Freiheitliche und Kriminalität: BZÖ holt auf!

Im frei­heitlichen Krim­i­nal­itäts-Rank­ing hat das BZÖ wichtige Punk­te sam­meln kön­nen. Die Bezirks-Obfrau des BZÖ Spittal/Drau, Nadine Amlach­er ste­ht unter dem Ver­dacht des schw­eren gewerb­smäßi­gen Dieb­stahls sowie des ver­sucht­en und teil­weise vol­len­de­ten schw­eren Betrugs. Die Staat­san­waltschaft hat gegen Amlach­er Anklage erhoben. Das ist aber noch nicht alles.

Bei den Som­merge­sprächen 2012 hat­te BZÖ-Chef seine stren­gen Regeln bei Kor­rup­tions­fällen im BZÖ ange­priesen und angekündigt, dass alle, die angeklagt wer­den, ihre Ämter räu­men müssen. Die Nach­frage, warum das nicht für bere­its verurteilte Man­datare auch gilt, kon­nte er nicht wirk­lich überzeu­gend beantworten.

Dieses Prob­lem hat Buch­er jet­zt schon wieder. Denn die jet­zt angeklagte Bezirk­spoli­tik­erin und Frauen­ref­er­entin des BZÖ Kärn­ten ist im Juni 2010 schon ein­mal verurteilt wor­den: wegen schw­eren gewerb­smäßi­gen Betrugs und Verun­treu­ung zu 15 Monat­en – bed­ingt auf drei Jahre.


Die Seite mit Nadine Amlach­er als „Bezirks­bünd­nisobfrau Spit­tal an der Drau” ist nur noch im Cache von Google zu finden
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Damals ging es um eine Summe von ins­ge­samt über 31.000 Euro, die sie als Angestellte eines Unternehmens abgezweigt und auf ein Pri­vatkon­to ihres Lebens­ge­fährten umge­lenkt hat­te. Als erschw­erend wertete damals damals das Lan­des­gericht Kla­gen­furt „die beson­dere krim­inelle Energie im Vorge­hen“, die Unbescholtenheit wirk­te sich damals noch straf­min­dernd aus.

Im Falle ein­er neuer­lichen Verurteilung würde die bed­ingte Strafe zugerech­net. Amlach­er spricht von einem Racheakt und gibt sich überzeugt, „dass sich die Sache in Luft auflösen wird“ (Woche–Kärnten, 12.9.2012).

Buch­er hat die Funk­tionärin jet­zt aller ihrer Funk­tio­nen enthoben und die Mit­glied­schaft „bis zur voll­ständi­gen Klärung aller Vor­würfe ruhend gestellt“ (standard.at).

Warum die Funk­tionärin nach ihrer Verurteilung 2010 über­haupt im Amt bleiben kon­nte, wird dadurch allerd­ings nicht beant­wortet von Bucher.

Einen anderen früheren BZÖ- Aktivis­ten und Kan­di­dat­en für den Nation­al­rat braucht Buch­er nicht mehr von seinen Ämter zu entheben. Mit dem Man­dat wurde es nichts 2008 und wenige Tage nach den Wahlen wurde Erich F. wegen ver­suchter Verge­wal­ti­gung, schw­eren sex­uellen Miss­brauchs usw. zu vier Jahren Haft verurteilt. Wegen eines Gutacht­ens, das ihm Klaus­tro­pho­bie und Depres­sio­nen zubil­ligte, musste er keinen Tag Haft absitzen und nutzte die Gele­gen­heit, um neuer­lich ein­schlägig straf­fäl­lig zu wer­den. Jet­zt ste­ht er neuer­lich als Angeklagter vor dem Lan­des­gericht Wiener Neustadt, das die Hauptver­hand­lung vertagt hat und unter Auss­chluss der Öffentlichkeit weiterführt.