Seit März 2011 waren die beiden Jungnazis (20 und 21) in sozialen Netzwerken aktiv und posteten dort beispielsweise Fotos von Flaschenetiketten mit dem Bild von Adolf Hitler. Einer der beiden stellte auch seine Nazi-Tattoos online. Nicht besonders aufregend, spätpubertäre Dummheit, könnte man annehmen. Oder doch mehr?
Die Berichterstattung über den Wiederbetätigungsprozess, der am 28.3. am Landesgericht Ried im Innkreis stattfand, ist äußerst dürftig. Eineinhalb Jahre waren die beiden mit ihren braunen Profilen auf Facebook online. Aus den medialen Infos zum Prozess geht nicht hervor, ob sie in ein engeres braunes Netzwerk vor Ort integriert waren bzw. sind. Jedenfalls gibt es im Innviertel etliche Jungnazis, die sich auf FB nicht nur gegenseitig ihre braunen Tattoos zeigen, sondern auch sonst einschlägig wiederbetätigen.
Beide Angeklagte waren geständig – sie wurden zu bedingten Haftstrafen von acht bzw. sechs Monaten verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.