigentliche Ver­brechen und nicht eine Aktion, bei der mit Farbbeuteln auf die geschicht­sre­vi­sion­is­tis­che und ‑rel­a­tivierende Tra­di­tion am Ulrichs­berg aufmerk­sam gemacht wurde. Denn das Ulrichs­bergge­denken ste­ht bis heute für die Glo­ri­fizierung der Täter_innen der nation­al­sozial­is­tis­chen Ver­brechen sowie des Ver­nich­tungskriegs der Wehrma­cht“ zeigt sich Jose­fine Broz empört.

Der AK gegen den kärnt­ner Kon­sens fordert daher auf, das laufende Ver­fahren gegen Antifaschist_innen einzustellen und den Ehren­hain am Ulrichs­berg in ein Denkmal für Partisan_innen umzuwan­deln! Antifaschis­mus ist kein Verbrechen!

Eine län­gere Stel­lung­nahme find­et sich unter http://www.u‑berg.at.
Quelle: APA-OTS.

Die darin zitierte „län­gere” Aussendung find­et man hier: Presseaussendung des AK gegen den kärnt­ner Kon­sens (9.3.2017) Gegen die Krim­i­nal­isierung von Antifaschis­mus! Tafeln der Ulrichs­bergge­mein­schaft sind das eigentliche Verbrechen.

 

Tafel des Reich­sar­beits­di­enst (RAD) am Ulrichs­berg: Links die ganze Tafel, rechts oben das RAD-Logo aus dem NSDAP-Organ­i­sa­tions­buch, rechts unten das von der LPD Kla­gen­furt den Medi­en über­lassene „halbe” Bild von der RAD-Tafel, zufäl­liger­weise ohne dem ver­bote­nen Sym­bol… — Bildquellen: NSDAP/LPD Klagenfurt/AK gegen den kärnt­ner Kon­sens, Mon­tage: stopptdierechten.at