Korneuburg: 18 Monate für Wiederbetätigung

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Wie­der einer die­ser Wie­der­be­tä­ti­gungs­pro­zes­se, über die es kaum Öffent­lich­keit gibt. In der Vor­wo­che stand in Kor­neu­burg ein „Öster­rei­cher mit natio­na­ler Ein­stel­lung“ vor Gericht. Der Häft­ling (34) hat­te sich im Häfn die SS-Runen auf den Hals täto­wie­ren las­sen. Sein Ange­bot an das Gericht: „Ich kann auch Kiss draus machen, Frau Rat“. Das Ergeb­nis: 18 Mona­te bedingt (heu­te, 27.11.2015)