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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 3 Minuten

Objekt 21: Kriminell oder neonazistisch?

Der erste Prozess gegen einen Auftragstäter von „Objekt 21“ wurde am 8.7. vor einem Schöffengericht in Wels abgeschlossen. Der Angeklagte Rene M. war geständig, sodass das Gericht auf die Einvernahme von Zeugen verzichtete. Überraschend ist die mediale Interpretation: Es handle sich um ein „Rotlicht-Netzwerk“ mit Überschneidungen zu dem rechtsextremen „Objekt 21“.

9. Juli 2013

Rene M. (30), der sich vor dem Welser Schöffengericht verantworten musste, hat bereits eine bedeutende kriminelle Karriere hinter sich: insgesamt 18 Vorstrafen wegen Eigentumsdelikten. In der Justizanstalt Suben traf er auf Jürgen W., den informellen Chef von „Objekt 21“, der dort gerade seine Haftstrafe wegen NS-Wiederbetätigung für die Bildung des „Kampfverband Oberdonau“ absaß. Rene M., der sich selbst als rechtsgerichtet bezeichnet, war also keines von den Gründungsmitgliedern von „Objekt 21“, sondern ein „Spätberufener“.

Im Herbst 2010, als sich die beiden in Suben kennenlernten, war die Neonazi-Truppe von „Objekt 21“ schon längst aktiv und hatte offensichtlich auch schon einige Ausflüge ins kriminelle Gewerbe unternommen.

Jürgen W. alias „Suben Knaki“ auf Facebook nahm Rene M. in Suben unter seine Fittiche, borgte ihm Geld, verhalf ihm zu einem Anwalt und zu Haftausgängen und nach der Haftentlassung auch zu einer Unterkunft. Es war also nicht nur die politische Übereinstimmung, sondern vor allem das Abhängigkeitsverhältnis, das dazu führte, dass M. schon während der Freigänge in der Haft und dann später etliche Einbruchsdiebstähle und einen Überfall auf einen Supermarkt ausführte. Mit insgesamt 16 Einbrüchen (Gesamtschaden 66.000 Euro) und dem Raubüberfall auf den Supermarkt wollte er seine „Schuld“ abarbeiten. Nach dem Überfall auf den Supermarkt im Juli 2012, bei dem er die Kassierin mit einem Messer bedroht und 1.000 Euro Beute gemacht hatte, wurde er geschnappt, weil er auf der Flucht seinen Reisepass verloren hatte.

Der „Chef“ Jürgen W. dirigierte von der Justizanstalt heraus nicht nur weitgehend die Aktivitäten von „Objekt 21“, sondern ordnete laut dem Geständnis von Rene M. auch die Einbruchsobjekte an. Weil Rene M. keinen Führerschein besaß, stellte der „Chef“ für die Einbruchsfahrten auch ein Auto samt Chauffeur zur Verfügung.

Nach den Einbruchsausflügen wurden die verwendeten Materialien, Handschuhe, Kleidung, Werkzeug, im „Objekt 21“ zwar immer „professionell“ vernichtet, aber der Reisepass, den er auf seiner Flucht nach dem Raubüberfall in einer Schrebergartensiedlung, wo er sich versteckt hatte, verlor, führte die Kriminalpolizei schließlich doch zu ihm und damit auf die Spuren des „Objekt 21“.

Das Gericht verfügte während der Verhandlung den zeitweisen Ausschluss der Öffentlichkeit. Rene M. fühlte sich gefährdet, weil er mit seinen Aussagen andere belastete. Die „anderen“, das sind die Rädelsführer von „Objekt 21“.

Einige von ihnen befinden sich zwar nach wie vor in Untersuchungshaft, aber längst nicht alle. Dass von ihnen Gefahr für „Verräter“ ausgehen könnte, ist allein angesichts der bisher festgestellten Delikte evident: Die „Objekt 21“-Neonazis sind schon in der Vergangenheit ziemlich brutal mit vermuteten „Verrätern“ umgegangen.

„Ich bin gutgläubig, naiv und dumm“, erklärte Rene M. vor Gericht. Mit seinem Geständnis wolle er mit seiner kriminellen Karriere endgültig abschließen. Das Schöffengericht sprach ihn schuldig im Sinne der Anklage und verurteilte ihn zu einer Haftstrafe von sieben Jahren (noch nicht rechtskräftig) wegen mehrfacher versuchter oder vollendeter Einbruchsdiebstähle, Raub und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung.

Das Gericht hat sich dafür entschieden, Rene M. als Mitglied einer kriminellen Vereinigung zu verurteilen, nicht aber als Mitglied einer Neonazi-Organisation. Das ist vielleicht eine für die Justiz praktikable Vorgangsweise, entledigt die Ermittlungsbehörden, aber auch die Medien nicht der Aufgabe, die Strukturen und Hierarchien offenzulegen. Da deutet aber alles darauf hin, dass die Verantwortlichen für die kriminellen Aktivitäten die Chefs der Neonazi-Truppe von „Objekt 21“ waren. Die zitierten „Überschneidungen“ zwischen einem „Rotlicht-Netzwerk“ und einer Neonazi-Truppe existieren nicht: Beim „Objekt 21“ handelt es sich um eine Neonazi-Truppe mit erheblichem kriminellen Potential.

Der zeitliche Verlauf der Delikte von Rene M. macht klar, dass etliche der Verbrechen und Vergehen verhindert werden hätten können, wenn die Neonazi-Truppe von „Objekt 21“ rechtzeitig ausgehoben und schon 2011 wegen NS-Wiederbetätigung vor Gericht gestellt worden wäre.

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Schlagwörter: Neonazismus/Neofaschismus | Oberösterreich | Objekt 21 | Wiederbetätigung

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