Korneuburg: 18 Monate für Wiederbetätigung

Wieder ein­er dieser Wieder­betä­ti­gung­sprozesse, über die es kaum Öffentlichkeit gibt. In der Vor­woche stand in Korneuburg ein „Öster­re­ich­er mit nationaler Ein­stel­lung“ vor Gericht. Der Häftling (34) hat­te sich im Häfn die SS-Runen auf den Hals tätowieren lassen. Sein Ange­bot an das Gericht: „Ich kann auch Kiss draus machen, Frau Rat“. Das Ergeb­nis: 18 Monate bed­ingt (heute, 27.11.2015)