„Moslems an die Wand“, war laut „Krone“ noch „einer der harmloseren Einträge“ des Angeklagten, der sich so rechtfertigte: „Mir sind die Emotionen durchgegangen, ich wollte nicht alle in einen Topf werfen.“ War aber so – und zwar ganz eindeutig. Deshalb setzte es auch eine Verurteilung. Die Strafe fiel mild aus: 2.400 Euro. Ob das Urteil schon rechtskräftig ist, geht aus dem Bericht nicht hervor.
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