Mitte November hatten Jugendliche Baustellentafeln, Verkehrszeichen, Mülltonnen, Laternenständer und Hausmauern angeschmiert und dadurch beträchtlichen Sachschaden angerichtet. Die Täter wurden jetzt ermittelt. Weil auch Hakenkreuze geschmiert wurden, wird er nicht nur wegen Sachbeschädigung, sondern nach dem Verbotsgesetz angezeigt. (NÖN, 7.12.2010)
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