Der Geschworenenprozess lief schneller ab als geplant. Da die Verteidigung auf die Einvernahme von Zeugen verzichtete, die von der Staatsanwaltschaft geschilderten Fakten bestätigte und sich der Angeklagte“ voll geständig“ zeigte, konnte das Urteil schon am ersten von zwei geplanten Prozesstagen gesprochen werden. Die Geschworenen erkannten einstimmig auf schuldig im Sinne der Anklage. Das Urteil: zwei Jahre Haft, davon sechs Monate unbedingt.
So ganz nahmen Richter, Staatsanwalt und wohl auch die Geschworenen dem Angeklagten seine Schuldeinsicht und Reue aber nicht ab. Schon einmal hatte die Anklagebehörde ein Verfahren gegen ihn eingestellt, weil er damals versichert hatte, mit der Neonazi-Szene gebrochen zu haben, was sich später als unwahr herausstellte. Der Staatsanwalt verwies auch auf die Vorstrafen des Angeklagten, Gewaltdelikte mit eindeutig ausländerfeindlicher Tendenz. Er hatte zum Beispiel einen Mann als „Judensau“ beschimpft und geschlagen. Für den Angeklagten waren das Delikte, die er im Zustand der starken Alkoholisierung begangen hatte: „In einem normalen Zustand würde ich das nie machen.“ (APA 0433, 29.10.2012)
Der Angeklagte befand sich offensichtlich einige Jahre nicht in einem normalen Zustand. Von der Schilderung des Staatsanwalts berichtet die APA (APA 0394, 29.10.12):
Nach der Darstellung des Staatsanwalts kam der Angeklagte mit 15 Jahren, zur Zeit der Scheidung seiner Eltern, mit der rechtsextremen Skinhead-Szene in Kontakt. Daraufhin hatte er begonnen, sich intensiv mit dem Nationalsozialismus auseinanderzusetzen. Er dekorierte sein Zimmer mit NS-Devotionalien, las revisionistische, rechtsextreme und nationalsozialistische Literatur und hörte die Musik rechtsextremer Musikgruppen. In Villach mietete er einen Proberaum, der ebenfalls entsprechend mit Fahnen und Hakenkreuzen ausgestattet wurde. Dort traf er sich mit Gleichgesinnten, die er zum Teil selbst aus seinem Bekanntenkreis rekrutiert hatte. In Villach hatte der Angeklagte im Jahr 2010 knapp 100 Sticker im öffentlichen Raum geklebt, auf denen Freiheit für einen verurteilten Neonazi gefordert wurde.
In Villach mietete er einen Raum an, der als Anlaufpunkt für die von ihm gegründete „Kameradschaft Treffen“ diente. Von dort wurden auch Aktionen durchgeführt, wie zum Beispiel die Schändung des Denkmals der Namen in Villach. Zwei Kisten mit Beweismaterial hatte das Gericht für die Verhandlung herbeischaffen lassen: Hitlerbilder, Hitlerwein, „Mein Kampf“, Neonazi-Literatur, Neonazi-Musik usw.. Die Materialien werden mit Zustimmung des Angeklagten vernichtet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Siehe auch ⇒ ORF Kärnten — Neonazi-Prozess: Zwei Jahre Haft.