Innsbruck: 2.400 Euro Strafe wegen Hetze

Warum der Angeklagte ein intel­li­gen­ter Men­sch sein soll, der laut „Kro­ne“ (Tirol, 4.2.2017) bei Gericht „einen sehr vernün­fti­gen Ein­druck“ gemacht hat, das ver­rät uns der „Krone“-Beitrag nicht. Jeden­falls hat­te sich der Angeklagte (34) am Fre­itag der Vor­woche vor dem Lan­des­gericht Inns­bruck wegen Ver­het­zung und Auf­forderung zu ein­er mit Strafe bedro­ht­en Hand­lung zu verantworten.

Moslems an die Wand“, war laut „Kro­ne“ noch „ein­er der harm­loseren Ein­träge“ des Angeklagten, der sich so recht­fer­tigte: „Mir sind die Emo­tio­nen durchge­gan­gen, ich wollte nicht alle in einen Topf wer­fen“ (Kro­ne). War aber so – und zwar ganz ein­deutig. Deshalb set­zte es auch eine Verurteilung. Die Strafe fiel mild aus: 2.400 Euro. Ob das Urteil schon recht­skräftig ist, geht aus dem Bericht nicht hervor.