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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 4 Minuten

Braune Bilder, Tattoos, Devotionalien und Waffen

Drei Pro­zes­se in Ober­ös­ter­reich: ein Whats­App-Täter kommt mit einer Diver­si­on davon, ein Mann mit Nazi-Tat­toos muss zurück in die Haft, ein Ange­klag­ter stand zum drit­ten Mal nach dem Ver­bots- und Waf­fen­ge­setz vor Gericht.

28. Juli 2026
Angeklagter Michael H. am 23. Juli 26 vor einem Schwurgericht in Steyr (Foto: Phil G.)
Angeklagter Michael H. am 23. Juli 26 vor einem Schwurgericht in Steyr (Foto: Phil G.)

Wels: Diversion nach NS-Bildern und Rechtsrock-Funden

Mark L. stand am 6. Juli 2026 am Lan­des­ge­richt Wels wegen Wie­der­be­tä­ti­gung nach § 3g Abs. 1 Ver­bots­ge­setz vor Gericht. Vor­ge­wor­fen wur­den ihm meh­re­re über Whats­App ver­schick­te Bil­der und Vide­os, dar­un­ter ein Hit­ler-ähn­li­ches Bild, eine „Sylt­krö­te“ mit Hit­ler­gruß, ein Sylt-Motiv mit SA-Uni­form, eine Kfz-Num­mern­ta­fel mit ein­schlä­gi­ger Zah­len- und Buch­sta­ben­kom­bi­na­ti­on sowie ein Hitler-Geburtstagsbild.

Aus­gangs­punkt waren Ermitt­lun­gen gegen einen Emp­fän­ger der Nach­rich­ten. Bei der Haus­durch­su­chung fan­den die Behör­den wei­te­re ein­schlä­gi­ge Gegen­stän­de und Datei­en: unter ande­rem CDs von Land­ser und den Zil­ler­ta­ler Tür­ken­jä­gern, wei­te­re Hit­ler-Moti­ve sowie ein T‑Shirt mit der Auf­schrift „Reichs­grill­meis­ter“. Im Gerichts­saal wur­den zudem Rechts­rock-CDs von End­stu­fe, Boll­werk und Nord­wind the­ma­ti­siert. Der Rich­ter lei­te­te dar­aus ein „rech­tes Welt­bild“ ab.

Der Ange­klag­te über­nahm laut Ver­tei­di­gung Ver­ant­wor­tung für die Pos­tings, stell­te sie aber als „Blöd­sinn“ dar. Er bezeich­ne­te sei­ne poli­ti­sche Hal­tung als „mit­te-rechts“ und sag­te zum Natio­nal­so­zia­lis­mus sinn­ge­mäß, die­ser sei „nicht gut“. Der Ver­tei­di­ger dräng­te früh auf eine Diver­si­on und argu­men­tier­te, sein Man­dant sei kein Nazi, ein­zel­ne Inhal­te sei­en nicht straf­bar oder wür­den überbewertet.

Nach kur­zer Bera­tung bot das Gericht eine Diver­si­on an: 5.360 Euro, bestehend aus 180 Tag­sät­zen und Kos­ten­an­teil für die Ver­hand­lung, sowie Zustim­mung zur Ver­nich­tung der beschlag­nahm­ten Gegen­stän­de – mit Aus­nah­me der Böh­sen-Onkelz-CDs. Die Sum­me ist ange­sichts eines monat­li­chen Ein­kom­mens von 3.000 Euro mode­rat. Ver­tei­di­gung und Ange­klag­ter nah­men natur­ge­mäß an, die Staats­an­walt­schaft war „auf­grund der Inhal­te“ dage­gen. Das Diver­si­ons­ge­schenk für den Mann mit dem „rech­ten Welt­bild“ ist daher noch nicht rechtskräftig.

Nach einer knap­pen Drei­vier­tel­stun­de konn­te L. den Gerichts­saal wie­der verlassen.

Wels: Haftstrafe wegen Nazi-Tattoos

Man könn­te ja fast Mit­leid haben mit Karl R. (41). Seit dem 14. Lebens­jahr bzw. seit dem Tod sei­ner Eltern kon­su­miert er Alko­hol – in gro­ßen Men­gen. Nach Volks- und Haupt­schu­le begann er mit einer Schlos­ser­leh­re, die der Not­stands­hil­fe­be­zie­her aber schnell wie­der abge­bro­chen hat. In Spa­ni­en hat er eine Toch­ter (13), zu der er aber kei­nen Kon­takt hat, für die er auch kei­nen Unter­halt bezahlt.

R. bringt in die Ver­hand­lung am 9. Juli vor einem Geschwo­re­nen­ge­richt in Wels elf Vor­stra­fen mit – die letz­te stammt aus 2025: NS-Wie­der­be­tä­ti­gung und Kör­per­ver­let­zung. Das ist auch der Grund, war­um R. aus der U‑Haft vor­ge­führt wird.

R. war am Bahn­hof Wels von der Poli­zei Schwer alko­ho­li­siert auf­ge­grif­fen wor­den. Dabei wur­den sei­ne zahl­rei­chen Nazi-Tat­toos an Armen und Hän­den fest­ge­stellt. Seit­her befand sich R. in U‑Haft. Eine beding­te Stra­fe vom Vor­jahr, als er am Lan­des­ge­richt Linz „Heil Hit­ler“ und „Hit­ler wird wie­der­kom­men und euch alle töten“ gebrüllt hat, hängt ihm noch nach.

