Altmünster (OÖ): Wiederbetätigung aus Liebe?

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Nach Recher­chen der Inter­net-Platt­form salzi.at und der Bezirks­Rund­schau Salz­kam­mer­gut gibt es Ermitt­lun­gen nach dem Ver­bots­ge­setz gegen einen Ex- Gemein­de­mit­ar­bei­ter, der NS-Mate­ri­al auf den rus­si­schen FB-Klon vk.com hoch­ge­la­den haben soll.

Die Staats­an­walt­schaft Wels bestä­tigt die Ermitt­lun­gen, die vom Bun­des­amt für Ver­fas­sungs­schutz geführt wer­den. Dem­nach habe der Gemein­de­an­ge­stell­te über einen PC des Alt­müns­terer Gemein­de­am­tes das NS-Mate­ri­al auf vk.com hoch­ge­la­den. Sein Arbeits­ver­hält­nis mit der Gemein­de ist mitt­ler­wei­le gelöst wor­den, wird vom Bür­ger­meis­ter bestä­tigt. Bei dem Ver­däch­ti­gen, der gestän­dig sein soll, fand im März eine „frei­wil­li­ge Nach­schau“ statt – ein PC mit ver­däch­ti­gem Mate­ri­al wur­de beschlagnahmt.

Ein Funk­tio­när der Gemein­de, der unge­nannt blei­ben woll­te, ver­wies gegen­über der Bezirks­Rund­schau auf eine „sehr schwie­ri­ge per­sön­li­che Situa­ti­on“ des Ver­däch­ti­gen: „Die gan­ze Sache tut ihm unglaub­lich leid und er ist am Boden zer­stört. Er war sich ein­fach der Trag­wei­te sei­ner Hand­lun­gen nicht klar.“

Auf ooe.orf.at (6.6.14) ist eine ande­re Ver­si­on zu lesen: „Nicht aus Über­zeu­gung, son­dern weil er unbe­dingt eine Freun­din haben woll­te, ist ein Gemein­de­mit­ar­bei­ter aus Alt­müns­ter in Kon­flikt mit dem Ver­bots­ge­setz gera­ten. Der beein­träch­tig­te jun­ge Mann woll­te offen­bar eine Frau beein­dru­cken.“ Dem­nach habe der kon­takt­ge­hemm­te Mann über das sozia­le Netz­werk vk.com eine Frau aus Ost­eu­ro­pa mit deut­li­chen Sym­pa­thien für den Natio­nal­so­zia­lis­mus ken­nen­ge­lernt und, um sie zu beein­dru­cken, ein­schlä­gi­ges Mate­ri­al gesam­melt und hochgeladen.

Die Ermitt­lun­gen wür­den den Mann, der jetzt in einer Sozi­al­grup­pe Fuß gefasst und sei­ne Fern­be­zie­hung vor drei Mona­ten been­det habe, „wie ein Keu­len­schlag“ tref­fen. Auch die Staats­an­walt­schaft beschwich­tig­te dem ORF gegen­über, dass es hier „nicht um einen Fall mit 35 Glatz­köp­fen“ gehe.