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Innsbruck: Wiederbetätigung mit Hofer und Hitler

Über die NS-Mel­­de­s­tel­­le [email protected] gelang­te die Mel­dung zum Ver­fas­sungs­schutz. Eine Frau (23) hat­te im Mai die­ses Jah­res, also vor der ers­ten Stich­wahl der Bun­des­prä­si­dent­schafts­wahl, auf Face­book Nor­bert Hofer als den zwei­ten Hit­ler bezeich­net. Nein, nicht als Scherz oder abwer­tend, son­dern im posi­ti­ven Sinn. Am 30. Novem­ber muss­te sie sich des­halb vor einem Geschwo­re­nen­ge­richt in Innsbruck […]

1. Dez 2016

Von einer „unbe­dach­ten Äuße­rung“ schrieb die „Tiro­ler Tages­zei­tung“ (1.12.2016). Das war die Recht­fer­ti­gung der Ange­klag­ten, die aber schon vor vier Jah­ren für ein Face­book-Pos­ting, in dem sie zur Ver­ga­sung von Tür­ken auf­ge­ru­fen hat­te, vor Gericht gestan­den hat­te und damals diver­sio­nell zur Erbrin­gung gemein­nüt­zi­ger Leis­tun­gen ver­ur­teilt wor­den war.

Ihr Pos­ting vom Mai 2016 lau­te­te so: „Hofer ist der zwei­te Hit­ler und das ist gut so. Ich bin nicht stolz dar­auf, was Hit­ler gemacht hat, aber was wir im Moment erle­ben-da wäre ein zwei­ter Hit­ler super. Das hat nichts mit Aus­lein­der­feind­lich­keit zu tun. Es gibt auch genü­gend Öster­rei­cher was Arsch­lö­cher sind!” (TT, 1.12.16)

Bei einer Haus­durch­su­chung konn­te der Ver­fas­sungs­schutz kei­ne Gegen­stän­de fin­den, die auf NS-Sym­pa­thien hin­deu­te­ten. Die befin­den sich anschei­nend nur im Kopf der jun­gen Frau, obwohl sie in der Befra­gung vor Gericht mit dem Begriff NSDAP bei­spiels­wei­se gar nichts anfan­gen konn­te. Für die Geschwo­re­nen war die Schuld­fra­ge ein­deu­tig: Ein­stim­mig erkann­ten sie auf Wie­der­be­tä­ti­gung. Die Stra­fe neun Mona­te bedingt und 720 Euro Geld­stra­fe ist noch nicht rechtskräftig.

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