Von einer „unbedachten Äußerung“ schrieb die „Tiroler Tageszeitung“ (1.12.2016). Das war die Rechtfertigung der Angeklagten, die aber schon vor vier Jahren für ein Facebook-Posting, in dem sie zur Vergasung von Türken aufgerufen hatte, vor Gericht gestanden hatte und damals diversionell zur Erbringung gemeinnütziger Leistungen verurteilt worden war.
Ihr Posting vom Mai 2016 lautete so: „Hofer ist der zweite Hitler und das ist gut so. Ich bin nicht stolz darauf, was Hitler gemacht hat, aber was wir im Moment erleben-da wäre ein zweiter Hitler super. Das hat nichts mit Ausleinderfeindlichkeit zu tun. Es gibt auch genügend Österreicher was Arschlöcher sind!” (TT, 1.12.16)
Bei einer Hausdurchsuchung konnte der Verfassungsschutz keine Gegenstände finden, die auf NS-Sympathien hindeuteten. Die befinden sich anscheinend nur im Kopf der jungen Frau, obwohl sie in der Befragung vor Gericht mit dem Begriff NSDAP beispielsweise gar nichts anfangen konnte. Für die Geschworenen war die Schuldfrage eindeutig: Einstimmig erkannten sie auf Wiederbetätigung. Die Strafe neun Monate bedingt und 720 Euro Geldstrafe ist noch nicht rechtskräftig.