Wels: 15 Monate für Wiederbetätigung

Wieder ein Geschwore­nen­prozess nach dem NS-Ver­bots­ge­setz, über den die Medi­en fak­tisch nicht bericht­en! Nur ein­er Kurzmel­dung in den OÖN (11.12.15) ist zu ent­nehmen, dass gestern in Wels ein 32-Jähriger wegen Post­ings auf Face­book, die mit Nazi-Runen geschmückt waren, zu ein­er bed­ingten Haft­strafe von 15 Monat­en (nicht recht­skräftig) verurteilt wurde. Er wurde auch wegen ille­galen Waf­fenbe­sitzes schuldig gesprochen.