Im Internet und in verschiedenen Webforen kursieren wieder einmal Hassmails aus dem rechten und rechtsextremen Eck mit einer Reihe falscher Behauptungen betreffend Sozialleistungen und deren angeblichen Missbrauch durch Menschen ohne österreichische Staatsbürgerschaft. Viele Menschen stehen derartigen Mails hilflos gegenüber, weil sie – wer kennt sich in Details des Sozialrechts schon so gut aus? – die darin behaupteten Zustände nicht als falsch entlarven können. Der erschütternde Tod des dreijährigen Cain in Vorarlberg ist zum Ausgangspunkt derartiger Hassmails geworden. Die Folgen derartiger Hasspropaganda sind fatal für all jene Menschen, die vor Erreichen des Pensionsantritts schwer erkranken oder einen schweren Unfall haben.
Invaliditätspension für Mörder?
Miroslav M. hat vermutlich den dreijährigen Cain schwer misshandelt und zu Tode geprügelt. Miroslav M. ist, wie Medien herausgefunden haben, auch Bezieher einer Invaliditätspension in der Höhe von 1.150,50 € brutto, die er (befristet auf 24 Monate) schon einige Monate vor der Straftat zugesprochen bekam.
Viele, die eine Invaliditätspension beantragt haben, aber abgelehnt wurden oder eine sehr niedrige Pension erhalten, vergleichen ihr Schicksal mit dem von Miroslav M.: Warum erhält ein mutmaßlicher (junger) Mörder eine Pension in dieser Höhe?
Dazu ist anzumerken:
- Miroslav M. hat eine seltene, aber schwere Erkrankung. Dafür hat er – zu Recht – befristet eine Invalidenrente erhalten;
- Im Fall einer Verurteilung zu einer rechtskräftigen Haftstrafe, die länger als ein Monat dauert, wird jede Pension ruhend gestellt;
- Die Höhe seiner Rente ist (wie alle Pensionen) auch abhängig von seinem Einkommen, das er vorher bezogen hat.
Miroslav M. ist ein mutmaßlicher Mörder. Er wird dafür vermutlich eine hohe Haftstrafe und für die Dauer seiner Haft keine Invaliditätspension erhalten. Die Pension, die er jetzt (noch) erhält, steht in keinem Zusammenhang mit seinen Straftaten, sondern mit seiner Erkrankung. Es ist sehr schwer, eine Invaliditätspension zu erhalten. Den ZUgang noch hürdenreicher zu gestalten, würde all jene bestrafen, die keine Straftat begangen haben und auf eine Invaliditätspension angewiesen sind. Wollen wir das?