Die Tat­toos, die er angeb­lich schon seit 30 Jah­ren trägt, will er sich nun weg­ma­chen las­sen oder „ver­schö­nern“. Bei sei­nem Schul­den­stand (18.000 Euro) und den schlech­ten beruf­li­chen Per­spek­ti­ven für die nächs­te Zeit ist das wohl ein ziem­lich hoff­nungs­lo­ses Vorhaben.

R. wird ein­stim­mig schul­dig gespro­chen und bereits rechts­kräf­tig zu 24 Mona­ten, davon acht unbe­dingt, der Rest auf drei Jah­re bedingt, ver­ur­teilt. Die beding­te Vor­stra­fe aus dem Vor­jahr (neun Mona­te) wird nicht wider­ru­fen, aber die Bewäh­rungs­frist wird auf fünf Jah­re ausgeweitet.

Steyr: Wieder einmal NS-Devotionalien und Waffenverbot

Für Micha­el H. war es nicht der ers­te Auf­tritt als Ange­klag­ter vor Gericht. Der arbeits­lo­se Ober­ös­ter­rei­cher muss­te sich am 23. Juli vor dem Lan­des­ge­richt Steyr nach dem Ver­bots- und Waf­fen­ge­setz ver­ant­wor­ten. Auch die ange­klag­ten Delik­te waren für den 49-jäh­ri­gen Ober­ös­ter­rei­cher kei­ne Premiere.

Bereits im Jahr 2000 war er nach bei­den Geset­zen ver­ur­teilt wor­den, 2001 wur­de ein Waf­fen­ver­bot aus­ge­spro­chen. 2019 folg­te erneut eine Ver­ur­tei­lung nach Ver­bots- und Waf­fen­ge­setz – laut Staats­an­walt­schaft eine „Kopie“ des nun ver­han­del­ten Falls.

Der Vor­wurf: H. soll ab 2015 NS-Devo­tio­na­li­en gesam­melt, gehan­delt und bewor­ben haben – dar­un­ter Dol­che, Mes­ser, Gür­tel, Par­tei­ab­zei­chen, Uni­form­tei­le, Haken­kreuz­flag­gen, Hel­me, Kap­pen und wei­te­re ein­schlä­gi­ge Gegen­stän­de. Über Whats­App ging es unter ande­rem um SS-Foto­al­ben, Dol­che mit Haken­kreuz und NS-Par­tei­ab­zei­chen. Ein­zel­ne „Pake­te“ sol­len um bis zu 5.600 Euro ange­bo­ten wor­den sein. H. erklär­te, er habe damit sei­nem 2021 ver­stor­be­nen Vater hel­fen wol­len, der selbst Samm­ler gewe­sen sei.

Bemer­kens­wert war auch der Auf­tritt von Roman F. als Zeu­ge. Der bezeich­ne­te sich selbst als Samm­ler und gab an, mit Muse­en zusam­men­zu­ar­bei­ten. Ob H. die NS-Objek­te für sich selbst oder für sei­nen Vater kauf­te bezie­hungs­wei­se tausch­te, woll­te oder konn­te er nicht mehr sagen. Roman F. wur­de bereits in einem Stey­rer Pro­zess als Han­dels­part­ner für NS-Devo­tio­na­li­en genannt. Dort hielt die Staats­an­wäl­tin fest, F. sei des­halb bereits ver­ur­teilt wor­den. Das sah Micha­el H. in Steyr anders. Als der Zeu­ge F. den Raum ver­ließ, rief der Ange­klag­te: „Unglaub­lich, dass der einen Frei­spruch bekom­men hat!“ Der Ver­tei­di­ger setzt nach: „Da sieht man mal, was mein Man­dant für ein soli­des Unrechts­be­wusst­sein hat.“ – Es ging ein Lachen durch den Schwur­ge­richts­saal in Steyr.

Die Ver­tei­di­gung behaup­te­te, H. habe sich von frü­he­ren ein­schlä­gi­gen Kon­tak­ten distan­ziert und sei „sicher­lich kein Nazi“. H. bekann­te sich schul­dig und mein­te, er wis­se, dass es „nicht gescheit“ gewe­sen sei. Die Geschwo­re­nen sahen die Sache kla­rer: Sowohl die Haupt­fra­ge zur Wie­der­be­tä­ti­gung durch Besitz und Han­del mit NS-Mate­ri­al als auch jene zum Ver­stoß gegen das Waf­fen­ver­bot wur­den ein­stim­mig mit 8:0 bejaht.

Das rechts­kräf­ti­ge Urteil: acht Mona­te beding­te Haft auf drei Jah­re, zusätz­lich 1.680 Euro Geld­stra­fe bezie­hungs­wei­se 210 Tage Ersatz­frei­heits­stra­fe. Wäh­rend der Pro­be­zeit muss H. mit der Bewäh­rungs­hil­fe zusam­men­ar­bei­ten. Die Rich­te­rin warn­te ihn aus­drück­lich: Beim nächs­ten Mal dro­he eine Freiheitsstrafe.

Wir dan­ken für die Prozessbeobachtungen!

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Schlagwörter: Illegaler Waffenbesitz/Waffenhandel | Neonazismus/Neofaschismus | Oberösterreich | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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