Nach dem Nazi-Exzess im Gasthaus war es zu einer Hausdurchsuchung gekommen, bei der ein PC und etliche CDs mit eindeutigem Inhalt sichergestellt wurden. Warum der Prozess so spät stattfand, geht aus dem Bericht in den OÖN nicht hervor. Der Vorsitzende Richter beklagt sich über den Aufwand, der bei einem Verbotsverfahren notwendig ist: „Normalerweise gibt es so einen Aufwand nur bei Mordprozessen.”
Zwei der drei Angeklagten sind bereits einschlägig vorbestraft, wollten sich aber vor Gericht nicht daran erinnern und auch nicht wissen, welche Strafe sie dafür ausgefasst haben. Alle drei Angeklagten sind eigenen Angaben zufolge schon in ihrer frühen Jugend mit Nazi-Ideologie in Verbindung gekommen. Der Hauptbeschuldigte über seine Neonazi-Vergangenheit: „So war es schon eine schöne Zeit.“ Vor Gericht erklären aber alle drei, dass sie der Szene abgeschworen hätten und nur noch an ihrer beruflichen Karriere arbeiten würden.
Nach längerer Beratung der Geschworenen fällt der Richter die Urteile (die noch nicht rechtskräftig sind): fünf Monate bedingt für alle drei, für die Vorbestraften gibt es Zusatzstrafen von zwei bzw. drei Monaten. (OÖN, 7.12.2010)