Die Anzeige gegen Wimmer war offensichtlich aus seinem engeren Umfeld gekommen, wie mehrere Medien berichteten. Am 30. Jänner stellten Polizeibeamte bei einer Kontrolle fest, dass die Waffe, eine Glock-Pistole, tatsächlich offen in dem Haushalt, in den auch die zwei kleinen Kinder (2 und 4) Wimmers leben, herumlag. Als mögliche Sanktionen standen ein Waffenverbot oder eine Geldstrafe im Raum. Mit der Ermahnung hat ausgerechnet der für Sicherheit zuständige Stadtrat Wimmer die mildeste Sanktion erhalten. Wie Wimmer etwas für’s Leben lernt, erläuterte er so: „Die Anzeige hat auch etwas Positives. Ich habe etwas für das Leben gelernt.” Anzeigen helfen Wimmer also im Leben sehr weiter.
Der „Kronen Zeitung“ (OÖ 25.3.15) erklärte er aber auch seine Ängste: „Wenn ich ein Waffenverbot bekomme, kann ich nicht mehr Sicherheitsstadtrat sein.” Da hätten wir gerne nachgefragt: Warum bloß nicht länger Sicherheitsstadtrat? Weil der unbedingt eine Waffe benötigt? Eigentlich, so könnte man meinen, ist einer wie Wimmer, der Medien gegenüber angibt, er führe die Waffe auch wegen der Bedrohungen, die gegen ihn ausgesprochen worden seien, ein ernsthaftes Problem für die Sicherheit: „Schon ein bisschen durchgeknallt“, bezeichnete ein Kommentar in der „Kleinen Zeitung“ (9.3.15) den „Möchtegern-Sheriff“.
Das Österreichische Bundesheer hielt Detlef Wimmer für nicht „verlässlich“ und entorderte ihn deshalb aus dem Milizstand. In der Akte über Wimmer hieß es damals laut „News“ vom 19.4.2012:
Sowohl die teilweise engen und aufrechten persönlichen Kontakte zu Personen verfassungsfeindlicher bzw. bedenklicher Organisationen als auch die Bekundung des Beschwerdeführers, in Teilbereichen Zielsetzungen dieser Organisationen zu teilen, lassen eine erforderliche Distanz zur Zielsetzung verfassungsfeindlicher Bestrebungen vermissen.
Es bestünden, zitiert News weiter aus der Akte, „objektiv nachvollziehbare Anhaltspunkte“, dass von Wimmer „eine Gefahr für die militärische Sicherheit ausgeht“.
Wir halten fest: Einer, von dem nach Einschätzung des Bundesheeres bzw. dessen Abwehramt eine Gefahr für die militärische Sicherheit ausgeht, ist anscheinend durchaus geeignet als Sicherheitsstadtrat der Stadt Linz, auch wenn die Glock 17-Pistole offen zuhause herumliegt.
Mit den „teilweise engen und aufrechten persönlichen“ Kontakten Wimmers im Akt war der neonazistische „Bund freier Jugend“ (BfJ) gemeint. „Ich kenne die Leute, war aber nie dabei“, erzählte er 2012 der Tageszeitung „Österreich“. Und zu den Vorwürfen im Akt: „Was ‚verfassungsfeindlich‘ ist, ist Geschmackssache.” (Österreich, 19.4.12) Zum Zeitpunkt dieser Aussage war Wimmer bereits Sicherheitsstadtrat. Wimmer führt auch noch einen anderen Grund an, warum er eine Waffe führe:
Ich war beim Österreichischen Bundesheer jahrelang als Berufssoldat tätig, ich bin auch ausgebildeter Offizier. Als solcher bin ich bei Übungen auch regelmäßig zum Pistolenschießen eingeteilt gewesen. Die Waffe (Glock 17, Anm.), die ich privat habe, ist auch meine dienstlich zugewiesene.“ (Kronen Zeitung, 25.3.15)
Keine Bedenken haben FPÖ-Chef Strache und die oberösterreichische Landesregierung. Strache lobte das Modell der Linzer Sicherheitswache, für die Wimmer zuständig ist, als Vorbild für Wien – obwohl sich der Sicherheitsstadtrat nicht einmal in seiner durch seine Sicherheitswache besonders geschützten Stadt sicher zu fühlen scheint.
Und die oberösterreichische Landesregierung beschloss just in den Wochen, als in den Medien über die offen herumliegende Waffe des Sicherheitsstadtrats diskutiert wurde, dem Sicherheitsstadtrat das Ehrenzeichen für Verdienste um die oberösterreichische Jugend zu verleihen. Der Beschluss wurde mit den Stimmen der ÖVP- und FPÖ-Regierungsmitglieder gefasst, der Landesrat der Grünen, Rudi Anschober, stimmte dagegen, die SPÖ- Regierungsmitglieder enthielten sich der Stimme.