Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit fand am Dienstag, 15. Mai 2012, in Wiener Neustadt ein Geschworenenprozess wegen NS-Wiederbetätigung statt. Angeklagt war ein 22-jähriger Arbeitsloser aus Gloggnitz, der sich auf seinem Facebook-Konto einschlägig betätigt hatte.
Seine „politische Einstellung“ hatte der Gloggnitzer auf Facebook zunächst mit „FPÖ“ angegeben, dann im Herbst 2010 auf „NSDAP“ und später auf „arische Rassengestaltung“ umgeändert. Derartige Offenbarungen einer politischen „Entwicklung“ sind gar nicht so selten, aber nur die wenigsten sind so dumm, sich öffentlich zur NSDAP zu bekennen. Zumeist wird die „FPÖ“ ergänzt durch die „NPD“ oder ein einschlägiges Zitat.
Was der Gloggnitzer sonst noch an Bekenntnissen angeboten hat, geht aus dem Prozessbericht in der „NÖN“ (Ausgabe Bezirk Neunkirchen, 21.5.2012) nicht hervor. Sein Anwalt führte jedenfalls zur Entlastung an, dass es sich bei dem Angeklagten um „eine einfach strukturierte Persönlichkeit“ (NÖN) handle, vor der die Republik keine Angst haben müsse. Der Gloggnitzer selbst gab an, er sei nach einer Dokumentation von Hitler fasziniert gewesen: „Da hat man gesehen, dass er den Menschen Arbeit gegeben hat.“ (NÖN) Inzwischen habe er sich aber von der NS-Ideologie distanziert. Welche „Dokumentation“ über Hitler den Gloggnitzer so fasziniert hat, war vermutlich ebenso wenig Gegenstand der gerichtlichen Erörterungen wie der Umstand, dass diese braunen Ideologiefetzen noch immer Akzeptanz bis hin zu freiheitlichen Abgeordneten finden.
Im Falle des Gloggnitzers waren sich jedenfalls Staatsanwalt und Verteidiger einig, dass es sich nicht um einen klassischen Neonazi handle. Der Staatsanwalt: „Es geht auch nicht um die Verhängung einer besonders strengen Sanktion. Mit einer bedingten Strafe kann das Auslangen gefunden werden.” Das Urteil der Geschworenen: sechs Monate bedingt.