Seit 26.3. ist Pegida in Österreich eine Partei. An Voraussetzungen dafür braucht es nicht viel, da das Parteienrecht in Österreich sehr liberal ist. Pegida selbst argumentiert die Parteiengründung mit Namensschutz, Rechtsstatus und der Möglichkeit, ihre Botschaften gezielter transportieren zu können. Nun ja, ob die Fraktion bei Pegida, die jetzt die Partei gegründet hat, gegenüber jener Fraktion, die jetzt einen Verein gegründet hat, diese angeblichen Vorteile nutzen kann, könnte vor Gericht geklärt werden.
Mitgliederverarschung statt Mitbestimmung!
Nett ist jedenfalls das Versprechen „Pegida wird ihre Mitglieder in Entscheidungen mit einbeziehen“. In die Parteigründung wurden die Pegida-Aktivisten jedenfalls nicht einbezogen, aber da waren sie ja auch noch keine Mitglieder. Ist das nun alles anders? Im neuen Positionspapier von Pegida Wien, das von anderen Pegida-Gruppen unterstützt wird, findet sich nicht mehr als im alten Positionspapier: „Mehr Bürgerreichte und weiterreichende Demokratisierung“. Auf der Homepage der Partei Pegida findet sich allerdings nicht nur dieses Positionspapier, sondern auch eines mit einem Forderungsprogramm für ein Personenwahlrecht.
Darin kritisiert Pegida sehr heftig das bestehende Verhältniswahlrecht, in dem „alle Macht bei den Parteien liegt und die einzelnen Kandidaten immer dem Willen der Partei unterliegen (Clubzwang) und die einzelnen Politiker nicht dem Wähler direkt verpflichtet sind, sondern lediglich von einer Partei zu blindem Gehorsam genötigt werden“.
Zu der Forderung nach Pegida, wonach das Verhältniswahlrecht bzw. das Diktat der Parteien durch ein absolutes Personenwahlrecht ersetzt werden soll, gäbe es zwar viel zu sagen – aber wir wollen uns hier zunächst einmal mit der Feststellung begnügen, dass Pegida, die ihre Personen bisher immer versteckt hat, gerade Partei geworden ist.
Uns interessiert daher, wie im Binnenverhältnis, also innerhalb der Partei, Demokratie praktiziert wird. Dazu schauen wir uns die Statuten der Partei an, die bei der Gründung hinterlegt werden mussten und auf der „Partei“-Homepage auch veröffentlicht sind. Schließlich betrachtet sich Pegida ja als Sprachrohr der BürgerInnen: „Da wir nach wie vor keine echte direkte Demokratie in Österreich, geschweige denn in der EU haben, betrachten wir uns als EUER Sprachrohr.”
Klingt gut. Jedenfalls für vier Funktionäre von Pegida. Die haben sich nämlich schon in den Statuten so ziemlich alle Macht exklusiv für sich reserviert. Das Bundespräsidium, das aus dem Obmann, Stellvertreter, Bundesgeschäftsführer und Finanzreferenten besteht, benennt nämlich die Landessprecher, mit denen das Präsidium dann gemeinsam den Bundesvorstand bildet (auch die Sprecher der Ortsgruppen werden nicht gewählt, sondern ebenfalls vom Bundespräsidium ernannt). Der Bundesvorstand wiederum entscheidet über die Aufnahme von Mitgliedern, nicht die Ortsgruppe, nicht der Landesverband. Das ist exakt das Gegenteil eins demokratischen Parteiaufbaus, das ist die Herrschaft von vier Partei-Funktionären, allenfalls noch des Bundesvorstandes.
Die Mitglieder haben in diesem Parteiregime so gut wie nichts zu sagen, außer dass sie Stimmrecht bei einem Bundesparteitag haben. Klingt gut, aber nachdem sie nicht über die Tagesordnung, den Tagungsort und alle sonstigen Kleinigkeiten, die bei derartigen Parteitagen entscheidend sein können, mitbestimmen können, ist auch dieses einzige Recht von Mitgliedern Makulatur. Einen außerordentlichen Parteitag können Mitglieder jedenfalls auch nicht mithilfe eines Quorums erzwingen. Nur der Obmann und die Mehrheit des Bundesvorstandes, deren Funktionsperiode übrigens satte vier Jahre dauert, können einen solchen einberufen.
Ein Recht für Mitglieder gibt es doch noch, das in den Statuten angeführt wird: „Öffentliche Veranstaltungen stehen allen Mitgliedern offen.“ Die Mitgliederverarschung ist somit jedenfalls statutarisch abgesichert.