Graz: Anklage gegen Neonazis

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Wie der „Stan­dard“ berich­tet, ist die Ankla­ge gegen die acht stei­ri­schen Neo­na­zi-Schlä­ger nun­mehr rechts­kräf­tig: Der absur­de Ein­stel­lungs­an­trag, den meh­re­re der Ange­klag­ten gestellt haben, ist abge­wie­sen worden.

Die blau­en Ver­bin­dun­gen sind aller­dings noch kla­rer als im „Stan­dard“ dar­ge­stellt. Nicht nur Ste­fan J. (wie der „Stan­dard“ berich­tet), son­dern auch sein Bru­der Chris­ti­an ist RFJ- Funk­tio­när. Auf der Home­page des FPÖ-Gemein­de­ra­tes und RFJ-Obmanns der Stadt Graz wird er als Stell­ver­tre­ter von Lohr genannt:


Drauf­kli­cken zum Ver­grö­ßern: Fak­si­mi­le der Web­sei­te lohr.twoday.net (Her­vor­he­bung von stopptdierechten.at)

Damit ist auch klar, dass der Beschluss des stei­ri­schen Land­tags, dem Ring Frei­heit­li­cher Jugend wie­der die För­de­rung des Lan­des zu gewäh­ren, weil im „Beob­ach­tungs­zeit­raum“ kei­ne rechts­extre­men bzw. neo­na­zis­ti­schen Akti­vi­tä­ten fest­ge­stellt wer­den konn­ten, auf brau­nem Flug­sand gebaut war.

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