Bei den Sommergesprächen 2012 hatte BZÖ-Chef seine strengen Regeln bei Korruptionsfällen im BZÖ angepriesen und angekündigt, dass alle, die angeklagt werden, ihre Ämter räumen müssen. Die Nachfrage, warum das nicht für bereits verurteilte Mandatare auch gilt, konnte er nicht wirklich überzeugend beantworten.
Dieses Problem hat Bucher jetzt schon wieder. Denn die jetzt angeklagte Bezirkspolitikerin und Frauenreferentin des BZÖ Kärnten ist im Juni 2010 schon einmal verurteilt worden: wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs und Veruntreuung zu 15 Monaten – bedingt auf drei Jahre.
Die Seite mit Nadine Amlacher als „Bezirksbündnisobfrau Spittal an der Drau” ist nur noch im Cache von Google zu finden
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Damals ging es um eine Summe von insgesamt über 31.000 Euro, die sie als Angestellte eines Unternehmens abgezweigt und auf ein Privatkonto ihres Lebensgefährten umgelenkt hatte. Als erschwerend wertete damals damals das Landesgericht Klagenfurt „die besondere kriminelle Energie im Vorgehen“, die Unbescholtenheit wirkte sich damals noch strafmindernd aus.
Im Falle einer neuerlichen Verurteilung würde die bedingte Strafe zugerechnet. Amlacher spricht von einem Racheakt und gibt sich überzeugt, „dass sich die Sache in Luft auflösen wird“ (Woche–Kärnten, 12.9.2012).
Bucher hat die Funktionärin jetzt aller ihrer Funktionen enthoben und die Mitgliedschaft „bis zur vollständigen Klärung aller Vorwürfe ruhend gestellt“ (standard.at).
Warum die Funktionärin nach ihrer Verurteilung 2010 überhaupt im Amt bleiben konnte, wird dadurch allerdings nicht beantwortet von Bucher.
Einen anderen früheren BZÖ- Aktivisten und Kandidaten für den Nationalrat braucht Bucher nicht mehr von seinen Ämter zu entheben. Mit dem Mandat wurde es nichts 2008 und wenige Tage nach den Wahlen wurde Erich F. wegen versuchter Vergewaltigung, schweren sexuellen Missbrauchs usw. zu vier Jahren Haft verurteilt. Wegen eines Gutachtens, das ihm Klaustrophobie und Depressionen zubilligte, musste er keinen Tag Haft absitzen und nutzte die Gelegenheit, um neuerlich einschlägig straffällig zu werden. Jetzt steht er neuerlich als Angeklagter vor dem Landesgericht Wiener Neustadt, das die Hauptverhandlung vertagt hat und unter Ausschluss der Öffentlichkeit weiterführt.