Das Video von der Live-Debatte und der Attacke des Neonazi im Juni 2012 ging um die Welt. Kasidiaris, gegen den damals bereits ein Verfahren wegen illegalen Waffenbesitzes und Beteiligung an einem Raubüberfall lief, flüchtete zunächst aus dem Fernsehstudio und tat dann das, was Rechtsextreme am besten können: das Opfer verantwortlich machen für seine Entgleisung. Er beschuldigte die beiden Frauen, die er attackiert hatte (die zweite hatte er mit einem Wasserglas angeschüttet), ihm provoziert zu haben – und zeigte sie an.
Der schon mehrmals der Körperverletzung und anderer Delikte beschuldigte Abgeordnete, der ein Hakenkreuz-Tattoo am Arm trägt, stand jetzt wegen des Vorfalls im TV-Studio vor Gericht und wurde freigesprochen. Die Begründung des Gerichts kann man durchaus als einen weiteren Schlag für die von Kasidiaris attackierte Abgeordnete, aber auch für das Rechtsempfinden insgesamt bezeichnen. Eine schwere Körperverletzung, wie sie von der Staatsanwaltschaft angezeigt und angeklagt worden war, mochte das Gericht nicht erkennen und eine Strafverfolgung wegen leichter Körperverletzung wäre nur auf Grundlage einer Strafanzeige durch das Opfer selbst möglich gewesen. Dafür sei aber die Frist schon abgelaufen.
Kasidiaris bleibt einstweilen dennoch in Haft. Gegen ihn und weitere sechs Führungsmitglieder der „Goldenen Morgenröte“ wird seit Monaten wegen des Vorwurfs der „Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung“ ermittelt. Bleibt zu hoffen, dass diese Ermittlungen bald einmal abgeschlossen werden – denn sonst müssten einige der Untersuchungshäftlinge schon im März auf freien Fuß gesetzt werden.