Innsbruck: 2.400 Euro Strafe wegen Hetze

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War­um der Ange­klag­te ein intel­li­gen­ter Mensch sein soll, der laut „Kro­ne“ (Tirol, 4.2.2017) bei Gericht „einen sehr ver­nünf­ti­gen Ein­druck“ gemacht hat, das ver­rät uns der „Krone“-Beitrag nicht. Jeden­falls hat­te sich der Ange­klag­te (34) am Frei­tag der Vor­wo­che vor dem Lan­des­ge­richt Inns­bruck wegen Ver­het­zung und Auf­for­de­rung zu einer mit Stra­fe bedroh­ten Hand­lung zu verantworten.

Mos­lems an die Wand“, war laut „Kro­ne“ noch „einer der harm­lo­se­ren Ein­trä­ge“ des Ange­klag­ten, der sich so recht­fer­tig­te: „Mir sind die Emo­tio­nen durch­ge­gan­gen, ich woll­te nicht alle in einen Topf wer­fen“ (Kro­ne). War aber so – und zwar ganz ein­deu­tig. Des­halb setz­te es auch eine Ver­ur­tei­lung. Die Stra­fe fiel mild aus: 2.400 Euro. Ob das Urteil schon rechts­kräf­tig ist, geht aus dem Bericht nicht hervor.