Kindberg (Steiermark): „Judenschweine“, schwere Körperverletzung, gefährliche Drohung, Sachbeschädigung und Wiederbetätigung

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Drei Mürz­ta­ler (zwi­schen 22 und 26) ste­hen vor dem Schwur­ge­richt (Leo­ben) wegen Wie­der­be­tä­ti­gung- zwei von ihnen sind ein­schlä­gig vor­be­straft. In einem Kind­ber­ger Lokal waren die Ange­klag­ten vom Chef des Lokals zur Rede gestellt wor­den, nach­dem sie Auf­kle­ber der NVP auf die WC-Tür geklebt hat­ten. Der Lokal­chef, sei­ne Lebens­ge­fähr­tin und sei­ne Mut­ter wur­den dar­auf­hin als „Juden­schwei­ne“ beschimpft und einer der Ange­klag­ten droh­te ihnen mit einer wei­te­ren „Reichs­kris­tall­nacht“. Zwei der Ange­klag­ten müs­sen sich auch wegen wei­te­rer Ankla­ge­punk­te (schwe­re Kör­per­ver­let­zung, gefähr­li­che Dro­hung, Sach­be­schä­di­gung) verantworten.

Fast genau ein Jahr zuvor waren 10 Mürz­ta­ler (zwi­schen 19 und 29) zu Frei­heits­stra­fen zwi­schen sechs Mona­ten bedingt und 21 Mona­ten teil­be­dingt ver­ur­teilt wor­den, weil sie bei einer Nazi-Rock-Par­ty stun­den­lang Nazi-Lie­der und ein­schlä­gi­ge Paro­len gegrölt hat­ten. Einer der Ange­klag­ten gab in sei­ner Ein­ver­nah­me zu Pro­to­koll, er wür­de „schon tür­ki­sche Kin­der töten, wenn es nicht ver­bo­ten wäre, aber es sicher nicht zustan­de brin­gen“.

(Kro­ne, Klei­ne Zeitung)