Wieder einer dieser Wiederbetätigungsprozesse, über die es kaum Öffentlichkeit gibt. In der Vorwoche stand in Korneuburg ein „Österreicher mit nationaler Einstellung“ vor Gericht. Der Häftling (34) hatte sich im Häfn die SS-Runen auf den Hals tätowieren lassen. Sein Angebot an das Gericht: „Ich kann auch Kiss draus machen, Frau Rat“. Das Ergebnis: 18 Monate bedingt (heute, 27.11.2015)
Korneuburg: 18 Monate für Wiederbetätigung
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