Straches Neuinterpretation des Verbotsgesetzes

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Der obers­te Frei­heit­li­che hat der „Pres­se“ ein Inter­view gege­ben. Er spricht sich dar­in für die steu­er­li­che Ent­las­tung der „Leis­tungs­trä­ger“ aus, obwohl die Repu­blik sei­ner Mei­nung nach vor der Insol­venz steht und kon­kurs­reif ist. Naja, ein biss­chen erra­tisch halt. Bei der letz­ten Ant­wort dann aller­dings…

„Presse“-Redakteur Oli­ver Pink ist der Mei­nung, dass sich Nor­bert Hofer, der frei­heit­li­che Drit­te Prä­si­dent mit sei­nen Aus­sa­gen zum Ver­bots­ge­setz in ein Schla­mas­sel gere­det habe und fragt Stra­che dann: „Wie hal­ten Sie es denn damit?“

Der frei­heit­li­che Par­tei­chef, der die Ver­tei­di­gung von Hofer bis­her sei­nen Unter­ge­be­nen und Hofer selbst über­las­sen hat, ant­wor­tet zunächst ganz brav, dass sich Hofer nicht in ein Schla­mas­sel gere­det habe, son­dern aus des­sen Aus­sa­gen „wie­der ein künst­li­ches Thema…gemacht“ wor­den sei.

Dann kommt eine ziem­lich schwam­mi­ge Ansage:

„Das Ver­bots­ge­setz soll so gehand­habt wer­den, dass es kei­nen Frei­raum für schwam­mi­ge For­mu­lie­run­gen gibt“.

Aha! Was soll das bedeu­ten? Eine ande­re Hand­ha­bung des Ver­bots­ge­set­zes, die kei­nen Frei­raum für schwam­mi­ge For­mu­lie­run­gen bie­tet? Ist das Kri­tik an Ent­schei­dun­gen der Jus­tiz bzw. der Geschwo­re­nen, die ja das Ver­bots­ge­setz hand­ha­ben? Oder doch eine ver­steck­te Auf­for­de­rung, das Ver­bots­ge­setz zu ändern, weil’s ihm zu schwam­mig ist?

Irgend­et­was behagt Stra­che jeden­falls am NS-Ver­bots­ge­setz nicht. Bei den nächs­ten Sät­zen wird schon kla­rer, wohin es sei­ner Mei­nung nach gehen sollte:

„Heu­te erlebt man es ja oft, dass Men­schen mit Vor­wür­fen kon­fron­tiert und als Nazis beschimpft wer­den, obwohl sie kei­ne sind. Dafür erfol­gen dann kei­ne Ver­ur­tei­lun­gen. Das fin­de ich ungeheuerlich.“

Das ist schon etwas kla­rer. Die „Pres­se“ unter­ti­telt ihren Bei­trag des­halb auch mit dem Satz: „Jene, die ande­re zu Unrecht als Nazi beschimp­fen, sol­len straf­recht­lich stär­ker als bis­her ver­folgt wer­den“.

Will Stra­che also – Hand­ha­bung des Ver­bots­ge­set­zes hin oder Ände­rung her – jene stär­ker bestra­fen, die einen Ver­dacht auf NS-Wie­der­be­tä­ti­gung äußern, aber vor Gericht abblit­zen? Der FPÖ-Par­tei­chef ist der Mei­nung, dass man es heu­te oft (!!) erle­be, dass Men­schen “als Nazis beschimpft wer­den, obwohl sie kei­ne sind“.

Wen meint er damit? Wohl nicht jene frei­heit­li­chen Par­tei­freun­de, die Anti­fa­schis­mus als den neu­en Faschis­mus beschimpfen?

Oder ist er noch immer nicht mit der „Hand­ha­bung“ sei­ner eige­nen Per­son durch die Jus­tiz ein­ver­stan­den? Die hat schon 2004 – also drei Jah­re bevor sei­ne engen jugend­li­chen Kon­tak­te zu Neo­na­zis, Wehr­sport­übun­gen und Wiking­ju­gend belegt wur­den — geur­teilt, man dür­fe Stra­che eine Nähe zu natio­nal­so­zia­lis­ti­schem Gedan­ken­gut unter­stel­len, „sich somit nicht aus­rei­chend davon abzu­gren­zen“.

Mit sei­ner For­de­rung, jene stär­ker zu bestra­fen, die ande­re als Nazis bezeich­nen, hat Stra­che der Debat­te um das Ver­bots­ge­setz eine klas­sisch frei­heit­li­che Per­spek­ti­ve zu geben ver­sucht : aber Angriff ist nicht immer die bes­te Verteidigung!

Hin­weis : ein aus­führ­li­cher Kom­men­tar zum Ver­bots­ge­setz („Mehr als ‚etwas Dum­mes‘ sagen“) von Chris­toph Beze­mek ist im „Stan­dard“ zu lesen.