„Moslems an die Wand“, war laut „Krone“ noch „einer der harmloseren Einträge“ des Angeklagten, der sich so rechtfertigte: „Mir sind die Emotionen durchgegangen, ich wollte nicht alle in einen Topf werfen“ (Krone). War aber so – und zwar ganz eindeutig. Deshalb setzte es auch eine Verurteilung. Die Strafe fiel mild aus: 2.400 Euro. Ob das Urteil schon rechtskräftig ist, geht aus dem Bericht nicht hervor.
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Innsbruck: 2.400 Euro Strafe wegen Hetze
Warum der Angeklagte ein intelligenter Mensch sein soll, der laut „Krone“ (Tirol, 4.2.2017) bei Gericht „einen sehr vernünftigen Eindruck“ gemacht hat, das verrät uns der „Krone“-Beitrag nicht. Jedenfalls hatte sich der Angeklagte (34) am Freitag der Vorwoche vor dem Landesgericht Innsbruck wegen Verhetzung und Aufforderung zu einer mit Strafe bedrohten Handlung zu verantworten.
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