Der letzte Ball der Burschis in der Hofburg ist vorbei: die Burschis dürften sich noch in der Ausnüchterungsphase befinden, die Liste der Ehrengäste war ziemlich mau und beim Ehrenschutz für das Spektakel von Rechtsextremen schaut’s auch nicht gut aus.
Marine Le Pen, die Tochter des alten Rassisten und Antisemiten Jean Marie Le Pen, durfte den Aufputz für die Veranstaltung geben. Die Präsidentschaftskandidatin der extremen Rechten um den Front National traf ja schon im Juni 2011 bei einer ziemlich verunglückten Pressekonferenz mit Heinrich Strache zusammen. Die weiteren zwei genannten Ehrengäste, Kent Ekeroth von den Schwedendemokraten, und Philip Claeys vom Vlaams Belang, sind treue Besucher aller möglichen freiheitlichen Meetings.
Weil „Ehre“ und „Treue“ ja ganz wichtig sind für die Burschis, brauchte es nicht nur Ehrengäste, sondern auch einen Ehrenschutz für den Ball. Wo hernehmen und nicht stehlen? Das ist die Frage, die die Veranstalter offensichtlich nicht ganz ernst genommen haben. Denn zumindest einer der genannten Ehrenschützer, der Präsident der Österreichischen Universitätenkonferenz, dementiert heftig und glaubhaft: “Ich lehne die Gesinnung der Ballveranstalter zutiefst ab. Ich habe das immer verurteilt“, erklärte Schmidinger der APA und drängt auf Aufklärung: “Ich distanziere mich davon und kann mir das nicht erklären“.
Vom zweiten Ehrenschützer, Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle, gibt es ebenfalls eine Distanzierungserklärung. Der Minister habe die von den Veranstaltern übermittelte Einladung nicht angenommen und auch persönlich keine Erklärung unterschrieben, dem Ehrenkomitee beizutreten, heißt es in einer APA-Meldung. Dann aber folgt ein merkwürdiger Satz: „Die den Veranstaltern vorliegende Unterlage sei „ohne Zustimmung des Ministers“ erfolgt“ (APA0151, 28.1.2012).
Ja, was jetzt? Den Veranstaltern liegt eine Unterlage vor, die nicht vom Minister unterschrieben ist und worin ein Ehrenschutz „ohne Zustimmung des Ministers“ zugesichert wurde? Hat da irgendwer nach dem Muster von Zeitschriftenwerbern oder Cold Calls agiert? Gar stillschweigende Zustimmung angenommen, weil keine ausdrückliche Ablehnung erfolgt ist? Die Veranstalter sprechen jedenfalls von einer „dementsprechenden schriftlichen Erlaubnis“ bzw. dass der Ehrenschutz „offenbar ausdrücklich genehmigt“ worden sei (APA0061,28.12.2012).
Eine Klärung sieht jedenfalls anders aus!