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FPÖ & Kriminalität: Reprise für Rosenstingl

Peter Rosen­stingl, der die FPÖ im Jahr 1998 an den Rand des poli­ti­schen Abgrun­des und des finan­zi­el­len Super­g­aus geführt hat­te, muss­te sich neu­er­lich vor Gericht ver­ant­wor­ten: wegen Abga­ben­hin­ter­zie­hung, wie die „Kro­ne“ am 20.5.2011 berich­te­te. Das Urteil: 400.000 Euro unbe­ding­te Geldstrafe.

21. Mai 2011

Peter Rosen­stingl ist dem öffent­li­chen Gedächt­nis schon weit­ge­hend ent­schwun­den. Im Jahr 1998 flüch­te­te der dama­li­ge Natio­nal­rats­ab­ge­ord­ne­te der FPÖ und Klub­kas­sier nicht nur aus dem Natio­nal­rat, son­dern aus der Repu­blik. Durch eine Rei­se nach Bra­si­li­en mit sei­ner Lebens­ge­fähr­tin ver­such­te er, sich einem dro­hen­den Betrugs­ver­fah­ren zu entziehen.

Im Juni 1998 wird Rosen­stingl im Bade­ort For­ta­le­za ent­deckt und nach einem kom­pli­zier­ten Ver­fah­ren 1999 nach Öster­reich aus­ge­lie­fert. Sein Natio­nal­rats­man­dat war ihm schon vor­her – eben­falls nach einem kom­pli­zier­ten Ver­fah­ren – aberkannt wor­den. Im März 2000 wird Rosen­stingl wegen Betrugs (er hat­te mehr als 50 Mil­lio­nen Schil­ling, fast 4 Mil­lio­nen Euro ver­un­treut) zu sie­ben Jah­ren Haft ver­ur­teilt. Im Febru­ar 2002 wird Rosen­stingl wegen „Voll­zugs­un­taug­lich­keit“ aus der Haft ent­las­sen, 2005 muss er noch ein­mal für ein Jahr ein­sit­zen, weil ein Gut­ach­ten ihn für haft­taug­lich erklär­te. 2009 wird sein Pri­vat­kon­kurs ver­han­delt. 2010 gibt er der „Pres­se“ ein aus­führ­li­ches Inter­view, warnt vor Meisch­ber­ger, drückt sei­ne Wert­schät­zung für Karl Heinz Gras­ser aus („Ich habe ihn immer sehr geschätzt, auch als Finanz­mi­nis­ter“) und bekennt, sich aktu­ell eher beim BZÖ auf­ge­ho­ben zu fühlen.

Und dann das: Die Jus­tiz bringt ihn noch ein­mal vor Gericht wegen der alten Delik­te. Die Aus­lie­fe­rung galt nur für den Betrug bzw. die Untreue, nicht jedoch für die Abga­ben­hin­ter­zie­hung. Aber der angeb­lich nicht rei­se- und haft­un­fä­hi­ge Rosen­stingl reis­te nach Riga und Stock­holm und die Jus­tiz war auf­merk­sam: „[W]enn jemand frei­wil­lig ein Land ver­lässt, in dem ihm ein Straf­pro­zess droht, und frei­wil­lig zurück­kommt, dann gilt die­ser Spe­zia­li­täts-Grund­satz nicht mehr!” (Kro­ne, 20.5.2011) Also gibt es noch ein Ver­fah­ren wegen Abga­ben­hin­ter­zie­hung in der Höhe von 700.000 Euro, die damals auch ent­stan­den ist.

Wie Rosen­stingl mit der 400.000 Euro-Geld­stra­fe umge­hen will, ist unbe­kannt. Der­zeit ist er näm­lich in Pri­vat­kon­kurs, der noch bis 2017 läuft. Aber viel­leicht fällt Rosen­stingl, der im Unter­neh­men sei­ner Frau als Unter­neh­mens­be­ra­ter tätig ist, auch dazu eine krea­ti­ve Lösung ein.

Sie­he auch: FPÖ & Kri­mi­na­li­tät: Die Par­tei der “Sau­ber­män­ner”

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