Pegida und die Demokratie

Seit Pegi­da auf der poli­tis­chen Bühne aktiv ist, beschäftigt sie sich in ihrem Forderung­spro­gramm auch mit Demokratie. Mehr Bürg­er­rechte und weitre­ichende Demokratisierung, forderte Pegi­da Wien etwa in einem Posi­tion­spa­pi­er, das die anderen Pegi­das abnick­ten. Jet­zt ist Pegi­da Partei – wie hält es die mit der Demokratie?

Seit 26.3. ist Pegi­da in Öster­re­ich Partei. An Voraus­set­zun­gen dafür braucht es nicht viel – das Parteien­recht ist sehr lib­er­al. Pegi­da selb­st argu­men­tiert die Parteien­grün­dung mit Namenss­chutz, Rechtssta­tus und der Möglichkeit, ihre Botschaften geziel­ter trans­portieren zu kön­nen. Nun ja, ob die Frak­tion bei Pegi­da, die jet­zt die Partei gegrün­det hat, gegenüber jen­er Frak­tion, die jet­zt einen Vere­in gegrün­det hat, diese ange­blichen Vorteile nutzen kann, kön­nte vor Gericht gek­lärt werden.

Mit­gliederver­arschung statt Mitbestimmung!

Nett ist jeden­falls das Ver­sprechen „Pegi­da wird ihre Mit­glieder in Entschei­dun­gen mit ein­beziehen“. In die Parteigrün­dung wur­den die Pegi­da- Aktivis­ten jeden­falls nicht ein­be­zo­gen, aber da waren sie ja auch noch keine Mit­glieder – sozusagen Erbsünde.

Ab sofort ist das alles anders – ist das so? Im neuen Posi­tion­spa­pi­er von Pegi­da Wien, das von anderen Pegi­da-Grup­pen unter­stützt wird, find­et sich nicht mehr als im alten Posi­tion­spa­pi­er: „Mehr Bürg­er­re­ichte und weit­er­re­ichende Demokratisierung“. Auf der Home­page der Partei Pegi­da find­et sich allerd­ings nicht nur dieses Posi­tion­spa­pi­er, son­dern auch eines mit einem Forderung­spro­gramm für ein Personenwahlrecht.

In diesem Posi­tion­spa­pi­er kri­tisiert Pegi­da sehr heftig das beste­hende Ver­hält­niswahlrecht, in dem „alle Macht bei den Parteien liegt und die einzel­nen Kan­di­dat­en immer dem Willen der Partei unter­liegen (Clubzwang) und die einzel­nen Poli­tik­er nicht dem Wäh­ler direkt verpflichtet sind, son­dern lediglich von ein­er Partei zu blin­dem Gehor­sam genötigt wer­den“.

Moment ein­mal! Zu der Forderung nach Pegi­da, wonach das Ver­hält­niswahlrecht bzw. das Dik­tat der Parteien durch ein absolutes Per­so­n­en­wahlrecht erset­zt wer­den soll, gäbe es zwar viel zu sagen – aber wir wollen uns hier zunächst ein­mal mit der Fest­stel­lung beg­nü­gen, dass Pegi­da, die ihre Per­so­n­en bish­er immer ver­steckt hat, ger­ade Partei gewor­den ist. Punkt.

Uns inter­essiert daher, wie im Bin­nen­ver­hält­nis, also inner­halb der Partei, Demokratie prak­tiziert wird. Dazu schauen wir uns die Statuten der Partei an, die bei der Grün­dung hin­ter­legt wer­den mussten und auf der „Partei“-Homepage auch veröf­fentlicht sind.Schließlich betra­chtet sich Pegi­da ja als Sprachrohr der BürgerInnen:

„Da wir nach wie vor keine echte direk­te Demokratie in Öster­re­ich, geschweige denn in der EU haben, betra­cht­en wir uns als EUER Sprachrohr‘“.

Klingt gut. Jeden­falls für vier Funk­tionäre von Pegi­da. Die haben sich näm­lich schon in den Statuten so ziem­lich alle Macht exk­lu­siv für sich reserviert.

Das Bun­de­sprä­sid­i­um, das aus dem Obmann, Stel­lvertreter, Bun­des­geschäfts­führer und Finanzref­er­enten beste­ht, benen­nt näm­lich die Lan­dessprech­er , mit denen das Prä­sid­i­um dann gemein­sam den Bun­desvor­stand bildet (auch die Sprech­er der Orts­grup­pen wer­den nicht gewählt, son­dern eben­falls vom Bun­de­sprä­sid­i­um ernan­nt !!). Der Bun­desvor­stand wiederum entschei­det über die Auf­nahme von Mit­gliedern, nicht die Orts­gruppe, nicht der Lan­desver­band! Das ist so ziem­lich exakt das Gegen­teil eins demokratis­chen Parteiauf­baus, das ist die Herrschaft von vier Partei-Funk­tionären, allen­falls noch des Bundesvorstandes. 

Die Mit­glieder haben in diesem Parteiregime so gut wie nichts zu sagen außer dass sie Stimm­recht bei einem Bun­desparteitag haben. Klingt gut, aber nach­dem sie nicht über die Tage­sor­d­nung, den Tagung­sort und alle son­sti­gen Kleinigkeit­en, die bei der­ar­ti­gen Parteita­gen entschei­dend sein kön­nen, mitbes­tim­men kön­nen, ist auch dieses einzige Recht von Mit­gliedern Maku­latur. Einen außeror­dentlichen Parteitag kön­nen Mit­glieder jeden­falls auch nicht mith­il­fe eines Quo­rums erzwin­gen. Nur der Obmann und die Mehrheit des Bun­desvor­standes, deren Funk­tion­spe­ri­ode übri­gens sat­te vier Jahre dauert, kön­nen einen solchen einberufen.

Ach­ja, ein Recht für Mit­glieder gibt es doch noch – das wird in den Statuten jeden­falls aus­drück­lich ange­führt: „Öffentliche Ver­anstal­tun­gen ste­hen allen Mit­gliedern offen“. Die Mit­gliederver­arschung ist somit jeden­falls statu­tarisch abgesichert!