Braunau/ Ried (OÖ): Es war „schon eine schöne Zeit“

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Im Lan­des­ge­richt Ried im Inn­kreis wur­de – wie die OÖN (7.12.) berich­te­te – ein Schwur­pro­zess wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung aus­ge­tra­gen. Vor bereits drei Jah­ren haben drei Inn­viert­ler aus dem Bezirk Brau­nau in einem Lokal die ein­schlä­gi­gen Grü­ße geru­fen und Lie­der mit Text­zei­len wie „Ein Nig­ger brennt“ und „Kana­ke, ver­re­cke“ gegrölt.

Nach dem Nazi-Exzess im Gast­haus war es zu einer Haus­durch­su­chung gekom­men, bei der ein PC und etli­che CDs mit ein­deu­ti­gem Inhalt sicher­ge­stellt wur­den. War­um der Pro­zess so spät statt­fand, geht aus dem Bericht in den OÖN nicht her­vor. Der Vor­sit­zen­de Rich­ter beklagt sich über den Auf­wand, der bei einem Ver­bots­ver­fah­ren not­wen­dig ist: „Nor­ma­ler­wei­se gibt es so einen Auf­wand nur bei Mordprozessen.”

Zwei der drei Ange­klag­ten sind bereits ein­schlä­gig vor­be­straft, woll­ten sich aber vor Gericht nicht dar­an erin­nern und auch nicht wis­sen, wel­che Stra­fe sie dafür aus­ge­fasst haben. Alle drei Ange­klag­ten sind eige­nen Anga­ben zufol­ge schon in ihrer frü­hen Jugend mit Nazi-Ideo­lo­gie in Ver­bin­dung gekom­men. Der Haupt­be­schul­dig­te über sei­ne Neo­na­zi-Ver­gan­gen­heit: „So war es schon eine schö­ne Zeit.“ Vor Gericht erklä­ren aber alle drei, dass sie der Sze­ne abge­schwo­ren hät­ten und nur noch an ihrer beruf­li­chen Kar­rie­re arbei­ten würden.

Nach län­ge­rer Bera­tung der Geschwo­re­nen fällt der Rich­ter die Urtei­le (die noch nicht rechts­kräf­tig sind): fünf Mona­te bedingt für alle drei, für die Vor­be­straf­ten gibt es Zusatz­stra­fen von zwei bzw. drei Mona­ten. (OÖN, 7.12.2010)