Zu den Fakten: Außer dem Präsidium des Nationalrates und der Volksanwaltschaft gibt es kein Staatsorgan, das nicht abgewählt werden kann. Präsidentin Barbara Prammer ja schon vor Monaten einen grundvernünftigen Vorschlag gemacht: Demnach sollte eine Abwahl nur möglich sein, wenn die Unterschrift der Hälfte aller Abgeordneten dafür ist. Abgewählt werden soll dann nach einer „Nachdenk- und Abkühlungsphase“ mit Zwei-Drittel-Mehrheit. Dagegen kann eigentlich niemand etwas haben. Wovor hat also die ÖVP Angst? Vor sich selbst? Vor den Abgeordneten? Warum will sie, dass zwar der Bundespräsident oder der Rechnungshofpräsident (dieser sogar mit einfacher Mehrheit!) abgewählt werden können, nicht aber ein 3. Nationalratspräsident?
Es gibt keine überzeugenden Argumente gegen eine Abwahlmöglichkeit. Bis es soweit ist, kann Graf in seiner Funktion als dritter Nationalratspräsident weiter den Vorsitzenden der Kultusgemeinde beschimpfen – legitimiert von SPÖ und ÖVP –, kann weiter seine Mitarbeiter aus der rechtsextremen Szene rekrutieren, kann weiter international geächtete Rechtsextremisten ins Parlament einladen usw..
Verantwortlich dafür ist die ÖVP. Sie hat anscheinend kein Problem damit, obwohl inzwischen ja sogar FPÖ-Führer Strache seinen Nationalratspräsidenten als Belastung empfindet und versucht, ihn ins rechte Winkerl zu stellen. Die ÖVP hingegen ist unverdrossen und hartnäckig um einen Schutzschild für Graf bemüht. Sie fürchtet sich nämlich vor dem Verlust einer möglichen Koalitionsoption. Ich habe meine Rede gestern daher mit einer Aufforderung an die ÖVP-Fraktion beendet: „Ziehen Sie bitte in dieser Angelegenheit die Grenzen, meine Damen und Herren von der schwarzen Fraktion, lesen Sie ein bisschen in der Bibel! Fürchtet euch nicht!“
Text: Harald Walser