Rechte Hassmails zu Pensionen II

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Im Inter­net und in ver­schie­de­nen Web­fo­ren kur­sie­ren wie­der ein­mal Hass­mails aus dem rech­ten und rechts­extre­men Eck mit einer Rei­he fal­scher Behaup­tun­gen betref­fend Sozi­al­leis­tun­gen und deren angeb­li­chen Miss­brauch durch Men­schen ohne öster­rei­chi­sche Staats­bür­ger­schaft. Vie­le Men­schen ste­hen der­ar­ti­gen Mails hilf­los gegen­über, weil sie – wer kennt sich in Details des Sozi­al­rechts schon so gut aus? – die dar­in behaup­te­ten Zustän­de nicht als falsch ent­lar­ven kön­nen. Der erschüt­tern­de Tod des drei­jäh­ri­gen Cain in Vor­arl­berg ist zum Aus­gangs­punkt der­ar­ti­ger Hass­mails gewor­den. Die Fol­gen der­ar­ti­ger Hass­pro­pa­gan­da sind fatal für all jene Men­schen, die vor Errei­chen des Pen­si­ons­an­tritts schwer erkran­ken oder einen schwe­ren Unfall haben.

Invaliditätspension für Mörder?

Miros­lav M. hat ver­mut­lich den drei­jäh­ri­gen Cain schwer miss­han­delt und zu Tode geprü­gelt. Miros­lav M. ist, wie Medi­en her­aus­ge­fun­den haben, auch Bezie­her einer Inva­li­di­täts­pen­si­on in der Höhe von 1.150,50 € brut­to, die er (befris­tet auf 24 Mona­te) schon eini­ge Mona­te vor der Straf­tat zuge­spro­chen bekam.
Vie­le, die eine Inva­li­di­täts­pen­si­on bean­tragt haben, aber abge­lehnt wur­den oder eine sehr nied­ri­ge Pen­si­on erhal­ten, ver­glei­chen ihr Schick­sal mit dem von Miros­lav M.: War­um erhält ein mut­maß­li­cher (jun­ger) Mör­der eine Pen­si­on in die­ser Höhe?

Dazu ist anzumerken:

  • Miros­lav M. hat eine sel­te­ne, aber schwe­re Erkran­kung. Dafür hat er – zu Recht – befris­tet eine Inva­li­den­ren­te erhalten;
  • Im Fall einer Ver­ur­tei­lung zu einer rechts­kräf­ti­gen Haft­stra­fe, die län­ger als ein Monat dau­ert, wird jede Pen­si­on ruhend gestellt;
  • Die Höhe sei­ner Ren­te ist (wie alle Pen­sio­nen) auch abhän­gig von sei­nem Ein­kom­men, das er vor­her bezo­gen hat.

Miros­lav M. ist ein mut­maß­li­cher Mör­der. Er wird dafür ver­mut­lich eine hohe Haft­stra­fe und für die Dau­er sei­ner Haft kei­ne Inva­li­di­täts­pen­si­on erhal­ten. Die Pen­si­on, die er jetzt (noch) erhält, steht in kei­nem Zusam­men­hang mit sei­nen Straf­ta­ten, son­dern mit sei­ner Erkran­kung. Es ist sehr schwer, eine Inva­li­di­täts­pen­si­on zu erhal­ten. Den ZUgang noch hür­den­rei­cher zu gestal­ten, wür­de all jene bestra­fen, die kei­ne Straf­tat began­gen haben und auf eine Inva­li­di­täts­pen­si­on ange­wie­sen sind. Wol­len wir das?