Am 23. Juni 1944 stürzte Eduard Dietl im Wechselgebiet ab – für Hitler war er der „Typ des nationalsozialistischen Offiziers, (…) ein Nationalsozialist (…) nicht der Phrase, sondern dem Willen, der Überlegung und doch auch dem Herzen nach“, wie er beim Staatsakt für Dietl am 1.Juli 1944 sinnierte.
Tatsächlich war Dietl ein fanatischer Nazi, der für brutale Kriegsverbrechen in Finnland und Norwegen verantwortlich war. Das hinderte den Kameradschaftsbund nicht daran, 1958 den Beschluss zur Errichtung eines Denkmals für Dietl an der Absturzstelle zu fassen. „Die feierliche Einweihung erfolgte am 7. Juni 1960“, vermerkt die Chronik des Ortsverbandes Waldbach des ÖKB.
Verein zur Erhaltung der Dietl-Gedenkstätte
Seither wurden „Dietl-Kreuz“ Gedenkmessen abgehalten, an denen bis zu zweihundert Personen teilnahmen. Die Gedenkmessen wurden vom Ortspfarrer zelebriert, der sie damit rechtfertigte, dass es dafür „Wünsche in der Bevölkerung“ gebe (Kleine Zeitung, 15.7.03). Deshalb könne man die Sache (gemeint ist das Gedenken) nur „langsam auslaufen lassen“, so der Pfarrer damals.
Nach dem 60. Jahrestag 2004 wurde der Rhythmus der makabren Nazi-Messe auf eine fünfjährige Abfolge umgestellt. Die katholische Kirche, aber auch der ÖKB rechtfertigten die Messe damit, dass es sich nie um eine Dietl-Messe gehandelt habe, sondern immer um eine Messe „mit Gebeten für den Frieden und die Gefallenen“ (so der Pfarrer 2003) bzw. „für jene, die hier mit dem Flugzeug abgestürzt sind und für die Gefallenen aus dem Ort“, so der Waldbacher ÖKB-Obmann 2014 zur „Kleinen Zeitung“.
Gegen diese Rechtfertigung spricht so ziemlich alles – nicht zuletzt der Beschluss des Pfarrgemeinderates von Waldbach vom Jänner 2014 zur Einstellung der Gedenkmessen nach 2014. Im Beschlussportokoll wird zugegeben, dass das „Mitwirken der Kirche bei einem Absturzdenkmal eines Mitglieds der NSDAP (…) immer schon problematisch“ war.
Pfarrgemeinderat zur Gedenkmesse beim Dietl-Kreuz
Die Rechtfertigung des Pfarrgemeinderates für die Teilnahme der Kirche in der Vergangenheit ist allerdings atemberaubend:
Mit der Messe wurde auch die Erfahrung von ÖKB-Mitgliedern, die unter Dietl gedient haben, respektiert und anerkannt, dass sie Gen. Dietl in einer unmenschlichen Situation (Krieg) als menschlichen Befehlshaber erlebt haben und er nicht nur wegen seiner Parteizugehörigkeit schon ausgegrenzt werden kann. (Protokoll des Pfarrgemeinderates Waldbach)
Zur „Würdigung“ des „menschlichen Befehlshabers“ in einer „unmenschlichen Situation“ hier noch die Infos von „Wikipedia“ zu Dietls Kriegsverbrechen:
In zwei Fällen wird Dietl die Beteiligung an Kriegsverbrechen vorgeworfen: Der erste betrifft die Weitergabe des Kommissarbefehls , der im Juni 1941 auf Initiative der Heeresführung ausgearbeitet worden war. Hitler hatte in einer Rede am 30. März 1941 ein kriegsverbrecherisches Vorgehen gegen die UdSSR gefordert; er hatte erklärt, das Heer müsse in diesem „Kampf zweier Weltanschauungen (…) von dem Standpunkt des soldatischen Kameradentums abrücken“. Über das Gebirgskorps Norwegen unter Generaloberst von Falkenhorst wurde der Befehl auch an General Dietl weitergegeben und dort bekanntgemacht. Auch im Befehlsbereich von Dietls 20. Gebirgsarmee wurden Kriegsgefangene zur Erschießung an den berüchtigten Sicherheitsdienst (SD) übergeben.
Der zweite Tatbestand betrifft die als „Konzentrationslager für die Wehrmacht“ bezeichneten Feldstraflager in Finnland und Nordnorwegen. In Norwegen ließ Dietl Rückzugswege bauen. Dabei wurden Einheiten von Strafgefangenen („ Moorsoldaten “ aus den Emslandlagern) der Organisation Todt eingesetzt. Weitere Einheiten wurden in Zinna/Torgau aufgestellt; es waren Arbeitssklaven aus den Feldstraflagern I und II in Finnland und Norwegen, für die Dietl truppendienstlich verantwortlich war. Diese Feldstraflager waren die militärische Variante der Vernichtung durch Arbeit. Zum sogenannten Bewährungsprogramm gehörte der Fußmarsch von Rovaniemi nach Petsamo am Eismeer , auf dem immer wieder zu schwache Strafsoldaten mit Genickschüssen getötet wurden. Auch kam es ab Sommer 1942 in Finnland und Nordnorwegen zu willkürlichen Erschießungen und sadistischen Misshandlungen deutscher Strafsoldaten durch Wachpersonal der Wehrmacht. Dietl hatte am 16. Juni 1942 den Strafsoldaten unverhohlen mit Erschießen gedroht, wenn sie bei den Märschen nicht mitkommen sollten.