Graz: Anklage gegen Neonazis

Wie der „Stan­dard“ berichtet, ist die Anklage gegen die acht steirischen Neon­azi-Schläger nun­mehr recht­skräftig: Der absurde Ein­stel­lungsantrag, den mehrere der Angeklagten gestellt haben, ist abgewiesen worden.

Die blauen Verbindun­gen sind allerd­ings noch klar­er als im „Stan­dard“ dargestellt. Nicht nur Ste­fan J. (wie der „Stan­dard“ berichtet), son­dern auch sein Brud­er Chris­t­ian ist RFJ- Funk­tionär. Auf der Home­page des FPÖ-Gemein­der­ates und RFJ-Obmanns der Stadt Graz wird er als Stel­lvertreter von Lohr genannt:


Draufk­lick­en zum Ver­größern: Fak­sim­i­le der Web­seite lohr.twoday.net (Her­vorhe­bung von stopptdierechten.at)

Damit ist auch klar, dass der Beschluss des steirischen Land­tags, dem Ring Frei­heitlich­er Jugend wieder die Förderung des Lan­des zu gewähren, weil im „Beobach­tungszeitraum“ keine recht­sex­tremen bzw. neon­azis­tis­chen Aktiv­itäten fest­gestellt wer­den kon­nten, auf braunem Flugsand gebaut war.

Siehe auch:
Graz­er Nazi-Schläger (II):“Kommt’s Burschen, wir hauen ab!“
Graz 2010: Heil-Rufe der Nazi-Schläger – wann kommt der Prozess?