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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 2 Minuten

Kärnten: Häfn oder Geschichte?

Es ist gar nicht so sel­ten, dass Per­so­nen, die wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung vor Gericht ste­hen, bei ihrer Ver­ur­tei­lung die Auf­la­ge erhal­ten, Lek­tio­nen in Zeit­ge­schich­te zu absol­vie­ren. Ob die­se Maß­nah­me die erwünsch­te Wir­kung zeigt, darf jedoch bezwei­felt wer­den. Ernst­haf­te Unter­su­chun­gen dazu lie­gen nicht vor. Über­ra­schend ist jeden­falls, wenn ver­ur­teil­te Neo­na­zis die­sen Ret­tungs­an­ker, der sie in der Regel vor einer unbe­ding­ten Haft­stra­fe bewahrt, ablehnen.

25. Nov. 2014

Alfred Gschwend­ner, Lei­ter der Bewäh­rungs­hil­fe Neu­start in Kärn­ten, hat­te das Pro­jekt Geschichts­un­ter­reiht für vier ver­ur­teil­te Neo­na­zis geplant. Der „Klei­nen Zei­tung“ (21.11.14) erzählt er die Inten­ti­on des Pro­jekts: „Es ging dar­um, ihnen näher­zu­brin­gen, wel­che ver­hee­ren­den Aus­wir­kun­gen die Ideo­lo­gie des drit­ten Rei­ches hatte.“

Geplant waren nicht nur ein Unter­richts­pro­jekt mit Stu­die­ren­den und Leh­ren­den von Uni­ver­si­tät und Volks­hoch­schu­le, son­dern auch Exkur­sio­nen zu Gedenk­stät­ten. Nicht ein­ge­plant war, dass die Neo­na­zis Unter­reicht und Gedenk­ar­beit ver­wei­gern. Nur einer der vier Täter ent­schied sich für die „Nach­schu­lung“. Für die ande­ren bedeu­te­te die Wei­ge­rung, dass sie ihre beding­ten Haft­stra­fen absit­zen muss­ten: „Zwei der Ver­ur­teil­ten haben ihre Gefäng­nis­stra­fen bereits ver­büßt. Einer muss­te einen Monat in Haft sit­zen, der ande­re drei Mona­te. Der drit­te Täter wur­de mas­siv rück­fäl­lig und muss auf­grund meh­re­rer, ein­schlä­gi­ger Vor­stra­fen nun ins­ge­samt zwei­ein­halb Jah­re ver­bü­ßen. Er befin­det sich der­zeit in Haft.“ (Klei­ne Zei­tung, 21.11.14)

Der Geschich­te-Unter­richt ist eine Maß­nah­me, die Aus­stiegs­pro­jek­te für Neo­na­zis nicht erset­zen kann. Die Begrün­dung des Rich­ters für das Urteil – zwei Ange­klag­te hät­ten sich nicht aus­rei­chend von der Nazi-Ideo­lo­gie distan­ziert – deu­tet dar­auf hin, dass es sich bei den Maß­nah­men­ver­wei­ge­rern aber um gefes­tig­te Neo­na­zis gehan­delt hat.

Bei den vier Neo­na­zis han­delt es sich um jene Grup­pe , die im Juli 2013 in Kla­gen­furt zu Haft­stra­fen zwi­schen elf und 30 Mona­ten ver­ur­teilt wor­den war, weil sie im April 2012 in Kla­gen­furt Nazi-Pla­ka­te geklebt und Nazi-Graf­fi­tis gesprayt hat­te. Es war eine der letz­ten Aktio­nen der „Volkstod“-Nazis, die im Früh­jahr 2012 ihre Akti­vi­tä­ten einstellten.

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Schlagwörter: Kärnten/Koroška | Neonazismus/Neofaschismus | Vandalismus/Sachbeschädigung/Schmierereien | Wiederbetätigung

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