Die Fragen von Maier waren eigentlich recht präzise. So heißt es in Frage 2: „Wie viele dieser Haftbefehle beziehen sich nach dem Haftbefehl u.a. auf PMK-rechts-Straftaten, und wie viele Gewalttaten (bitte auch Doppelnennungen angeben)?“
Die Antwort der Justizministerin war auch sehr klar, wenn auch lapidar. Auf die sechs Fragen von Maier antwortete sie so: „Die Verfahrensautomation Justiz kennt weder eine Kennung „Neonazis“ noch eine solche für ‚politisch motivierte Kriminalität’. Die Fragen entziehen sich daher einer automationsunterstützten statistischen Auswertung.“
Maier hatte nicht danach gefragt, ob es eine automationsgestützte statistische Auswertung zu flüchtigen Neonazis gibt, sondern, ob es flüchtige Neonazis gibt. Diese Fragen kann oder will die Justizministerin nicht beantworten. Ein Armutszeugnis! Bis auf weiteres müssen wir davon ausgehen, dass es die Justizministerin nicht interessiert, ob und wie viele Neonazis auf der Flucht sind und sich der Strafverfolgung entziehen.