Lesezeit: 3 Minuten

Wien: Milde Geldstrafe für dutzendfache Verhetzung

Am Don­ners­tag muss­te sich ein Mit­glied der Wie­ner Berufs­feu­er­wehr vor dem Wie­ner Lan­des­ge­richt wegen Ver­het­zung, Her­ab­wür­di­gung reli­giö­ser Leh­ren und Auf­for­de­rung zu mit Stra­fe bedroh­ten Hand­lun­gen ver­ant­wor­ten. Sein Arbeit­ge­ber, die Gemein­de Wien bzw. die Berufs­feu­er­wehr, hat­te ihn schon vor der Ver­hand­lung vom Dienst sus­pen­diert. Das Urteil, eine Geld­stra­fe, ist inak­zep­ta­bel mild. Sei­nem Man­dan­ten sei wäh­rend des Nachtdienstes, […]

13. Nov 2015

Sei­nem Man­dan­ten sei wäh­rend des Nacht­diens­tes, als er stun­den­lang vor dem Com­pu­ter saß, ein­fach der Kra­gen geplatzt, ver­such­te Ver­tei­di­ger Wer­ner Toma­nek eine Erklä­rung, die eigent­lich nie­man­den über­zeu­gen kann. Denn dem Ange­klag­ten wäre dem­nach nicht nur ein­mal der Kra­gen geplatzt, son­dern permanent.

Außer­dem befand er sich wäh­rend des Groß­teils des erfass­ten Tat­zeit­raums (August 2014 bis März 2015) gar nicht im Dienst, son­dern im Kran­ken­stand. Was er in dem Zeit­raum weni­ger Mona­te gepos­tet hat­te, ist jeden­falls am obe­ren Ende der Hetz­ska­la ange­sie­delt und beinhal­tet in man­chen Pos­tings auch deut­li­che brau­ne Spu­ren. Angeb­lich haben ihn die Ver­bre­chen des Isla­mi­schen Staa­tes (IS) so erregt, dass er sich nicht mehr hal­ten konn­te, aber das ist nicht ein­mal eine dürf­tig ver­hüll­te Schutzbehauptung.


FB-Pos­ting von Harald K.

Der Mann, der „grund­sätz­lich nicht frem­den­feind­lich“ sein will, pos­te­te etwa ein­fach „Shut up, nig­ger“. An ande­rer Stel­le „schwar­ze bim­bo­sau“ und im glei­chen Pos­ting noch ärge­re Beschimp­fun­gen gegen eine schwar­ze Frau. Der Bun­des­prä­si­dent ist für ihn eine „dreck­sau“, die Roten und Grü­nen fer­tigt er so ab: „hobns euch in schädl gschissn, eich rotn und grü­nen oaschlecha….ihr seid ja düm­mer wie die schwar­ze bim­bo­sau.” Die­se wüs­ten Beschimp­fun­gen haben mit sei­ner angeb­li­chen Wut auf den IS genau so wenig zu tun wie das fol­gen­de Pos­ting vom August 2014: „ebo­la ist wie­der aktiv. nie­mand soll­te mehr von afri­ka aus­rei­sen dür­fen und afri­ka soll­te unter qua­ran­tä­ne gestellt wer­den !!!! gott schüt­ze ebola.“


FB-Pos­ting von Harald K.

Nicht nur ein­mal macht K. deut­li­che Anspie­lun­gen auf die NS-Kon­zen­tra­ti­ons­la­ger, deren Wie­der­eröff­nung er sich wünscht: „es wird zeit die lager wie­der zu öff­nen für die zecken“ (12.11.2014) oder noch ärger: „de hät­ten olle des gsicht füa an lam­pen­schirm“ (14.2.15). Frau­en, die mit „so an zecken“ ins Bett gehen, wirft er in NS-Dik­ti­on vor, die „eige­ne Ras­se“ zu beschmutzen.


FB-Pos­ting von Harald K.

Und dann gibt‘s noch die Dro­hun­gen, die vom Anzün­den der Moscheen bis zur Kugel in den Kopf rei­chen: “jeden grü­nen a kugel zwi­schen de augen“.


Brau­nes auf Facebook

Was Rich­ter Ste­fan Apos­tol dem Ange­klag­ten vor­ge­hal­ten hat, geht aus den diver­sen Medi­en­be­rich­ten, die fast alle bei der APA-Mel­dung abge­schrie­ben haben, nicht wirk­lich her­vor. Nur die „Kro­ne“ (13.11.15) gibt eine Äuße­rung des „Herrn Rat wie­der: „Als Mos­lem müss­te man Angst bekom­men, wenn Sie im Ein­satz sind.“ Nicht nur, wenn man Mus­li­me ist, könn­te man ergän­zen – und nicht nur, wenn der Feu­er­wehr­mann im Ein­satz ist.


FB-Pos­ting von Harald K.

War­um das Urteil dann nur 6.000 Euro Geld­stra­fe, davon 3.000 Euro bedingt auf drei Jah­re, beinhal­tet, ist abso­lut unver­ständ­lich ange­sichts des wirk­lich erschre­cken­den Aus­ma­ßes an Het­ze durch Harald K.. Denn schließ­lich hat sei­ne Het­ze auch dazu geführt, dass sich auf sei­nem Pro­fil eine erkleck­li­che Anzahl an Face­book-Kame­ra­den ein­fand und mithetzte.

Keine Beiträge mehr verpassen: Email-Benachrichtigung aktivieren
abgelegt unter: Dokumentation