Wels: Diversion nach NS-Bildern und Rechtsrock-Funden
Mark L. stand am 6. Juli 2026 am Landesgericht Wels wegen Wiederbetätigung nach § 3g Abs. 1 Verbotsgesetz vor Gericht. Vorgeworfen wurden ihm mehrere über WhatsApp verschickte Bilder und Videos, darunter ein Hitler-ähnliches Bild, eine „Syltkröte“ mit Hitlergruß, ein Sylt-Motiv mit SA-Uniform, eine Kfz-Nummerntafel mit einschlägiger Zahlen- und Buchstabenkombination sowie ein Hitler-Geburtstagsbild.
Ausgangspunkt waren Ermittlungen gegen einen Empfänger der Nachrichten. Bei der Hausdurchsuchung fanden die Behörden weitere einschlägige Gegenstände und Dateien: unter anderem CDs von Landser und den Zillertaler Türkenjägern, weitere Hitler-Motive sowie ein T‑Shirt mit der Aufschrift „Reichsgrillmeister“. Im Gerichtssaal wurden zudem Rechtsrock-CDs von Endstufe, Bollwerk und Nordwind thematisiert. Der Richter leitete daraus ein „rechtes Weltbild“ ab.
Der Angeklagte übernahm laut Verteidigung Verantwortung für die Postings, stellte sie aber als „Blödsinn“ dar. Er bezeichnete seine politische Haltung als „mitte-rechts“ und sagte zum Nationalsozialismus sinngemäß, dieser sei „nicht gut“. Der Verteidiger drängte früh auf eine Diversion und argumentierte, sein Mandant sei kein Nazi, einzelne Inhalte seien nicht strafbar oder würden überbewertet.
Nach kurzer Beratung bot das Gericht eine Diversion an: 5.360 Euro, bestehend aus 180 Tagsätzen und Kostenanteil für die Verhandlung, sowie Zustimmung zur Vernichtung der beschlagnahmten Gegenstände – mit Ausnahme der Böhsen-Onkelz-CDs. Die Summe ist angesichts eines monatlichen Einkommens von 3.000 Euro moderat. Verteidigung und Angeklagter nahmen naturgemäß an, die Staatsanwaltschaft war „aufgrund der Inhalte“ dagegen. Das Diversionsgeschenk für den Mann mit dem „rechten Weltbild“ ist daher noch nicht rechtskräftig.
Nach einer knappen Dreiviertelstunde konnte L. den Gerichtssaal wieder verlassen.
Wels: Haftstrafe wegen Nazi-Tattoos
Man könnte ja fast Mitleid haben mit Karl R. (41). Seit dem 14. Lebensjahr bzw. seit dem Tod seiner Eltern konsumiert er Alkohol – in großen Mengen. Nach Volks- und Hauptschule begann er mit einer Schlosserlehre, die der Notstandshilfebezieher aber schnell wieder abgebrochen hat. In Spanien hat er eine Tochter (13), zu der er aber keinen Kontakt hat, für die er auch keinen Unterhalt bezahlt.
R. bringt in die Verhandlung am 9. Juli vor einem Geschworenengericht in Wels elf Vorstrafen mit – die letzte stammt aus 2025: NS-Wiederbetätigung und Körperverletzung. Das ist auch der Grund, warum R. aus der U‑Haft vorgeführt wird.
R. war am Bahnhof Wels von der Polizei Schwer alkoholisiert aufgegriffen worden. Dabei wurden seine zahlreichen Nazi-Tattoos an Armen und Händen festgestellt. Seither befand sich R. in U‑Haft. Eine bedingte Strafe vom Vorjahr, als er am Landesgericht Linz „Heil Hitler“ und „Hitler wird wiederkommen und euch alle töten“ gebrüllt hat, hängt ihm noch nach.
Die Tattoos, die er angeblich schon seit 30 Jahren trägt, will er sich nun wegmachen lassen oder „verschönern“. Bei seinem Schuldenstand (18.000 Euro) und den schlechten beruflichen Perspektiven für die nächste Zeit ist das wohl ein ziemlich hoffnungsloses Vorhaben.
R. wird einstimmig schuldig gesprochen und bereits rechtskräftig zu 24 Monaten, davon acht unbedingt, der Rest auf drei Jahre bedingt, verurteilt. Die bedingte Vorstrafe aus dem Vorjahr (neun Monate) wird nicht widerrufen, aber die Bewährungsfrist wird auf fünf Jahre ausgeweitet.
Steyr: Wieder einmal NS-Devotionalien und Waffenverbot
Für Michael H. war es nicht der erste Auftritt als Angeklagter vor Gericht. Der arbeitslose Oberösterreicher musste sich am 23. Juli vor dem Landesgericht Steyr nach dem Verbots- und Waffengesetz verantworten. Auch die angeklagten Delikte waren für den 49-jährigen Oberösterreicher keine Premiere.
Bereits im Jahr 2000 war er nach beiden Gesetzen verurteilt worden, 2001 wurde ein Waffenverbot ausgesprochen. 2019 folgte erneut eine Verurteilung nach Verbots- und Waffengesetz – laut Staatsanwaltschaft eine „Kopie“ des nun verhandelten Falls.
Der Vorwurf: H. soll ab 2015 NS-Devotionalien gesammelt, gehandelt und beworben haben – darunter Dolche, Messer, Gürtel, Parteiabzeichen, Uniformteile, Hakenkreuzflaggen, Helme, Kappen und weitere einschlägige Gegenstände. Über WhatsApp ging es unter anderem um SS-Fotoalben, Dolche mit Hakenkreuz und NS-Parteiabzeichen. Einzelne „Pakete“ sollen um bis zu 5.600 Euro angeboten worden sein. H. erklärte, er habe damit seinem 2021 verstorbenen Vater helfen wollen, der selbst Sammler gewesen sei.
Bemerkenswert war auch der Auftritt von Roman F. als Zeuge. Der bezeichnete sich selbst als Sammler und gab an, mit Museen zusammenzuarbeiten. Ob H. die NS-Objekte für sich selbst oder für seinen Vater kaufte beziehungsweise tauschte, wollte oder konnte er nicht mehr sagen. Roman F. wurde bereits in einem Steyrer Prozess als Handelspartner für NS-Devotionalien genannt. Dort hielt die Staatsanwältin fest, F. sei deshalb bereits verurteilt worden. Das sah Michael H. in Steyr anders. Als der Zeuge F. den Raum verließ, rief der Angeklagte: „Unglaublich, dass der einen Freispruch bekommen hat!“ Der Verteidiger setzt nach: „Da sieht man mal, was mein Mandant für ein solides Unrechtsbewusstsein hat.“ – Es ging ein Lachen durch den Schwurgerichtssaal in Steyr.
Die Verteidigung behauptete, H. habe sich von früheren einschlägigen Kontakten distanziert und sei „sicherlich kein Nazi“. H. bekannte sich schuldig und meinte, er wisse, dass es „nicht gescheit“ gewesen sei. Die Geschworenen sahen die Sache klarer: Sowohl die Hauptfrage zur Wiederbetätigung durch Besitz und Handel mit NS-Material als auch jene zum Verstoß gegen das Waffenverbot wurden einstimmig mit 8:0 bejaht.
Das rechtskräftige Urteil: acht Monate bedingte Haft auf drei Jahre, zusätzlich 1.680 Euro Geldstrafe beziehungsweise 210 Tage Ersatzfreiheitsstrafe. Während der Probezeit muss H. mit der Bewährungshilfe zusammenarbeiten. Die Richterin warnte ihn ausdrücklich: Beim nächsten Mal drohe eine Freiheitsstrafe.
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