Ein Weinbau-Schüler (17) musste sich gestern wegen Wiederbetätigung vor Gericht verantworten. Der Bursche kassierte eine einjährige bedingte Haftstrafe.
Bereits in der Hauptschule begann der Jugendliche, sich für die Neonaziszene zu interessieren und verkehrte in einschlägigen Kreisen. Seine Gesinnung ließ er sich auf die Haut tätowieren und bei seinen Schulkollegen und im Internet betätigte er sich wieder. Ein Mitschüler fand die Aktivitäten des Angeklagten „nicht mehr lustig“ und meldete es einem Lehrer. Die Behörden wurden eingeschaltet, die Untersuchungen endeten in einer Anklage nach dem Verbotsgesetz. (Österreich, Kleine Zeitung)