Die Sicherheitsdirektion erklärte, dass die NS-Symbole bei der öffentlichen „Zurschaustellung“ überklebt gewesen seien und daher keine Strafbarkeit nach dem Verbotsgesetz (richtig wohl: Abzeichengesetz) vorliege. Bei der Gelegenheit erklärte die Sicherheitsdirektion auch gleich, dass es eine rechte Szene im Bezirk derzeit nicht gebe und wenn, dann seien es welche, die eventuell aus Niederösterreich nach Eisenstadt kommen …
(Burgenländische Volkszeitung, 20.4.2011)