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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 1 Minute

Feldkirch/Dornbirn: „Brennt, ihr Schweine!“

Dornbirn, am 10. Jänner 2015: Drei junge Leute wollen in die Innenstadt, um sich einen netten Abend zu machen. Einer der Nachtschwärmer, berichten die „Vorarlberger Nachrichten“, war Franzose, an seinem Akzent erkennbar. Da tritt der Angeklagte auf den Plan, schreit „Heil Hitler“ und „Sieg Heil“, schüttet den zwei Männern Feuerzeug-Benzin über Kleidung und Kopf und versucht sie anzuzünden. Deshalb stand er jetzt vor dem Landesgericht in Feldkirch.

10. Okt. 2015

„Brennt, ihr Schweine“, habe er geschrien, als er versuchte, die beiden Männer anzuzünden. Das Feuerzeug, das er sich ausgerechnet von der Begleiterin der beiden Männer ausgeborgt hatte, versagte aber zum Glück.

Am Mittwoch, 7. Oktober, stand der Angeklagte vor dem Landesgericht Feldkirch wegen des Verbrechens der absichtlich schweren Körperverletzung. Warum die Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren den Verdacht der nationalsozialistischen Wiederbetätigung ausgeschieden hat? Das wird nicht klar aus den Medienberichten.

Vor Gericht bestritt der Angeklagte den Vorfall – es sei lediglich zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen. Für den Angeklagten, der schon 17 Vorstrafen aufweisen kann, war eines klar: „Ich bin nur deshalb im ganzen Land so verhasst, weil ich so intelligent bin.“ (VN)

Erst im Juli war der Angeklagte zu sechs Monaten Haft verurteilt worden. Dieses Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, weil das Oberlandesgericht Innsbruck noch nicht über die Berufung entschieden hat. Aus einem anderen Verfahren sind aber noch vier Haftmonate wegen gefährlicher Drohung und Widerstand gegen die Staatsgewalt offen. Wegen der Brandattacke wurde er zu 18 Monaten Haft verurteilt. Insgesamt würde seine Haft zunächst einmal 22 Monate betragen, aber auch das neue Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Schlagwörter: Körperverletzung | Vorarlberg | Wiederbetätigung

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