Auch ein NPD-Chef will sich mal was gönnen als Entspannung für überreizte Stimmbänder. Und so buchte Voigt für sich und seine Frau einen Kurzurlaub im Wellness-Hotel. Zehn Tage vor Antritt des Urlaubs erteilte der Hoteldirektor Hausverbot und begründete dies damit, dass die politische Überzeugung von Voigt nicht mit dem Ziel des Hauses, jedem Gast ein Wohlfühlerlebnis zu bieten, vereinbar sei. Übersetzt: Beim Anblick von Voigt vergeht’s einem/einer!
Udo Voigt Bildquelle
Voigt wollte sich das nicht bieten lassen und klagte – wegen Diskriminierung! Die Strategie könnte er von der FPÖ abgeschaut haben. Das Landgericht Frankfurt/Oder entschied jedenfalls, dass der Hoteldirektor zu Recht dem Nazi das Wellness-Erlebnis verwehrt habe. Der Verweis von Voigt auf das Gleichbehandlungsgesetz greife nicht, da dieses zwar vor ethnischer Diskriminierung schütze, nicht aber vor weltanschaulicher: „Der deutsche Gesetzgeber hat das bewusst so gewollt, damit insbesondere Anhänger rechtsradikalen Gedankenguts das Gesetz nicht dafür nutzen, sich Zugang zu Geschäften zu verschaffen, die ihnen aus anerkennenswerten Gründen verweigert wurden.“ (Salzburger Nachrichten, 23.11.2010)
Der Kommentator in den „SN“, Mag. Alexander Warzilek, setzt noch nach: „Dieser Standpunkt ist verständlich. Meiner Ansicht nach wäre es paradox, wenn Politiker, die ich ihrer politischen Arbeit Extrempositionen vertreten und dabei immer wieder auf Diskriminierungen setzen, von Antidiskriminierungsgesetzen profitieren.“
Für Österreich gilt übrigens eine ähnliche Gesetzeslage. Der Unterschied liegt in der Praxis. In Serfaus/Tirol, einem Dorf, in dem sich einzelne Hotels auf orthodoxe Juden und Jüdinnen spezialisiert haben, wurden in einem (anderen) Hotel jüdische Gäste, die vom Nachtportier aufgenommen wurden, vom Hotelchef wieder rausgeworfen: „Ich will hier keine Juden haben!“ (Die Süddeutsche berichtete ausführlich über diesen und einen vorhergehenden Vorfall aus Serfaus.) Am nächsten Tag wurde auch der Nachtportier, der die Gäste gerade auf ihr Zimmer begleiten wollte, entlassen.
Udo Voigt, der NPD-Chef ist in die Berufung gegen das Urteil des Landgerichtes gegangen, die Medien berichteten über den Rausschmiss und die Berufung. Von der Abweisung in Serfaus heuer berichtete nur die „SZ“. Ob die abgewiesenen Gäste eine Klage wegen ethnischer bzw. religiöser Diskriminierung eingebracht haben, geht aus dem Beitrag nicht hervor.