„Presse“-Redakteur Oliver Pink ist der Meinung, dass sich Norbert Hofer, der freiheitliche Dritte Präsident mit seinen Aussagen zum Verbotsgesetz in ein Schlamassel geredet habe und fragt Strache dann: „Wie halten Sie es denn damit?“
Der freiheitliche Parteichef, der die Verteidigung von Hofer bisher seinen Untergebenen und Hofer selbst überlassen hat, antwortet zunächst ganz brav, dass sich Hofer nicht in ein Schlamassel geredet habe, sondern aus dessen Aussagen „wieder ein künstliches Thema…gemacht“ worden sei.
Dann kommt eine ziemlich schwammige Ansage:
„Das Verbotsgesetz soll so gehandhabt werden, dass es keinen Freiraum für schwammige Formulierungen gibt“.
Aha! Was soll das bedeuten? Eine andere Handhabung des Verbotsgesetzes, die keinen Freiraum für schwammige Formulierungen bietet? Ist das Kritik an Entscheidungen der Justiz bzw. der Geschworenen, die ja das Verbotsgesetz handhaben? Oder doch eine versteckte Aufforderung, das Verbotsgesetz zu ändern, weil’s ihm zu schwammig ist?
Irgendetwas behagt Strache jedenfalls am NS-Verbotsgesetz nicht. Bei den nächsten Sätzen wird schon klarer, wohin es seiner Meinung nach gehen sollte:
„Heute erlebt man es ja oft, dass Menschen mit Vorwürfen konfrontiert und als Nazis beschimpft werden, obwohl sie keine sind. Dafür erfolgen dann keine Verurteilungen. Das finde ich ungeheuerlich.“
Das ist schon etwas klarer. Die „Presse“ untertitelt ihren Beitrag deshalb auch mit dem Satz: „Jene, die andere zu Unrecht als Nazi beschimpfen, sollen strafrechtlich stärker als bisher verfolgt werden“.
Will Strache also – Handhabung des Verbotsgesetzes hin oder Änderung her – jene stärker bestrafen, die einen Verdacht auf NS-Wiederbetätigung äußern, aber vor Gericht abblitzen? Der FPÖ-Parteichef ist der Meinung, dass man es heute oft (!!) erlebe, dass Menschen “als Nazis beschimpft werden, obwohl sie keine sind“.
Wen meint er damit? Wohl nicht jene freiheitlichen Parteifreunde, die Antifaschismus als den neuen Faschismus beschimpfen?
Oder ist er noch immer nicht mit der „Handhabung“ seiner eigenen Person durch die Justiz einverstanden? Die hat schon 2004 – also drei Jahre bevor seine engen jugendlichen Kontakte zu Neonazis, Wehrsportübungen und Wikingjugend belegt wurden — geurteilt, man dürfe Strache eine Nähe zu nationalsozialistischem Gedankengut unterstellen, „sich somit nicht ausreichend davon abzugrenzen“.
Mit seiner Forderung, jene stärker zu bestrafen, die andere als Nazis bezeichnen, hat Strache der Debatte um das Verbotsgesetz eine klassisch freiheitliche Perspektive zu geben versucht : aber Angriff ist nicht immer die beste Verteidigung!
Hinweis : ein ausführlicher Kommentar zum Verbotsgesetz („Mehr als ‚etwas Dummes‘ sagen“) von Christoph Bezemek ist im „Standard“ zu lesen.